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Ortsbeirat 12

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Förderung des Riedberger Sommerfestes

27.06.2025 | Aktualisiert am: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 27.06.2025, OI 108 entstanden aus Vorlage: OF 617/12 vom 27.06.2025 Betreff: Förderung des Riedberger Sommerfestes Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23; E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), und 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung des Riedberger Sommerfestes als Veranstaltung, die der traditionellen Stadtteilkultur dient, zu unterstützen. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, sodass diese finanziell kaum zu stemmen sind. So musste beispielsweise der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Sommerfeste unterliegen darüber hinaus einem hohen Wetterrisiko. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest mit bereits langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht wird und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 02.07.2025

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Förderung des Riedberger Sommerfestes

27.06.2025 | Aktualisiert am: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2025, OF 617/12 Betreff: Förderung des Riedberger Sommerfestes Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung des Riedberger Sommerfestes als Veranstaltung, die der traditionellen Stadtteilkultur dient, zu unterstützen. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. So musste beispielsweise der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Sommerfeste unterliegen darüber hinaus einem hohen Wetterrisiko. Begründung: Es handelt sich um ein nichtkommerzielles Fest mit bereits langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 108 2025 Die Vorlage OF 617/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen

16.06.2025 | Aktualisiert am: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, OF 618/12 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen In der Ortsbeiratssitzung am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchner Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der Grünzug mit Bäumen und dichten Büschen vom Bereich der Kreuzung L3004/L3019 in Richtung Kalbach abgeholzt werden soll, siehe Bild: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, um diesen Grünzug auf einer Fläche von ca. 10 x 120 m zu erhalten. Hierzu muss die Planung geringfügig angepasst und die Nutzung eines schmalen Streifens Land südlich des Grünzugs ermöglicht werden. Abhängig von den gegenwärtigen Besitzverhältnissen kommen hierfür z. B. der Kauf der Fläche durch Stadt oder Land, die Vereinbarung einer dauerhaften Pacht gegenüber dem Eigentümer oder der Entzug der Pachtrechte, sofern sich die Fläche in öffentlichem Besitz befindet, in Frage. Da es sich um eine Gemarkung des OBR 8 handelt, ist dieser einzubeziehen. Begründung: In Zeiten fortschreitender Klimaerwärmung sollte gerade ein Radweg auf Frankfurter Gemarkung nicht zu Lasten eines kleinen grünen Biotops gebaut werden. Neben dem direkten klimatischen Nutzen unterstützt dieser Grünzug auch den Schutz der Felder gegen übermäßige Wind-Erosion und entkoppelt Radfahrende zumindest auf diesem Stück des Radweges von Kraftfahrzeugen. Der Verweis auf eine Ersatzpflanzung ist kein gleichwertiger Ersatz, da diese an ganz anderer Stelle erfolgen würde und mindestens 15 Jahre bis zu einer vergleichbaren Bewuchsdichte bräuchte. Erhalt sollte - so weit möglich - vor Ersatz stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Vorlage OF 618/12 dem Ortsbeirat 8 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten und Hessen Mobil in Durchschrift zu informieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 entstanden aus Vorlage: OF 615/12 vom 22.05.2025 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedbergs im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbachs ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 Prozent Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teile des Riedbergs unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A 66 graben sollen . Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erdaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte eine alternative Variante geprüft werden. Auf die Bebauungspläne Nr. 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), und Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013) wird hierbei hingewiesen, entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004 entstanden aus Vorlage: OF 614/12 vom 29.04.2025 Betreff: Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg Vorgang: OIB 104/22 OBR 12; OM 2122/22 OBR 12; ST 1596/22; OM 5428/24 OBR 8; ST 1359/24 Der Magistrat wird aufgefordert, mit der federführenden Geo Agentur der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die den Geolehrpfad initiiert hat, Kontakt aufzunehmen, um die beschädigten und teilweise zerstörten Geopfadständer u. a. am Kätcheslachweiher und Bonifatiuspark zu erneuern. Begründung: Die im Zuge der Entstehung des Geolehrpfades aufgestellten Hinweisschilder - beginnend in der Römerstadt über die Nordweststadt zum Riedberg führend - sind im Laufe ihres Bestehens durch Vandalismus und Verwitterung stark beschädigt und unlesbar geworden. Daher sind diese nach rund 18 Jahren durch neue, gegebenenfalls aktualisierte Schilder zu ersetzen. Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 18.03.2022, OIB 104, bereits Mittel in Höhe von 180 Euro zzgl. Mehrwertsteuer beschlossen. Hierzu ist der Ortsbeirat 8 weiterhin einzubeziehen, da der Großteil der Schilder in diesem Ortsbezirk steht und die Idee für den Geolehrpfad in diesem entwickelt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2022, OIB 104 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2122 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1596 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5428 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1359

