Parkgebührenjahrespauschale für Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Elektromobilitätsquote für Carsharingfahrzeuge bis zum 31.03.2023 auszusetzen, um die wirtschaftliche Nutzung von Carsharing in Frankfurt am Main zu fördern. Dies ist notwendig, da viele Anbieter die geforderte Quote aufgrund mangelnder Ladestationen nicht erfüllen können. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Carsharing-Fahrzeugen zu erhöhen und somit den Autoverkehr zu reduzieren.
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Neues zu Obermainanlage per E-MailAntrag
- Der in der Parkgebührensatzung verlangte Nachweis über einen bestimmten Anteil an Elektro-Carsharing-Fahrzeugen an der Fahrzeugflotte des Anbieters als Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale, wird ab sofort und bis zum 31.03.2023 ausgesetzt und dementsprechend übergangsweise nicht mehr von den Anbietern eingefordert. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf des Moratoriums die Lage neu zu bewerten und einen Vorschlag für die Parkgebührensatzung zu machen.
- Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird wie folgt abgeändert: § 2 Gebührenstaffelung: Der letzte Satz wird gestrichen, so dass § 2 lautet: Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
- Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Die neugefasste Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.
- Sofern die Stadtverordnetenversammlung keinen anderen Beschluss fasst, tritt zum 01.04.2023 wieder die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main in der Fassung vom 28.10.2019 (Beschluss § 4419/2019) in Kraft.
Begründung
Bislang ist ein definierter Anteil von Elektrofahrzeugen an der Fahrzeugflotte der einzelnen Carsharing-Anbieter Voraussetzung dafür, dass das Parken von Carsharing-Fahrzeugen in Parkraumbewirtschaftungszonen und Bewohnerparkzonen mit einer pauschalen Jahresgebühr abgegolten werden kann. In der Praxis zeigt sich aber nun, dass mangels Ladestationen die Anbieter diese Quoten nicht erfüllen können. Damit kann Carsharing in diesen Gebieten nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden und einige Anbieter haben schon angekündigt, ihr Fahrzeuge abzuziehen. Diese Folge der Elektroquote widerspricht dem Ziel, Carsharing-Angebote zu verbessern, um damit einen Beitrag zur Verringerung des Autoverkehrs zu leisten, weil es denjenigen hilft, die auf ein eigenes Auto verzichten und bevorzug andere Verkehrsmittel nutzen wollen. Zur Förderung von Carsharing ist es daher angebracht, für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2023 die Elektroquote auszusetzen, damit ausreichend Fahrzeuge für Carsharing-Nutzer bereitgestellt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2021Sie sind hierNRNR 1385Parkgebührenjahrespauschale für Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der ElektromobilitätsquoteSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 91 WochenBB 419Parkgebühren-Jahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge: Aussetzen der ElektromobilitätsquoteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen OA 680) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 1385 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1385 und OA 680 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Frau Lämmer
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen OA 680) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme