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OF (Anträge OBR) · OB 12

Verbesserung der Verkehrssicherheit am Riedberg - Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen

20.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 552/12 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Riedberg - Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie viele Unfälle am Riedberg in Zusammenhang mit der Stadtbahn in den letzten fünf Jahren vorgefallen sind, unter Differenzierung nach Unfällen mit Fahrzeugen sowie Fußgängern und Radfahrern. Dabei sind auch Personenschäden aufzuführen. Darüber hinaus soll der Magistrat darlegen, welche Erkenntnisse daraus gezogen wurden und ob Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen werden können. Begründung: In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu teils schweren Unfällen mit der Stadtbahn am Riedberg. Auch wenn regelmäßig eine Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer vorliegen kann, ist die Gefährdungslage doch nicht hinnehmbar und erfordert dringend Verbesserungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6087 2024 Die Vorlage OF 552/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregungen OBR) · OB 12

Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2024, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 546/12 vom 22.08.2024 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können. Begründung: Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5442, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 00-40

OF (Anträge OBR) · OB 12

Mandat für Schulhoföffnung Josephine-Baker-Gesamtschule

13.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2024, OF 548/12 Betreff: Mandat für Schulhoföffnung Josephine-Baker-Gesamtschule Der Ortsbeirat ermächtigt die Ortsvorsteherin und die Kinderbeauftragte für den Riedberg, weiterhin die Gespräche mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule zu den Rahmenbedingungen der Schulhoföffnung zu führen. Die Ergebnisse sind dem OBR zu berichten. Begründung: Laut Stellungnahme ST 1504-2024 zur OM 4906 des Ortsbeirates vom 8.12.2023 stimmt die Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule der Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien zu. Rahmenbedingungen und Details sollen zwischen Schulleitung und Ortsbeirat abgestimmt werden. Hierzu ermächtigt der Ortsbeirat mit diesem Beschluss die bereits mit dem Thema befassten Personen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 548/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment

13.09.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5922 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 02.09.2024 Betreff: Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser, die aus Erfahrung der örtlichen Feuerwehr besonders gefährdet für Hochwasserschäden sind, mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung: Wie es sich nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller - verständlicherweise - völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude, die von diesem Risiko betroffen sind (z. B. veraltete Bausubstanz, ungünstige topografische Lage etc.), mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, sodass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben bzw. verringern können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1945 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Ein Garten für die Kita Krambambuli

13.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5923 entstanden aus Vorlage: OF 537/12 vom 29.08.2024 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499, Flurnummer 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung: Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges

13.09.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924 entstanden aus Vorlage: OF 538/12 vom 02.09.2024 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Der Magistrat wird gebeten, für die Erneuerung des Kinderwanderweges Kalbach-Riedberg den Ersatz bzw. teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg entsprechend der beigefügten Skizze und Bilder zu genehmigen. Dies entspricht den Stationen, die bei einem Rundgang mit der Unteren Naturschutzbehörde am 10.07.2024 inspiziert wurden. Die konkrete Umsetzung und Finanzierung werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Quelle: OpenStreet und Contributors plus eigene Markierungen Die Standorte 12 bis 17 sollen neu hinzukommen. Station 1, Drehscheibenspielplatz: Hier soll zusätzlich eine Infotafel aufgestellt werden (befindet sich bisher am Bonifatiusbrunnen). Station 12, Rudolf-Schwarz-Platz: Station 13, Billabong: Station 14, Streuobstwiese: Station 15, Bauernhofspielplatz: Station 16, Verlängerung An der Bergstraße: Station 17, Am Schlittenberg: Alle Fotos: privat Begründung: Der bereits bestehende Kinderwanderweg wird unter Koordination der Kinderbeauftragten Riedberg und Kalbach mit Unterstützung des Ortsbeirats und der IG Riedberg e. V. durch mehrere Schulklassen vom Riedberg neu konzipiert und in diesem Zuge inhaltlich und örtlich erweitert. Ein Teil der Standorte der Holzstelen, an denen die Schilder für die einzelnen Stationen befestigt werden, liegt im Landschaftsschutzgebiet, was eine Freigabe zur Installation erfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Kinder-Nottoilette testen

13.09.2024 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 02.09.2024 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Der Magistrat wird gebeten, testweise für sechs bis zwölf Monate an einem Spielplatz im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine Kinder-Nottoilette zu testen. Als möglicherweise geeignet empfiehlt sich hierfür der Spielplatz Kätcheslachpark West ("Piratenspielplatz"). Ein Pate zur Befüllung der Toilettentüten steht auf Anfrage zur Verfügung. Begründung: Kinder-Nottoiletten sind ein neues Konzept, um auch ohne kostspieligen Bau und Betrieb von Toilettenanlagen Kindern (und indirekt deren Eltern) zu ermöglichen, ihre Notdurft würdevoller zu verrichten. An einem etwas verdeckt platzierten Pfosten ist ein Toilettensitz in Kinderhöhe platziert, unter den eine Plastiktüte aus einem dort vorhandenen Spender platziert werden kann. Die Tüten werden ähnlich wie Hundekotbeutel von Freiwilligen nachgefüllt und nach Nutzung verschlossen in einen Mülleimer geworfen. Gerade für Mädchen ist eine solche Lösung ein besonderer Würdegewinn, doch auch Jungen profitieren bei dringendem großen Geschäft. Ein Beispiel für eine solche Lösung wurde in Frankfurt unter dem Namen "Oilette" entwickelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 932 Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen

13.09.2024 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926 entstanden aus Vorlage: OF 540/12 vom 22.08.2024 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung der ehemaligen Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1282

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen

13.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Parkplatz „Kerbeplatz“

13.09.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5928 entstanden aus Vorlage: OF 543/12 vom 29.08.2024 Betreff: Parkplatz "Kerbeplatz" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz "Kerbeplatz" auf der linken Seite eine Ein- und Ausfahrt farblich zu markieren. Begründung: Der Parkplatz "Kerbeplatz" ist in drei Bereiche unterteilt. In der Mitte befindet sich eine Kleinkinder-Skateranlage, die durch Abgrenzungselemente gesichert ist. Auf der rechten Seite können die in zwei Reihen parkenden Fahrzeuge ungehindert ein- und ausfahren. Auf der linken Seite ist dies jedoch nicht möglich: Zwar können auch dort Fahrzeuge in zwei Reihen parken, aber sobald die vordere Reihe zugeparkt ist, sind die Fahrzeuge in der hinteren Reihe blockiert. Es ist daher empfehlenswert, die Ein- und Ausfahrt farblich zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1979 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe

13.09.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 22.08.2024 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

OF (Anträge OBR) · OB 12

Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment

02.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2024, OF 535/12 Betreff: Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser, die aus Erfahrung der örtlichen Feuerwehr besonders hochwasserschadengefährdet sind, mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung: Wie nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller, verständlicherweise, völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude, die von diesem Risiko betroffen sind (z.B. veraltete Bausubstanz, ungünstige topografische Lage etc.), mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, so dass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben, bzw. verringern können. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2024, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5922 2024 1. Die Vorlage OF 529/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 535/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 1 GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Genehmigung für Erneuerung und Ausbau des Kinderwanderwegs

