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Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
126 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Ausbauziele und Maßnahmen zur Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums darzulegen. Dies ist notwendig, um die Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter zu gewährleisten und Transparenz über die geplanten Schritte zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Ausbauziele für die Ladeinfrastruktur sowie die konkreten Maßnahmen in den Frankfurter Stadtteilen darzulegen, die dazu führen, dass bis zum Ende des Moratoriums ein maßgeblicher Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgt ist. Dabei wird darum gebeten, dass auch Zwischenziele und Maßnahmen dargestellt werden (z. B. bis März 2022).

Begründung

Die Vorlage NR 1385 sagt zwar die Aussetzung der Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter zu (da diese mangels Ladepunkten keinen praktikablen Betrieb anbieten können), macht aber keinerlei Aussagen dazu, wie dieser Mangel bis zum 31.03.2023 behoben werden soll. Damit fehlt eine entscheidende Komponente in der Vorlage. Da jedoch ein Elektromobilitätskonzept des Magistrats existiert (M 219, Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main) wird darum gebeten, die Ziele und Maßnahmen transparent zu machen bzw. auch Transparenz zu schaffen, wo sich als Folge der Kommunalwahl 2021 noch Änderungen ergeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2019MM 219Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 24. Mai 2021OFOF 35/11Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 5. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 496Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)
    Direktanregung
  4. 29. November 2021STST 2143Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)Stellungnahme
  5. 8. Dezember 2021OFOF 157/11Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 10. Januar 2022OAOA 121Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsAnregung
  7. 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 126 WochenBB 229Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des MoratoriumsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 6 · 22.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

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