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Vereinen lokal helfen Verwendung des Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte werden im Jahr 2020 ausnahmsweise um die Möglichkeit erweitert, aus diesen Mitteln einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen Vereinen und anderen lokalen Institutionen zu gewähren, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Der Magistrat wird beauftragt, nach dem jeweiligen Beschluss im Ortsbeirat die Vereinshilfen zügig und unbürokratisch auszuzahlen, die Verwendung der Mittel muss nur formlos erklärt werden. Wenn gewünscht auch im Ortsbeirat. Begründung: Das Vereinsleben in den Stadtteilen ist durch die Corona-Krise fast zum Stillstand gekommen. Das hat auch finanzielle Folgen. Zur Unterstützung für im steuerlichen Sinn gemeinnützige Vereine hat das Land Hessen bereits das Förderprogramm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" aufgelegt, mit dem je nach Situation bis zu 10.000 Euro für jeden Verein ausgezahlt werden können. Ebenfalls stellt das Land Hessen eine Soforthilfe für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Doch durch die Auswirkungen der Pandemie sind auch viele andere Vereine und Institutionen in ihrer Existenz bedroht, die zwar nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind, aber gemeinnützige Inhalte und Ideen verfolgen bzw. in ihren Satzungen verankert haben. Dazu gehören bspw. die Vereinsringe, aber auch viele andere Vereine mit sozialem oder kulturellem Hintergrund, die der Allgemeinheit dienen. Vereine bzw. ehrenamtliches Engagement sind für unsere gemeinschaftliche und solidarische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Besonders die Frankfurter Ortsbeiräte haben die aktive lokale Vereinsarbeit sehr gut im Blick. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb 2014 bereits das Ortsbeiratsbudget auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert und damit neue Fördermöglichkeiten für die ehrenamtliche Arbeit in den Stadtteilen geschaffen. Im "Ausnahmejahr" 2020 soll es den Ortsbeiräten ermöglicht werden, in besonderen Fällen durch einmalige Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen dazu beizutragen, dass diese ihr Engagement fortsetzen können, wenn sie infolge der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind und bisher keinen Zugang zu den hessischen Förderprogrammen besitzen.

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