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Elektro-Ladeinfrastrukturatlas und Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in der Umsetzung zur E-Mobilität

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das im Jahr 2020 verabschiedete "Elektromobilitätskonzept 2030" beinhaltet eine Bedarfsanalyse für Ladeinfrastruktur, die Investoren bei der Auswahl geeigneter Standorte für Ladesäulen in Frankfurt am Main unterstützt. Anhand von drei unterschiedlichen Markthochlaufszenarien wurden die möglichen Bedarfe an Ladeinfrastruktur in den Frankfurter Stadtteilen aufgezeigt. Die große Anzahl an Standortanfragen von gewerblichen Investoren für Ladesäulen im öffentlichen Raum zeigt, dass das von der Stadt Frankfurt am Main gewählte Open-Market-Modell grundsätzlich funktioniert. Diese Anträge werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten in den beteiligten Ämtern schnellstmöglich bearbeitet. Nach der Genehmigung der ersten Pilotstandorte arbeitet der Magistrat aktuell daran, die Erfahrungen und Ergebnisse in eine Verschlankung der notwendigen Gestattungsverfahren einfließen zu lassen. Ziel ist, dass Ladeinfrastrukturbetreiber ein einfaches und schnelles Verfahren zur Gestattung ihrer Ladesäulen durchlaufen können. Dabei prüft der Magistrat auch, an zentraler Stelle einen Ladesäulenkoordinator einzusetzen. Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt massiv zu und die Nachfrage nach Lademöglichkeiten steigt kontinuierlich. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand macht es notwendig, dass zusätzliche städtische Personalressourcen im Rahmen des Gestattungsverfahrens für Ladesäulen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Das im Jahr 2020 verabschiedete Elektromobilitätskonzept hat bereits die Schaffung eines Ladesäulenkoordinators als "One Face to the Customer" innerhalb der Stadtverwaltung vorgesehen. Eine Umstellung des bisherigen Open-Market-Modells auf einen "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" - mit von der Stadt definierten Ladesäulen-Standorten - würde erst mittelfristig den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern. Das seit dem 25.03.2021 geltende Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt Pflichten für den Ladeinfrastrukturaufbau bei Neubauten und größeren Gebäuderenovierungen. Diese gelten auch für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Die Nassauische Heimstätte bietet seit Frühjahr 2020 den Mietern der NHW sowie Dritten in fünf Pilotquartieren öffentliche Ladeinfrastruktur an. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt am Main (Hausen) im Aufbau als auch in Planung.