02.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2024, OF 538/12 Betreff: Genehmigung für Erneuerung und Ausbau des Kinderwanderwegs Der Magistrat wird gebeten, für die Erneuerung des Kinderwanderweges Kalbach-Riedberg den Ersatz bzw. teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg entsprechend der beigefügten Skizze und Bildern zu genehmigen. Dies entspricht den Stationen, die bei einem Rundgang mit der unteren Naturschutzbehörde am 10.7.2024 inspiziert wurden. Die konkrete Umsetzung und Finanzierung werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Quelle: OpenStreet und Contributors plus eigene Markierungen Die Standorte 12 bis 17 sollen neu hinzukommen. Station 1, Drehscheibenspielplatz: Hier soll zusätzlich eine Info-Tafel aufgestellt werden (befindet sich bisher am Bonifatiusbrunnen). Station 12, Rudolf-Schwarz-Platz: Station 13, Billabong: Station 14, Streuobstwiese: Station 15, Bauernhofspielplatz: Station 16, Verlängerung An der Bergstraße: Station 17, Am Schlittenberg: Alle Fotos: Eigene Aufnahmen Begründung: Der bereits bestehende Kinderwanderweg wird unter Koordination der Kinderbeauftragten Riedberg und Kalbach mit Unterstützung des Ortsbeirats und der IG Riedberg e. V. durch mehrere Schulklassen vom Riedberg neu konzipiert und in diesem Zuge inhaltlich und örtlich erweitert. Ein Teil der Standorte der Holzstelen, an denen die Schilder für die einzelnen Stationen befestigt werden, liegt im Landschaftsschutzgebiet, was eine Freigabe zur Installation erfordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5924 2024 Die Vorlage OF 538/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Kinder-Nottoilette testen

02.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2024, OF 539/12 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Der Magistrat wird gebeten, testweise für 6-12 Monate an einem Spielplatz im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine Kinder-Nottoilette zu testen. Als möglicherweise geeignet empfiehlt sich hierfür der Spielplatz Kätcheslachpark West ("Piratenspielplatz"). Ein Pate zur Befüllung der Toilettentüten steht auf Anfrage zur Verfügung. Begründung: Kinder-Nottoiletten sind ein neues Konzept, um auch ohne kostspieligen Bau und Betrieb von Toilettenanlagen Kindern (und indirekt deren Eltern) zu ermöglichen, ihre Notdurft würdevoller zu verrichten. An einem etwas verdeckt platzierten Pfosten ist ein Toilettensitz in Kinderhöhe platziert, unter den eine Plastiktüte aus einem dort vorhandenen Spender platziert werden kann. Die Tüten werden ähnlich zu Hundekotbeuteln von Freiwilligen nachgefüllt und wird nach Nutzung verschlossen in einen Mülleimer geworfen. Gerade für Mädchen ist eine solche Lösung ein besonderer Würdegewinn, doch auch Jungen profitieren bei dringendem großem Geschäft. Ein Beispiel für eine solche Lösung wurde in Frankfurt unter dem Namen Oilette entwickelt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5925 2024 Die Vorlage OF 539/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Durchlass an der unteren Kätcheslach instand setzen

02.09.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2024, OF 541/12 Betreff: Durchlass an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Durchlass an der markierten Stelle ist seit längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 549/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 541/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6085 2024 1. Die Vorlage OF 541/12 wird durch die Annahme der Vorlage 549/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 549/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchottStraße 8 herstellen

02.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2024, OF 542/12 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls die Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da hier ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen kommt. Die zahlreichen Fahrradstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5927 2024 Die Vorlage OF 542/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt und BFF gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, SPD und Linke (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz

01.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2024, OF 536/12 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 12 begrüßt eine weihnachtliche Beleuchtung auf dem Riedberg Platz und seiner umliegenden Straßen während der Weihnachtszeit gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt. Der OBR unterstützt Initiativen durch Bürger, Vereine und Gewerbetreibende, die sich für die Organisation und Finanzierung einer Weihnachtsbeleuchtung einsetzen wollen. Für etwaige Abstimmungsgespräche steht der Ortsbeirat gerne zur Verfügung. Begründung: Interessenten aus der Bürgerschaft vom Riedberg sind in der Sommerpause an die Mitglieder des Ortsbeirates herangetreten, um eine Unterstützung für eine Weihnachtsbeleuchtung gemäß den Vorgabe der Stadt Frankfurt zu erhalten. Eine Befürwortung durch den OBR ist zwingend notwendig, damit die Stadtverwaltung ihre Zustimmung erteilen kann. Unter der Maßgabe, dass die Initiatoren die Finanzierung und Organisation in Abstimmung mit den städtischen Vorgaben durchführt, sieht der Ortsbeirat hierin eine Aufwertung der Attraktivität des Riedbergplatzes während der Weihnachtszeit und begrüßt diese Maßnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Schmuck des Weihnachtsbaumes auf dem Riedberg wird von Kitas und Schulen erstellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Ein Garten für die Kita Krambambuli

