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Ortsbeirat 12

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Aufhebung der Kita-Grenze Kalbach-Riedberg

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5455 entstanden aus Vorlage: OF 517/12 vom 24.03.2024 Betreff: Aufhebung der Kita-Grenze Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Kita-Grenze zwischen Kalbach-Riedberg aufzuheben. Begründung: Die Kitas in Kalbach hatten im vergangenen Jahr Kapazitäten für Kinder ab drei Jahren frei und konnten Kinder vom Riedberg aufnehmen. Das ist aber bei den Kitaplätzen für die U3-Kinder nicht so. Hier gilt der umgekehrte Fall. In Kalbach fehlen aus Personalmangel U3-Plätze, jedoch in den Kitas am Riedberg sind U3-Plätze frei. Hier ist die Personalausstattung im U3-Bereich relativ gut. Doch eine Aufnahme der Kinder unter drei Jahren aus Kalbach gibt es nur mit der Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt. Dies ist umso verwirrender, da ja Kalbach-Riedberg ein Stadtteil ist. Daher ist es an der Zeit, dass die imaginäre Grenze zwischen Kalbach-Riedberg endlich fällt und alle Kinder des Stadtteils, ob U3 oder Ü3, alle Kindertagesstätten des Stadtteils Kalbach-Riedberg besuchen können. Die Kinderbeauftragte Eva Bieber wurde eingebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1458 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt

26.04.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5457 entstanden aus Vorlage: OF 519/12 vom 10.04.2024 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen, bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung: Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen, u. a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord/Bommersheim. Ziel dieser Anregung ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist dem Ortsbeirat wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da sich die Angelegenheit inzwischen durch die Vorstellung der Firma TenneT TSO GmbH in der Ortsbeiratssitzung erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht?

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5458 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 08.04.2024 Betreff: Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Wasserspiele auf dem Riedbergplatz Trinkwasserqualität aufweisen. Des Weiteren wird er gebeten, an der Anlage ein Hinweisschild zur Wasserqualität (Trinkwasser/Kein Trinkwasser) anzubringen. Begründung: Diese Wasseranlage wird in der warmen Jahreszeit auch gerne von Kleinkindern als "Wasserspielplatz" genutzt, ohne dass bekannt ist, von welcher Qualität das Wasser ist. Um für Klarheit zu sorgen und eine gefahrlose Nutzung dieser beliebten Wasserspielanlage zu gewährleisten, erscheint es angebracht, diese mit einem Hinweisschild zur Wasserqualität auszustatten. Foto: www.frankfurt-baut.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1740 Aktenzeichen: 41

OF (Anträge OBR) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 493/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat 12 beantragt, dass die zukünftig zu erwartenden Investitionen in die Erhaltung der Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt berücksichtigt werden. Der Antrag erfolgt auf Anregung der Kinderbeauftragten Eva Bieber und Eva-Maria Lang. Begründung: Öffentliche Spielplätze unterliegen der regelmäßigen Abnutzung. Die für die Instandhaltung notwendigen Erhaltungsinvestitionen werden jedoch nicht bzw. nicht ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt abgebildet. Dies führt zu einer regelmäßigen finanziellen Unterdeckung und zu einem Sanierungsstau bei den öffentlichen Spielplätzen innerhalb des Stadtgebietes. Diesem Problem gilt es durch eine vorausschauende städtische Haushaltspolitik zu begegnen, die regelmäßige (und daher planbare) Instandhaltungsinvestitionen berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 152 2024 Die Vorlage OF 493/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 500/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung der intensiv nutzbaren Sportflächen für den SC Riedberg werden 1,35 Mio EUR eingestellt, so dass auch angesichts der Verzögerungen beim Bau der 2. Sportanlage der Aufnahmestopp des SC Riedbergs aufgehoben werden kann und alle Kinder und Jugendlichen im Stadtteil am Vereinssport teilnehmen können. Begründung: In Frankfurts kinderreichstem Stadtteil reichen die Kapazitäten der Sportstätten bei weitem nicht aus, um das Bewegungsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen auf den vorhandenen Flächen zu befriedigen. Gleichzeitig verschlingen große Rasenflächen enorme Wassermengen in den Sommermonaten, was dem Frankfurter Wasserkonzept zuwiderläuft. Eine Investition zur Umwandlung von Flächen in Kunstrasenplätze reduziert den Wasserverbrauch und die laufenden Unterhaltungsaufwände bei gleichzeitig steigender Trainingskapazität. Die 2. Sportanlage wird hierdurch nicht in Frage gestellt, da diese auch für weitere Vereine dringend benötigt wird, zusätzlich Leichtathletik unterstützt und mit einer Dreifeldhalle auch dem Hallensport dringend benötigte Kapazitäten zuführt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 157 2024 Die Vorlage OF 500/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Neubau Tennenplatz 2.0 und Neubau Funktionsräume FCK