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7003 entstanden aus Vorlage: OF 613/12 vom 12.05.2025 Betreff: Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes Der Magistrat wird gebeten, den unteren Teil des Elisabeth-Selbert-Platzes für die öffentliche Nutzung wieder instand zu setzen und aufzuwerten, konkret - die vorhandenen Bänke auf Nutzbarkeit zu prüfen und ggf. die Holzplanken zu erneuern; - den Boden von Bewuchs zu reinigen und insbesondere für Boule-Spiele zu ertüchtigen (Südseite der Fläche); - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch einfache, robuste Fitnessgeräte wie z. B. Klimmzugstangen weitere Nutzungsanreize insbesondere in Richtung Sport und Ertüchtigung zu setzen. Schön gelegen, aber leider etwas heruntergekommen. Quelle: Eigene Aufnahme, vom östlichen Eingang nach Südwest fotografiert. Begründung: Der Elisabeth-Selbert-Platz ist günstig im Quartier Schöne Aussicht gelegen. Während der nördlich angrenzende Spielplatz in Kürze wohl durch eine Tischtennisplatte noch aufgewertet wird, mangelt es dem südlichen, unteren Teil an Anreizen und Impulsen für eine intensivere Nutzung durch die Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Schattendachplanung Riedbergplatz

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.05.2025 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz Vorgang: M 63/25; OA 548/25 OBR 12 In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der Anregung OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg. Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen anstelle oder ergänzend zu den dort bisher befindlichen Einzelspielgeräten. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen sollen dabei beibehalten oder sogar erweitert werden. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Anregung vom 25.04.2025, OA 548

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Nachpflanzung von acht Stadtbäumen in der Elly-Heuss-Knapp-Straße

23.05.2025 | Aktualisiert am: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7000 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 03.05.2025 Betreff: Nachpflanzung von acht Stadtbäumen in der Elly-Heuss-Knapp-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Elly-Heuss-Knapp-Straße die acht abgestorbenen und entfernten Stadtbäume in den jeweiligen Pflanzinseln durch Nachpflanzungen zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, dass eine regelmäßige Bewässerung sichergestellt wird. Begründung: Um für mehr Biodiversität sowie Verdunstung und damit Senkung der Stadt-Temperatur zu sorgen, sind die fehlenden Bäume möglichst zeitnah zu ersetzen. Gerade die vielseitig bepflanzten Baumscheiben sorgen für ein gutes Anwachsen der neuen Bäume und steigern darüber hinaus damit die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und das städtische Erscheinungsbild. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1337

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Skateranlage für den Riedberg

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002 entstanden aus Vorlage: OF 611/12 vom 10.05.2025 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorgang: V 17/21 OBR 12; ST 1347/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage infrage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an dort lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1347

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12

23.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7001 entstanden aus Vorlage: OF 610/12 vom 06.05.2025 Betreff: Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12 Der Magistrat wird gebeten, in den Schulen des Ortsbezirkes 12 AGs für Gebärdensprache anzubieten und hierbei die Organisations- und Erfahrungsressourcen der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige zu nutzen. Begründung: Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige machte in einer ihrer letzten Sitzungen darauf aufmerksam, dass der Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, doch es gibt bei Weitem nicht genug Dolmetscher, um den Bedarf zu decken. Tatsache ist, dass bei Konferenzen, Sitzungen usw. immer zwei Dolmetscher engagiert werden müssen, weil das Dolmetschen in Gebärdensprache eben auch eine körperliche Anstrengung ist. Da Kinder sehr schnell diese körperlich aktive Sprache erlernen, sollte man ihnen schon aus Gründen der Allgemeinbildung und dann auch in weiser Voraussicht für einen solchen Beruf die Möglichkeit geben, diese Sprache kennenzulernen. Hinzu kommt, dass in fast jeder Klasse ein/e Schüler/in ist, der/die Hörprobleme hat. Im Rahmen der Inklusion ist es durchaus erforderlich und sinnvoll, die Gebärdensprache in der Schule zu berücksichtigen. Wie heißt es im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention? Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4