29.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 537/12 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Flurstücke BEZ 65 499, Flur 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung: Dieser Antrag wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5923 2024 Die Vorlage OF 537/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Parkplatz Kerbeplatz

29.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 543/12 Betreff: Parkplatz Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf dem Parkplatz -Kerbeplatz- auf der linken Seite eine Ein- und Ausfahrt farblich zu markieren. Begründung: Der Parkplatz "Kerbeplatz" ist in drei Bereiche unterteilt. In der Mitte befindet sich eine Kleinkinder-Skateranlage, die durch Abgrenzungselemente gesichert ist. Auf der rechten Seite können die in zwei Reihen parkenden Fahrzeuge ungehindert ein- und ausfahren. Auf der linken Seite ist dies jedoch nicht möglich: Zwar können auch hier Fahrzeuge in zwei Reihen parken, aber sobald die vordere Reihe zugeparkt ist, sind die Fahrzeuge in der hinteren Reihe blockiert. Es ist daher empfehlenswert, die Ein- und Ausfahrt farblich zu markieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5928 2024 Die Vorlage OF 543/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld

29.08.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 544/12 Betreff: Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Stadtteil Frankfurt-Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, ein Mehrgenerationenhaus zu bauen. Begründung: Altenwohnheime gelten als Lösung der 50er Jahre, doch sie sind heute nicht mehr zeitgemäß. Senioren zu separieren, wirkt diskriminierend und sollte in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Selbstständige ältere Menschen sollten in ihrer vertrauten Umgebung und inmitten von Familien leben können, etwa in einem Mehrgenerationenhaus, um Isolation zu vermeiden. Eine solche Integration ist würdevoll und ermöglicht ein aktives Teilhaben am gesellschaftlichen Leben. Studien zeigen, dass Senioren, die in generationenübergreifenden Quartieren oder Mehrgenerationenhäusern wohnen, länger körperlich und seelisch gesund bleiben. Hier ist die Kommunalpolitik gefordert, um zukunftsorientierte und generationenfreundliche Lebensräume zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2024, OF 550/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 544/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6086 2024 1. Die Vorlage OF 544/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 550/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 550/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Baumscheiben Konrad-Zuse-Straße bepflanzen

22.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 540/12 Betreff: Baumscheiben Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung ehemaliger Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5926 2024 Die Vorlage OF 540/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz

22.08.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 545/12 Betreff: Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz Vorgang: OM 5448/24 OBR 12; ST 1472/24 Der FNP vom 17.08.2024 war zu entnehmen, "Nach dem Rückbau der Schulcontainer soll die Fläche renaturiert werden". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es über die ST 1472 hinaus Informationen über den Rückbau der Container gibt, die dem Ortsbeirat nicht vorliegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5448 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1472 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 545/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 545/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

22.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 546/12 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, mögen dafür Sorge tragen und zu prüfen, ob Erbpachtzinsen grundsätzlich reduziert werden können. Begründung: Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder des Pflegamts Ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbpachtzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 17 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Dr. Behrendt, Frau Geller, Herr Jakob, Frau Li und Herr Weißke gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Beschluss: Anregung OA 494 2024 Die Vorlage OF 546/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können." Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 SPD, Volt und Linke gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, 1 GRÜNE und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Ortsbeiratsschaukasten Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe

22.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 547/12 Betreff: Ortsbeiratsschaukasten Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (u. a. Ortsbeiratsschaukasten) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort für in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dies könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5929 2024 Die Vorlage OF 547/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregungen OBR) · OB 12

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

05.07.2024 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 22.06.2024 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Vorgang: OA 605/20 OBR 12 Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605 und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung wie z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 294 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5438, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 61-12

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen

05.07.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 526/12 vom 24.06.2024 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden: 1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: privat 2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, Rad fahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