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 501/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Neubau Tennenplatz 2.0 und Neubau Funktionsräume FCK Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Bezirkssportanlage Kalbach, die unter Betreuung des FC Kalbach e. V. steht, sind die notwendigen Mittel für die € 1,5 MIO für den Tennenplatz 2.0 incl. Rasenplatzsanierung sowie € 2,2 MIO für den Neubau von zusätzlichen Funktionsräume (Umkleiden) in den Haushalt 2024 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Seit 2018 laufen Gespräche zwischen FC Kalbach e. V. und dem zuständigen Sportamt. Eine abgeschlossene Architektenplanung aus den Jahr 2021 in Abstimmung mit dem Grünflächenamt liegt bereits als Grundlage für die oben genannten Baumaßnahmen vor und sollte nunmehr umgesetzt werden. Das letzte Treffen im Februar 2024 mit Vertretern von FC Kalbach, Architekten, Grünflächen- und Sportamt hat den neuen Plan ergeben, jedoch noch keinen Baubeginn signalisiert. Quelle: Grünflächenamt, Stand 28.02.2024 Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 158 2024 Die Vorlage OF 501/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 504/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes werden die notwendigen Mittel i. H. v. rund 500.000 EUR in das Investitionsprogramm 2024 - 2027 eingestellt. Begründung: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes liegt eine Planung vor und ein Zugriff auf Fördermittel des Bundes ist ebenfalls möglich. Der stadtseitig zu finanzierende Teil von vermutlich ca. 500.000 € ist im Investitionsprogramm für den Ortsbezirk bislang aber noch nicht abgebildet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 160 2024 Die Vorlage OF 504/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Durchfahrten auf dem Kalbacher Stadtpfad verhindern

15.04.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 507/12 Betreff: Durchfahrten auf dem Kalbacher Stadtpfad verhindern Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße durch einen abschließbaren Poller zu sichern. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollen jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: eigene Aufnahme Begründung: Leider fahren immer wieder Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, durch den Kalbacher Stadtpfad durch Wiesen und Felder, um ein paar Meter zur Talstraße abzukürzen. Durch die geringe Wegesbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, radfahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.06.2024, OF 526/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 507/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, zu diesem Tagesordnungspunkt den Ortslandwirt und den ehemaligen Ortslandwirt als sachkundige Bürger anzuhören. Beschluss: Die Vorlage OF 507/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5754 2024 1. Die Vorlage OF 507/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 526/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 526/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FDP und Linke (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FDP und Linke

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Künftiger Betrieb der On-Demand-Busse „Knut“

