Parkgebührenjahrespauschale für Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der in der Parkgebührensatzung verlangte Nachweis über einen bestimmten Anteil an Elektro-Carsharing-Fahrzeugen an der Fahrzeugflotte des Anbieters als Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale, wird ab sofort und bis zum 31.03.2023 ausgesetzt und dementsprechend übergangsweise nicht mehr von den Anbietern eingefordert. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf des Moratoriums die Lage neu zu bewerten und einen Vorschlag für die Parkgebührensatzung zu machen.
- Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird wie folgt abgeändert: § 2 Gebührenstaffelung: Der letzte Satz wird gestrichen, so dass § 2 lautet: Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/ Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg /Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/ Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/ Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/ Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
- Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Die neugefasste Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.
- Sofern die Stadtverordnetenversammlung keinen anderen Beschluss fasst, tritt zum 01.04.2023 wieder die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main in der Fassung vom 28.10.2019 (Beschluss § 4419/2019) in Kraft. Begründung: Bislang ist ein definierter Anteil von Elektrofahrzeugen an der Fahrzeugflotte der einzelnen Carsharing-Anbieter Voraussetzung dafür, dass das Parken von Carsharing-Fahrzeugen in Parkraumbewirtschaftungszonen und Bewohnerparkzonen mit einer pauschalen Jahresgebühr abgegolten werden kann. In der Praxis zeigt sich aber nun, dass mangels Ladestationen die Anbieter diese Quoten nicht erfüllen können. Damit kann Carsharing in diesen Gebieten nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden und einige Anbieter haben schon angekündigt, ihr Fahrzeuge abzuziehen. Diese Folge der Elektroquote widerspricht dem Ziel, Carsharing-Angebote zu verbessern, um damit einen Beitrag zur Verringerung des Autoverkehrs zu leisten, weil es denjenigen hilft, die auf ein eigenes Auto verzichten und bevorzug andere Verkehrsmittel nutzen wollen. Zur Förderung von Carsharing ist es daher angebracht, für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2023 die Elektroquote auszusetzen, damit ausreichend Fahrzeuge für Carsharing-Nutzer bereitgestellt werden können.