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Parkgebühren-Jahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat folgt dem Beschluss, dass zukünftig die Möglichkeit zur pauschalen Entrichtung der Parkgebühren von Carsharingfahrzeugen unabhängig von der Erfüllung einer Elektromobilitätsquote eröffnet werden soll. Da dieser Sachverhalt in einem Gesamtzusammenhang mit anderen Gebührentatbeständen rund um das Parken (Bewohnerparkausweise, Gewerbeparkausweise, Parkgebührensatzung) geregelt werden soll, bereitet der Magistrat derzeit eine umfassende Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung vor.