Förderung von Vereinen im Ortsbezirk 10 in der Coronakrise
Begründung
in der Coronakrise Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Bewusstsein seiner Verantwortung im Umgang mit Steuergeldern konkretisiert der Ortsbeirat seinen Beschluss zur Förderung von Vereinen und Institutionen im Ortsbezirk 10 gemäß den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung in folgender Weise: Für die Förderung kommen nur Vereine und Institutionen in Betracht, die nicht gemeinnützig sind oder aus anderen Gründen keinen Zugang zu anderen Förderprogrammen haben. Die Vereine oder Institutionen können dies darlegen. Die Vereine oder Institutionen können belegen, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Vereine oder Institutionen können nachweisen, dass diese Existenzbedrohung durch die Coronakrise erfolgte und nicht aus anderen Gründen schon vorher bestand. Begründung: Dem Ortsbeiratsbeschluss zur Unterstützung lokaler Vereine und Institutionen aus Mitteln des Ortsbeirats gingen heftige Diskussionen zu den Kriterien voraus. Der Ortsbeirat beschloss daraufhin, dem noch zu fassenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu folgen. Dies soll hiermit geschehen und konkretisiert werden.