Elektromobilitätsquote nur mit Ausbauplan der Ladepunkte aussetzen
Begründung
der Ladepunkte aussetzen Der Ortsbeirat stimmt der NR 1385 nur unter der Maßgabe zu, dass mit dem Aussetzen der Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter auch ein konkret greifbarer Ausbau der Ladepunktdichte einhergeht. Für den Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kann dies durch eine Aufschlüsselung geschehen, welche der vorgeschlagenen Standorte gemäß OM 6445 und OM 6599 sich konkret im Stadium Prüfung, Planung und Umsetzung befinden, ggf. mit weitergehenden Begründungen und Zeitplänen. Begründung: Die NR 1385 sagt zwar die Aussetzung der Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter zu (da diese mangels Ladepunkten keinen praktikablen Betrieb anbieten können) macht aber keinerlei Aussagen dazu, wie dieser Mangel bis zum 31.3.2023 behoben werden soll. Damit fehlt eine entscheidende Komponente in dem Antrag.