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Elektromobilitätsquote nur mit Ausbauplan der Ladepunkte aussetzen

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant derzeit keine Finanzierung von Ladeinfrastruktur. Ein Leitfaden zur Errichtung von Ladeinfrastruktur wurde veröffentlicht, um Investoren zu informieren und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Stadt prüft Anträge auf Genehmigung von Ladepunkten, die von Anbietern eigenverantwortlich ausgewählt werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Eine Finanzierung von Ladeinfrastruktur durch die Stadt Frankfurt am Main ist derzeit nicht vorgesehen. Um die Umsetzung von Investitionen in Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde im Herbst 2019 der "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4859 - M 140) veröffentlicht. Der Leitfaden informiert Investoren über das Handling in Frankfurt am Main. Hierbei handelt es sich um ein Open-Market-Modell. Das Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen notwendigen sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Im Rahmen des Anfang 2020 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes wurde eine umfassende Bedarfsanalyse für Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main erarbeitet, die Investoren als Grundlage für Investitionsentscheidungen nutzen können. Anbieter/ Betreiber von Ladeinfrastruktur wählen die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung aus. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt Frankfurt am Main gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Die Stadt darf durch das erwähnte Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht in die Auswahl der jeweiligen Standorte bei Errichtung von Ladeinfrastruktur eingreifen. Sie überprüft die Gestattungen unter Berücksichtigung des Baurechtes, der Verkehrssicherheit, feuerrechtlicher Auswirkungen etc. Aktuell liegen der Stadtverwaltung über 200 Anträge für AC-Ladestandorte sowie einige DC-Ladestandorte (Schnellladesäulen) auf öffentlichen Flächen vor, unter anderem in Kalbach-Riedberg. Aus Datenschutzgründen können derzeit - vor Genehmigung und Veröffentlichung - keine konkreten Standorte benannt werden. Aufgrund des begrenzten öffentlichen Raums und konkurrierender Nutzerinteressen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auch im halböffentlichen Bereich (Supermärkte, Parkhäuser) als auch im privaten Bereich sinnvoll und notwendig. Einzelhandel und Gewerbe nutzen eigene Ladeinfrastruktur bereits als Marketinginstrument und zur Kundenbindung. Carsharing Mit einer Gesetzesänderung will die hessische Landesregierung das Carsharing fördern. Stationen für öffentlich zugängliche Autos, die man ausleihen und wieder abstellen kann, sollen nicht nur auf privat angemieteten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden können (Frankfurter Neue Presse vom 29. April 2021). Derzeit mieten Carsharing-Unternehmen bei Bedarf private Flächen an, unter anderem in Parkhäusern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2020OFOF 607/12E-Auto-Ladestationen in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. August 2020OMOM 6445E-Auto-Ladestationen in Kalbach-RiedbergDirektanregung
  3. 3. September 2020OFOF 628/12Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der TalstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 18. September 2020OMOM 6599Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der TalstraßeDirektanregung
  5. 14. Dezember 2020STST 2162E-Auto-Ladestationen in Kalbach-RiedbergStellungnahme
  6. 11. Januar 2021STST 24Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der TalstraßeStellungnahme
  7. 8. Februar 2021OFOF 717/12Elektromobilitätsquote nur mit Ausbauplan der Ladepunkte aussetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 19. Februar 2021OAOA 680Elektromobilitätsquote nur mit Ausbauplan der Ladepunkte aussetzen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 27.01.2021, NR 1385Anregung
  9. 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 1240Elektromobilitätsquote nur mit Ausbauplan der Ladepunkte aussetzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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