05.07.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5755 entstanden aus Vorlage: OF 524/12 vom 24.06.2024 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten Im Juni 2024 wurde nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der Bundesautobahn 5 (A 5) zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc hlussbericht.pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH des Bundes und dem Bundesverkehrsministerium möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der A 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A 5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der A 5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand betrieben werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft es nicht einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des Standstreifens, die Staus zu reduzieren (siehe Anlage). Selbst wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren gebaut werden, werden Staus meist nur vermieden - aber dafür bewegen sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im Bereich des Ortsbezirks auf acht Spuren von zwölf Prozent zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei zehn Fahrspuren sind es knapp 20 Prozent mehr. Selbst wenn man eine flächendeckende Elektromobilität annimmt, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Gerade für den Abschnitt des Ortsbezirks nennt die Studie einen weiteren wichtigen Grund, der gegen einen Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3): "Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z. B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen." Sollte die A 5 trotz allem ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca. 513 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Piktogramm „Achtung, Kinder!“ auf der Straße Riedbergallee

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5756 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 12.06.2024 Betreff: Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Kopfsteinpflasterstreifen bis zur Einmündung der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" in Höhe des gut angenommenen Spielplatzes Kautenhof angebracht werden kann, damit dieser Bereich, der auch Schulweg ist, verkehrssicherer wird. Begründung: Anwohner stellen fest, dass in dem o. g. Straßenabschnitt häufig Tempo 30 missachtet wird. Zum Kautenhof gibt es einen starken Anliegerverkehr, dem möglicherweise Tempo 30 nicht mehr bewusst ist. Um die spielenden Kinder und Schulkinder besser zu schützen, sollte ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Schutz des Alten Rathauses vor Wasser

05.07.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 24.06.2024 Betreff: Schutz des Alten Rathauses vor Wasser Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des historischen Rathauses Kalbach, welches vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, vor Eindringen von Regenwasser zu ergreifen. Begründung: Nach dem Starkregen vom 05.05.2024 stand im Keller des Alten Rathauses (Kalbacher Hauptstraße 36) ca. 15 Zentimeter hoch Wasser, welches auch die Wände hochstieg (siehe Fotos 1 bis 3 nach Abpumpen des Wassers durch die Freiwillige Feuerwehr Kalbach). Foto 1 Foto 2 Foto 3 Nach dem "normalen" Niederschlag am 22.05.2024 war der Boden des Kellerraumes wiederum durchnässt, die Wände weiterhin nass (siehe Foto 4): Foto 4 Eine Besichtigung vor Ort ergab, dass das offene Belüftungsfenster des großen Kellerraums an der Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe des Straßenniveaus liegt (siehe Foto 5), während das größere seitliche Belüftungsfenster nach Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus unterhalb des Zuwegs liegt (siehe Foto 6), sodass jegliches Regenwasser ungehindert in den Keller fließt. Foto 5 Foto 6 (Alle Bilder: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1912 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg

05.07.2024 · Aktualisiert: 14.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771

OF (Anträge OBR) · OB 12

A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

24.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 524/12 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten Im Juni 2024 wurde nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der Bundesautobahn 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc hlussbericht .pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH und dem Bundesverkehrsministerium möglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der Bundesautobahn 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der A5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand getrieben werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft nicht einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des Standstreifens die Staus zu reduzieren (siehe nachfolgende Tabelle). Selbst wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren gebaut werden, werden Status meist vermieden - aber dafür bewegen sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau in unserem Bereich auf acht Spuren von 12% zu sätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20% mehr. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Gerade für unseren Abschnitt nennt die Studie einen wichtigen weiteren Grund, der gegen einen Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3): Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen. Sollte die A5 trotz allem ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca. 513 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2024 Die Vorlage OF 524/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen

24.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 526/12 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen mit berücksichtigt werden: 1. Durchfahrt von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße gegen Durchfahrt zu sichern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: eigene Aufnahme 2. Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement erbringen, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden zusammen mit Landwirten. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Wegesbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, radfahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und würde auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.04.2024, OF 507/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5754 2024 1. Die Vorlage OF 507/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 526/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 526/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FDP und Linke (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FDP und Linke

