Vereinen lokal helfen - Verwendung des Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen verlängern
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Zugangsmöglichkeit zu Corona-Hilfen über das Ortsbeiratsbudget bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Dies soll den Vereinen in der Region helfen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Der Magistrat wird beauftragt, die Hilfen unbürokratisch auszuzahlen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis der § 6050 vom 02.07.2020, nach dem jeweiligen Beschluss im Ortsbeirat in besonderen Fällen, welcher bis zum 30.06.2021 verabschiedet wurde, die Vereinshilfen zügig und unbürokratisch auszuzahlen.
Begründung
des Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen verlängern Vorgang: NR 1229/20 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 6050/20 Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen werden uns alle noch weit über den Jahreswechsel hinweg begleiten. Deshalb sollte die Zugangsmöglichkeit zu Corona-Hilfen über das Ortsbeiratsbudget gemäß der NR 1229 wenigstens bis zum 30.06.2021 verlängert werden. Dies vorausgeschickt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2020Sie sind hierOFOF 1102/10Vereinen lokal helfen - Verwendung des Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen verlängernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OAOA 635Vereinen lokal helfen - Verwendung des Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen verlängernAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme