Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den aktuellen Stand und die geplanten Maßnahmen zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums zu erweitern, um den steigenden Bedarf zu decken und die Elektromobilität zu fördern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBericht
Die Versorgung mit E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main befindet sich derzeit im Aufbau und wird sich in den kommenden Monaten dynamisch entwickeln. Aktuell sind von der Bundesnetzagentur 303 öffentlich zugängliche E-Ladestationen in Frankfurt gelistet (274 AC/29 DC).
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140/19) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Interessierte LIS-Investoren ermitteln geeignete attraktive Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit und anderer Kriterien.
Aktuell hat die Stadt Frankfurt am Main Gestattungsverträge für die Errichtung von zusätzlichen E-Ladesäulen frei gegeben: 69 Lade-Standorte mit 127 Ladeplätzen (AC-Laden) können damit auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden. Weitere ca. 60 Pilotstandorte mit 110 Ladeplätzen (AC-Laden) sind in der abschließenden Prüfung und werden voraussichtlich bis Mitte April 2022 genehmigt. Die Mainova AG wird in 2022 insgesamt sieben Schnellladehubs (DC-Laden) mit einer Leistung von 4 x 150 kW aufbauen, davon fünf auf öffentlichen Flächen.
Insgesamt liegen der Stadt ca. 1400 weitere Standortanfragen für öffentliche Flächen vor.
Darüber hinaus ist ein Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Innenstadt-Parkhäusern der Parkhausbetriebsgesellschaft vorgesehen.
Fachinstitutionen gehen davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet werden muss. Seitens zahlreicher Gewerbetreibender aus Handel und Wirtschaft sind Investitionen in Ladeinfrastruktur auf deren Flächen angekündigt oder bereits in der Umsetzung. Der Magistrat wird zudem auf Gewerbe und Wohnungsbaugesellschaften zugehen und für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur auf deren Liegenschaften werben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2019MM 219Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 24. Mai 2021OFOF 35/11Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021OMOM 496Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)Direktanregung
- 29. November 2021STST 2143Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)Stellungnahme
- 8. Dezember 2021OFOF 157/11Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2022OAOA 121Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsAnregung
- 20. Mai 2022Sie sind hierBB 229Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsMagistratsbericht
- 25. Juni 2022OFOF 298/11„Elektro-Ladeinfrastrukturatlas“ und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur EMobilitätOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Juni 2022OMOM 2333„Elektro-Ladeinfrastrukturatlas“ und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur EMobilitätDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 149 WochenSTST 2536"Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur E-MobilitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Kenntnis) zu 2. SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung); GRÜNE und 2 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)