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Schutz des Alten Rathauses vor Wasser

24.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 528/12 Betreff: Schutz des Alten Rathauses vor Wasser Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der historischen Rathauses Kalbach, welches vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, vor Eindringen von Regenwasser zu ergreifen. Begründung: Nach dem Starkregen vom 5.5.2024 stand im Keller des Alten Rathauses (Kalbacher Hauptstraße 36) ca. 15 cm hoch Wasser, welches auch in die Wände hochstieg (s. Foto 1 - 3) NACH Abpumpen des Wassers durch die Freiwillige Feuerwehr Kalbach). Nach dem "normalen" Niederschlag am 22.5.2024 war der Boden des Kellerraumes wiederum durchnässt, die Wände weiterhin nass: Eine Besichtigung vor Ort ergab, dass das offene Belüftungsfenster des großen Kellerraums an der Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe des Straßenniveaus liegt: während das größere seitliche Belüftungsfenster nach Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus unterhalb des Zuweges liegt: (Alle Bilder: Eigene Aufnahmen) so dass jegliches Regenwasser ungehindert in den Keller fließt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5757 2024 Die Vorlage OF 528/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg

23.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 532/12 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und mit Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? Begründung: Im jungen Stadtteil Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bügern immer wieder angesprochen und die Bürger sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2024 Die Vorlage OF 532/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8)" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

22.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2024, OF 525/12 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe erster Antrag vom 27.04.2020 mit der OF 582/12/2020 gegen den 10-spurigen Ausbau der A 5 und weiteren Folgeanträgen auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft, wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, 1. einen Ausbau der A 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung mit einem Abstand, z.B. auf dem Riedberg von 50 - rund 150 m neben einer 10-spurigen Autobahn, die außerdem durch Tiefen und Anhöhen topographisch geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendiger Weise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden verteuert. Und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 m. Der betroffene Autobahnabschnitt der A 5 beträgt 28 km. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz, dem Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau in der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 ha. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und gehen als Kompensationsmaßnahmen verloren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 482 2024 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Piktogramm auf der Straße Riedbergallee

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 527/12 Betreff: Piktogramm auf der Straße Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwischen dem Kopfsteinpflasterstreifen bis zur Einmündung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" ein Piktogramm in Höhe des gut angenommenen Spielplatzes Kautenhofs anzubringen, damit dieser Bereich, der auch Schulwegs ist, verkehrssicherer wird. Begründung: Anwohner stellen fest, dass in dem o. g. Straßenabschnitt häufig Tempo 30 missachtet wird. Zum Kautenhof gibt es einen großen Anliegerverkehr, dem möglicherweise Tempo 30 nicht mehr bewusst ist. Um die spielenden Kinder und Schulkinder besser zu schützen sollte ein Piktogramm zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5756 2024 Die Vorlage OF 527/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage nach dem Wort "Piktogramm" die Worte "Achtung, Kinder!" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 533/12 Betreff: Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten das zuständige Amt schriftlich zu bitten in dem obigen Bereich in der Mitte der Fläche, die als wilde Sperrmüllfläche missbraucht wird, ein Verbotsschild aufzustellen. Foto: Google maps Begründung: Die kleine Grünfläche, die in Privateigentum steht, wird leider öfters und regelmäßig als Sperrmüllablagerungsfläche missbraucht. Da die FES eine kostenlosen Sperrmüllservice anbietet, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach den Worten "Die kleine Grünfläche, die" das Wort "möglicherweise" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment

24.05.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 529/12 Betreff: Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung: Wie nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller, verständlicherweise, völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, so dass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben, bzw. verringern können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2024, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 529/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5922 2024 1. Die Vorlage OF 529/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 535/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 1 GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24

19.05.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2024, OF 530/12 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze gebildet hat, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet, und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons vergrößert hat, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Vorausschauend kommt hinzu, daß bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließt und zum Problem wird, wenn die Keller und die Souterrain-Wohnung der Wohnanlage unter Wasser steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2024 Die Vorlage OF 530/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregungen OBR) · OB 12

Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

26.04.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 458 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 13.04.2024 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche ( ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1675 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 458 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 458 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4780, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach

26.04.2024 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5447 entstanden aus Vorlage: OS 44/12 vom 26.04.2024 Betreff: Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach eine Sperrfläche zu markieren, damit im Einsatzfall ausreichend Platz für Rettungswagen etc. verfügbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2021 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen

26.04.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 11.04.2024 Betreff: Verbindungsweg Zum Stulen/Alter Gerichtsplatz befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen den Straßen Zum Stulen und Alter Gerichtsplatz so zu befestigen, dass er auch bei Regenwetter passierbar ist. Nach dem Rückbau der Schulcontainer soll die Fläche renaturiert werden. Begründung: Der Weg zwischen der Caritas-Kita Sonnenwind und den Containern der Grundschule Riedberg wird stark von Fußgängern frequentiert, ist aber bei Regen stark aufgeweicht und teilweise nicht mehr begehbar. Das Wasser läuft zudem bis in die benachbarten Wohnanlagen hinein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1472 Antrag vom 22.08.2024, OF 545/12 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Künftiger Betrieb der On-Demand-Busse „KNUT“

26.04.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5449 entstanden aus Vorlage: OF 508/12 vom 15.04.2024 Betreff: Künftiger Betrieb der On-Demand-Busse "KNUT" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass 1. der On-Demand-Bus "KNUT" als Ergänzung des ÖPNV auch in die Struktur des RMV mit den entsprechenden Fahrscheinen eingebunden wird und maximal die Fahrten zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr ersetzt; 2. die Rufbuslinie "KNUT" eine Zukunft hat. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 04.04.2024 wird beschrieben, wie sich der RMV den zukünftigen Betrieb des Rufbusses "KNUT" vorstellt. So soll der Rufbus in der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr die erst vor Kurzem in den Fahrplan aufgenommenen Nachtfahrten der Linienbusse 28, 29, 39 und 63 ersetzen. Dies darf jedoch nicht zulasten der Fahrgäste mit herkömmlichen Fahrscheinen wie Wochen- und Monatskarten, Schüler-, Senioren- sowie Landestickets einhergehen, sondern diese müssen auch im Rahmen von Fahrten mit dem Rufbus genutzt werden können. Des Weiteren kann der Rufbus den normalen Busverkehr im Hinblick auf Barrierefreiheit und planbare Anbindung während der normalen Betriebszeiten nicht ersetzen. Letztendlich stellt dies im Frankfurter Norden, der in Gänze schlecht an das ÖPNV-Angebot angeschlossen ist, eine deutliche Verschlechterung dar. Darüber hinaus hat es Auswirkungen auf die Verkehrswende - den Umstieg auf den ÖPNV - ebenso wie auf die für Frankfurt zu erreichenden Klimaziele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1928 Antrag vom 05.05.2025, OF 1062/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6966 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 15.04.2024 Betreff: Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen Der Magistrat wird gebeten, die von den zahlreichen Stichwegen auf den Topographischen Weg und den Weg Zum Taubenzehnten tretenden Fußgänger durch Bodenmarkierungen vor Radfahrern besser zu schützen. Hierfür bieten sich Zackenmuster an (sogenannte "Haifischzähne", Zeichen 342). Die genauen Standorte sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die folgende Skizze zeigt an einer Beispielstelle, wie eine solche Markierung aussehen könnte: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An den bezeichneten Stellen sind die einmündenden Fußwege von dichten Hecken gesäumt, sodass Personen, die von dort auf den durchgehenden Weg treten (oder mit Rollern, Inlinern, Fahrrädern herausfahren) nicht oder erst sehr spät gesehen werden. Dies betrifft in besonderem Maße Kinder. Um die auf diesem Weg teils zügig fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer auf dieses Risiko hinzuweisen, sollen Fahrbahnmarkierungen helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 entstanden aus Vorlage: OF 513/12 vom 05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

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