22.05.2025 | Aktualisiert am: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 615/12 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedberges im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbach ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 % Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teiles des Riedberges unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken sollen und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A66 graben. Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erbaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies voraus geschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte hier eine alternative Variante geprüft werden. Auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008) und den B-Plan 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013), wird hierbei hingewiesen entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7005 2025 Die Vorlage OF 615/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Schattendachplanung Riedbergplatz

12.05.2025 | Aktualisiert am: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 608/12 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener, Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen an Stelle der dort bisher befindlichen Einzelspielgeräte. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen soll er dabei behalten oder sogar erweitern. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6999 2025 Die Vorlage OF 608/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Skateranlage für den Riedberg

10.05.2025 | Aktualisiert am: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 611/12 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage in Frage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347/2021) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an hier lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7002 2025 Die Vorlage OF 611/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12

06.05.2025 | Aktualisiert am: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 610/12 Betreff: Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12 Der Magistrat wird gebeten, in den Schulen des Ortsbeirates 12 AGs für Gebärdensprache anzubieten und hierbei die Organisations- und Erfahrungsresoursen der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige zu nutzen. Begründung: Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige machte in einer ihrer letzten Sitzungen darauf aufmerksam, daß der Bedarf an Gebärden-Dolmetschern in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, doch es gibt bei weitem nicht genug Dolmetscher um den Bedarf zu decken. Tatsache ist, daß bei Konferenzen, Sitzungen usw. immer zwei Dolmetscher engagiert werden müssen, weil eben das dolmetschen in Gebärdensprache auch eine körperliche Anstrengung ist. Da Kinder sehr schnell diese körperlich aktive Sprache erlernen, sollte man ihnen schon aus Gründen der Allgemeinbildung und dann auch in weiser Voraussicht für einen solchen Beruf, die Möglichkeit geben, diese Sprache kennenzulernen. Hinzu kommt, daß in fast jeder Klasse ein Schüler/in ist, der/die Hörprobleme hat. Im Rahmen der Inklusion ist es durchaus erforderlich und sinnvoll die Gebärdensprache in der Schule zu berücksichtigen. Wie heißt es im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention? Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7001 2025 Die Vorlage OF 610/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“ Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63

25.04.2025 | Aktualisiert am: 14.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2025, OA 548 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 09.04.2025 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden. Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich seit vielen Jahren um eine Entsiegelung des Riedbergplatzes und wird dabei von lokalen Initiativen - z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) - unterstützt. Nun liegen endlich eine Detailplanung und eine Kostenberechnung vor. Allerdings sind ohne Kenntnis und Einflussnahme des Ortsbeirates die notwendigen Beschattungen von einer Holzkonstruktion in Betondächer geändert worden. Der Ortsbeirat empfindet es als widersprüchlich, dass der versiegelte Riedbergplatz von Betonpflastersteinen - zumindest teilweise - befreit werden soll und gleichzeitig an anderer Stelle - nämlich den Schattendächern - wieder betoniert wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass unter einem von der Sommersonne aufgeheizten Betondach ein schattiger Wohlfühlort entstehen kann. Da hilft auch eine extensive Begrünung wenig. Diese und auch das Betondach selbst bleiben wartungsintensiv. Zudem verursacht der für Beton notwendige Zement einen erheblichen CO2-Ausstoß und ist daher als Baustoff nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen die vielen Stahlpfosten, welche die Last des Daches tragen müssen und ihrerseits wieder Fundamente aus Beton benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen

25.04.2025 | Aktualisiert am: 29.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 entstanden aus Vorlage: OF 597/12 vom 11.04.2025 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird der Magistrat gebeten, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - zehn Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus

25.04.2025 | Aktualisiert am: 29.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226

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