Elektro-Ladeinfrastrukturatlas und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur E-Mobilität
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die elektromobile Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu fördern und geeignete Flächen in einem Elektro-Ladeinfrastrukturatlas festzuhalten. Dies ist notwendig, da Frankfurt im Vergleich zu anderen Großstädten hinterherhinkt und eine bessere Planung und Umsetzung der Ladeinfrastruktur erforderlich ist.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, elektromobile Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet weiter zu fördern, indem jetzt bereits geeignete Flächen in ausreichender Menge ausgewiesen werden. Diese sollen in einem öffentlichen "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festgehalten werden. Städtische Wohnungsbaugesellschaften sollen Planungen für ihre Umsetzungsstrategien im privaten Raum vorlegen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hinkt weiter bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Einschlägige Presseberichte sprechen von einem Rückstand von circa vier Jahren zur Stadt Hamburg. Im Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 229, wird berichtet, es komme in den nächsten Monaten zu einer dynamischen Entwicklung im Bereich Ladeinfrastruktur. "Dynamisch" bedeutet: "eine Bewegung oder eine Entwicklung aufweisend". Demnach muss vorher das Gegenteil stattgefunden haben. Es ist dringend notwendig, den Berg an Anträgen für Ladestationen abzuarbeiten. Bisher gibt es nur 303 öffentliche AC-Ladestationen in Frankfurt für 720.000 Bürger. Wie viele elektrisch betriebene Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sieht man in Frankfurt? Wir müssen jetzt langsam darüber nachdenken, das kostenlose Parken in Frankfurt für E-Fahrzeuge wieder abzuschaffen. Die Stadt Frankfurt plant und errichtet keine Ladeinfrastruktur. Dieser Textbaustein findet sich in fast jedem Bericht des Magistrats und wird anscheinend immer wieder in der Verwaltung falsch verstanden. Trotzdem sollte die Verwaltung tunlichst Vorplanungen durchführen, wo Ladeinfrastruktur aufgebaut werden kann. Besonders bei AC-Ladeinfrastruktur, die nur für circa drei Fahrzeuge am Tag eingerichtet wird, ist es sehr mühselig, Standorte anzufragen und lange auf eine Genehmigung zu warten. Der Magistrat muss gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selbst definieren. Es wäre viel besser, es wie andere erfolgreiche Städte zu machen, die Orte systematisch zu bestimmen, an denen Ladeinfrastruktur eingerichtet werden könnte und dies in einem öffentlichen Ladestellen-Atlas festzuhalten. Das würde vieles einfacher machen, aber würde vorher eine entsprechende Vorplanung der Stadt Frankfurt bedeuten. Dafür entfallen nachher die umfangreich besetzten Gremiumssitzungen mit Diskussionen über einen Ladeplatz, den sich später nur bis zu drei Fahrzeuge teilen. Dies könnte z. B. exemplarisch in einem oder zwei Stadtteilen getestet werden und bei Erfolg auf andere Stadtteile übertragen werden. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist es wichtig, eine parallele private Ladestruktur anzusiedeln. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, in dem die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt in Einklang gebracht werden. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an ihren Wohnorten (langsame AC-Ladepunkte, 4 bis 8 Stunden). Es muss bald in jeder Straße in Frankfurt mindestens ein Ladepunkt stehen. Die Anzahl der öffentlichen Ladepunkte mit nur 15 Prozent im öffentlichen Raum ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings wurde hier nicht zwischen urbanem Raum und ländlichem Raum unterschieden. Diese Aussage wirft aber ein anderes Dilemma auf, wenn 85 Prozent im privaten Raum stehen sollen: Wohnungsbaugesellschaften müssen am Ausbau der elektrischen Ladeinfrastruktur massiv mithelfen. Menschen in Mehrfamilienhäusern haben wenig Möglichkeiten, privat zu laden. WEG Gemeinschaften sind schwer zu überzeugen, gemeinschaftlich Investitionen zu machen. Die großen städtischen Wohnungsbauunternehmen haben es bisher sogar versäumt, die stattlichen Förderungen von 900 Euro pro Ladeplatz mitzunehmen und auf ihren privaten Flächen Ladeplätze in Garagen oder Parkplätzen einzurichten. Sogar die Wohnobjekte mit Solarpanels und Mieterstrom hat man nicht mit Ladeplätzen ausgerüstet. Hier ist der nötige Druck auszuüben, um die Wohngesellschaften dazu zu bringen, entsprechende Umsetzungen im privaten Bereich in Frankfurt anzugehen. Ziele für die Wohnungsbaugesellschaften sind diesbezüglich zu definieren. Die Stadt Frankfurt ist und bleibt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2022BB 229Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsMagistratsbericht
- 25. Juni 2022OFOF 298/11„Elektro-Ladeinfrastrukturatlas“ und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur EMobilitätOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2333„Elektro-Ladeinfrastrukturatlas“ und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur EMobilitätDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2536"Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur E-MobilitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats