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Verwendungsmöglichkeiten der Ortsbeiratsbudgets ergänzen

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Ortsbeiratsbudgets ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten der Ortsbeirats-Budgets werden auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert. Hierzu zählen u.a. Stadtteilfeste, Begegnungsnachmittage, Sportwochen, Programme für Besuchergruppen des Ortsbeirates sowie auch die Anschubfinanzierung für kulturelle, ökologische und soziale Initiativen, die der Verbesserung der Infrastruktur im Stadtteil dienen. Die Gesamtförderung soll nicht mehr als die Hälfte des jährlichen Ortsbeirats-Budgets betragen. Dazu wird der § 3 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte unbeschadet der Bestimmungen zur Einheit der Verwaltung und der Beschränkung auf die Grenzen des Ortsbezirkes aus § 82 Absatz 4 HGO und § 3 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main ergänzt. Begründung: Auf Antrag von CDU und GRÜNEN wird den Ortsbeiräten seit dem Haushalt 2007 für Verschönerungs-, Gestaltungs- und Instandsetzungsvorhaben in den Ortsbezirken jährlich ein nach der jeweiligen Einwohnerzahl des Ortsbezirks gestaffelter Haushaltsansatz ("Ortsbeirats-Budget") zur Verfügung gestellt. Dessen Höhe bemisst sich derzeit auf 0,50 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. In ihrem Koalitionsvertrag 2011-2016 haben CDU und GRÜNE vereinbart, die Arbeit der Frankfurter Ortsbeiräte stärken zu wollen. Hierzu "sollen die Richtlinien über die dem Ortsbeirat zur Verfügung stehenden Finanzmitteln mit dem Ziel überarbeitet werden, eine größere Freiheit bei der Verwendung der Mittel zu erreichen". In den Ortsbeiräten wird derzeit über die Ergänzung der Verwendungsmöglichkeiten der Ortsbeirats-Budgets diskutiert. Dem Wunsch einiger Ortsbeiräte nach weiter gehenden Verwendungsmöglichkeiten soll entsprochen werden.