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 508/12 Betreff: Künftiger Betrieb der On-Demand-Busse "Knut" Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass der On-Demand-Bus "Knut" als Ergänzung des ÖPNV auch in die Struktur des RMV mit den entsprechenden Fahrscheinen eingebunden wird und maximal die Fahrten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr ersetzt. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 04.04.2024 wird beschrieben, wie sich der RMV den zukünftigen Betrieb des Rufbusses "Knut" vorstellt. So soll der Rufbus in der Zeit von 18:00 bis 6:00 die erst vor kurzem in den Fahrplan aufgenommenen Nachtfahrten der Linienbusse 28, 29, 39 und 63 ersetzen. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Fahrgäste mit herkömmlichen Fahrscheinen wie Wochen- und Monatskarten, Schüler-/Senioren- sowie Landestickets einhergehen, sondern diese müssen auch im Rahmen von Fahrten mit dem Rufbus genutzt werden können. Des Weiteren kann der Rufbus den normalen Busverkehr im Hinblick auf Barrierefreiheit und planbarer Anbindung während der normalen Betriebszeiten nicht ersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5449 2024 Die Vorlage OF 508/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, 1. dass der On-Demand-Bus KNUT als Ergänzung des ÖPNV auch in die Struktur des RMV mit den entsprechenden Fahrscheinen eingebunden wird und maximal die Fahrten zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr ersetzt; 2. dass die Rufbuslinie KNUT eine Zukunft hat."; 2. die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Letztendlich stellt dies im Frankfurter Norden, der in Gänze schlecht an das ÖPNV-Angebot angeschlossen ist, eine deutliche Verschlechterung dar. Darüber hinaus hat es Auswirkungen auf die Verkehrswende - den Umstieg auf den ÖPNV - ebenso wie auf die für Frankfurt zu erreichenden Klimaziele." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Fußgänger am Topographischen Weg und Am Taubenzehnten besser schützen

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 510/12 Betreff: Fußgänger am Topographischen Weg und Am Taubenzehnten besser schützen Der Magistrat wird gebeten, die von den zahlreichen Stichwegen auf den Topografischen Weg und den Weg Am Taubenzehnten tretenden Fußgänger durch Bodenmarkierungen für Radfahrer besser zu schützen. Hierfür bieten sich Zackenmuster an (sogenannte "Haifischzähne", Zeichen 342). Die genauen Standorte sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die folgende Skizze zeigt an einer Beispiel-Stelle, wie eine solche Markierung aussehen könnte: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An den bezeichneten Stellen sind die einmündenden Fußwege von dichten Hecken gesäumt, so dass Personen, die von dort auf den durchgehenden Weg treten (oder mit Rollern, Inlinern, Fahrrädern herausfahren) nicht oder erst sehr spät gesehen werden. Dies betrifft in besonderem Maße Kinder. Um die auf diesem Weg teils zügig fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer auf dieses Risiko hinzuweisen, sollen Fahrbahnmarkierungen helfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5450 2024 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

15.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 515/12 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. hessen.mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieses Antrags ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des OBR 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und OBR 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5454 2024 Die Vorlage OF 515/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Geförderte Ferienangebote im Ortsbezirk 12 sicherstellen

14.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 497/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Geförderte Ferienangebote im Ortsbezirk 12 sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ausreichend finanzielle Mittel für die geförderten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in Frankfurt in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen. Begründung: Viele von Armut betroffene Kinder und Jugendliche haben nur durch die subventionierten Ferienfreizeiten die Möglichkeit einen Urlaub zu erleben bzw. an einer Ferienfreizeit mit anderen Kindern und Jugendlichen teilzunehmen. Diese Angebote sind somit ein wichtiger Bestandteil, um diesen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Bericht B 413/2023 hält der Magistrat fest, dass,um den Status quo der geförderten Ferienangebote in Frankfurt zu erhalten, eine Anhebung der Mittel unbedingt notwendig ist, da diese seit Beginn der Förderung 2009 nicht erhöht wurden. Da jedoch unter anderem durch die Folgen der Corona-Pandemie und die hohe Inflation immer mehr Kinder und Jugendliche auf solche Angebote angewiesen sind und gleichzeitig die Kosten für die Träger steigen, muss die Erhöhung der Mittel nicht nur den Status quo erhalten, sondern es ermöglichen, das Angebot der Bedarfslage anzupassen und auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 156 2024 Die Vorlage OF 497/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "und diese Ferienangebote auch in Kalbach-Riedberg anzubieten." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenarbeit für Migrant*innen im Ortsbezirk 12 gewährleisten

14.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 498/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenarbeit für Migrant*innen im Ortsbezirk 12 gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen in jedem Stadtteil zu gewährleisten und die interkulturelle Öffnung bestehender Angebote zu fördern. Begründung: Für ganz Frankfurt gibt es lediglich fünf Angebote der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen, die wichtig sind, um die Integration und Teilhabe von Migranten*innen zu fördern. Gerade für ältere Menschen ist jedoch die Nähe zum Lebensmittelpunkt durch die oftmals eingeschränkte Mobilität von großer Bedeutung. Um dies für ganz Frankfurt zu gewährleisten, muss der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen kleinräumiger in den Quartieren angeboten werden. Damit dies gelingt, müssen migrantische Vereine und Verbände dazu ermutigt werden, solche Angebote zu schaffen, auch indem sie seitens der Stadt ausreichend finanziert werden. Ein weiterer Baustein, um die Zahl der Angebote der Stadt zu erhöhen, ist es, die bestehenden Angebote der offene Senior*Innenarbeit dabei zu unterstützen, ihre Angebote weiter interkulturell zu öffnen. Hierzu benötigt es vor allem den Austausch der Akteur*innen und eine ausreichende und verlässliche Finanzierung seitens der Stadt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 498/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, Volt und Linke (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk 12

14.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 499/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 2 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen. Begründung: Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 499/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Volt, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: Linke

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12

14.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 503/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 503/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Volt, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: Linke

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten

14.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 505/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Ortsbeiratsbezirk 12 ein Jugendparlament einzurichten und ausreichend Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Das Jugendpartizipationskonzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" sieht für die Stadt Frankfurt acht Jugendratsbezirke vor. Diese orientieren sich an den Ortsbeiratszuschnitten, auf Grund des hohen Betreuungsbedarfs werden zum Teil aber mehrere Ortsbeiräte zusammengefasst. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, sich partizipativ in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfelds einzubringen. Aus diesem Grund sollten sich auch die Jugendratsbezirke möglichst auf die Stadtteile, in denen die Kinder und Jugendliche leben, beziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendratsbezirke auch jeweils einen Ortsbeirat als direkten Kopplungspunkt hätten. Der Grund für die größeren Jugendratsbezirke im Konzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" ist der hohe Betreuungsbedarf, der sich mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal aber bewältigen lässt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/12 wurde zurückgezogen.

Partei: Linke

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Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

13.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Antragsteller: SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 458 2024 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP, Linke

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Verbindungsweg Am Stuhlen/Alter Gerichtsplatz befestigen

11.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 506/12 Betreff: Verbindungsweg Am Stuhlen/Alter Gerichtsplatz befestigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verbindungsweg zwischen den Straßen "Zum Stulen" und "Alter Gerichtsplatz" so zu befestigen, dass er auch bei Regenwetter passierbar ist. Begründung: Der Weg zwischen der Caritas-Kita Sonnenwind und den Containern der Grundschule Riedberg wird stark von Fußgängern frequentiert, ist aber bei Regen stark aufgeweicht und teilweise nicht mehr begehbar. Das Wasser läuft zudem bis in die benachbarten Wohnanlagen hinein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5448 2024 Die Vorlage OF 506/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Nach dem Rückbau der Schulcontainer soll diese Fläche renaturiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Parkplätze als attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Neubaus der Kita Sonnenwind

10.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 516/12 Betreff: Parkplätze als attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Neubaus der Kita Sonnenwind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche konkrete Anzahl an Parkplätzen für Kraftfahrzeuge gem. §1 Abs.1 der Stellplatzsatzung im Rahmen des Neubaus der Kita Sonnenwind, am Standort Bonifatiusbrunnen 1, vorgesehen sind. Begründung: Im Rahmen der letzten Sitzung des OBR 12 am 15. März 2024 stellte Frau Stadträtin Weber die Pläne zum Neubau der Kita Sonnenwind vor. In der Bürgerfragerunde wurden sowohl Verkehrssituation als auch die Parkplatzsituation am neuen Standort intensiv erörtert. Die konkrete Anzahl der vorgesehenen Parkplätze für Kraftfahrzeuge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde nicht näher beziffert, es erfolgte lediglich der Verweis auf die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt, deren Anforderungen erfüllt würden. Für die erfolgreiche Personalgewinnung in Kindertagesstätten aus dem Umland kann es von entscheidender Bedeutung sein, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Parkplatzangeboten für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland. Dies stellt einen signifikanten Vorteil dar, da es die tägliche Anreise vereinfacht und somit die Zufriedenheit und die Bindung der Mitarbeiterinnen an die Einrichtung erhöht. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 941 2024 Die Vorlage OF 516/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt

10.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 519/12 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung: Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen u.a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord / Bommersheim. Ziel dieses Antrags ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist uns wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5457 2024 Die Vorlage OF 519/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnen

10.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 520/12 Betreff: Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Optionen am Riedberg bzgl. der weiteren Öffnung der Schulen für Vereine und Gruppen in den Stadtteil hinein bestehen und wo und wie sie realisiert werden sollen. Begründung: Im Bericht B 640 aus dem Jahr 2020 verspricht der Magistrat, dass "Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen getrennte Zugänge erhalten, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept)." Im Rahmen der letzten Sitzung des OBR 12 am 15. März 2024 versprach Frau Stadträtin Weber auf Wortmeldung eines Bürgers, dass sie gerne ihren Einfluss geltend macht, dass sich die Schulen über die Sporthallen hinaus zum Stadtteil öffnen. Gerade die Schulaulen könnten sich zur Nutzung durch Vereine und Stadtteilakteure öffnen. Konkret wurde u.a. die Josefin-Baker Gesamtschule angesprochen, als ein Beispiel von mehreren in letzter Zeit neu entstandenen Gebäuden. Der hohe Nachfragedruck am Riedberg ist bekannt, da im Stadtteil keine verfügbaren Versammlungsräume oder kleinere Übungsräume für z.B. Theater-, Musik- oder Gymnastikgruppen vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 942 2024 Die Vorlage OF 520/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Knut soll nicht die Buslinien 29, 28 und 27 ersetzen

09.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 509/12 Betreff: Knut soll nicht die Buslinien 29, 28 und 27 ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Buslinien 29, 28 und 27 weiterhin unverändert in Taktungen und Uhrzeiten betreiben werden und 2. die Rufbuslinie Knut eine Zukunft hat. Begründung: Presseberichten war zu entnehmen, dass "Die Idee ist, dass die On-Demand-Shuttles in einem sogar etwas erweiterten Bediengebiet zukünftig täglich von 18:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens auf Achse sind. Damit decken sie die stärksten Nachfragezeiten nach "KNUT" ab. Um die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu gewährleisten, sollen die Shuttles dabei in den Nachtstunden die ergänzenden Nachtverkehre der Linien 28, 29, 39 und 63 im Bediengebiet ersetzen". Dies kann jedoch zu Zeiten des Berufsverkehrs bis ca. 22 Uhr und keinesfalls um 18:00 Uhr einen Ersatz zu einem regulären Busangebot darstellen. Letztendlich stellt dies im Frankfurter Norden, der in Gänze schlecht an das ÖPNV Angebot angeschlossen ist, eine deutliche Verschlechterung dar. Darüber hinaus hat Auswirkungen auf die Verkehrswende - den Umstieg auf den ÖPNV - ebenso wie auf die für Frankfurt zu erreichenden Klimaziele. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 509/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 508/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes?

08.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 521/12 Betreff: Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, wann endlich mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes begonnen wird und welcher Terminablauf für diese Maßnahme geplant ist. Begründung: Seit Vorstellung der Planungen zur klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes in der Sitzung des Ortsbeirats 12 vom November 2021 wurde der Baubeginn immer wieder verschoben. Nun ist auch das Jahr 2023 verstrichen, ohne dass die Maßnahme wie angekündigt begonnen wurde. Auch ein neuer Termin für deren Realisierung ist nicht bekannt. Der Magistrat wird daher gebeten, Klarheit zu schaffen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 521/12 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht?

08.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 522/12 Betreff: Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Wasserspiele auf dem Riedbergplatz Trinkwasser-qualität aufweisen. Des Weiteren möge er veranlassen, dass an der Anlage ein Hinweisschild zur Wasserqualität (Trinkwasser / Kein Trinkwasser) angebracht wird. Begründung: Diese Wasseranlage wird in der warmen Jahreszeit auch gerne von Kleinkindern als "Wasserspielplatz" genutzt, ohne dass bekannt ist, von welcher Qualität das Wasser ist. Um für Klarheit zu sorgen und eine gefahrlose Nutzung dieser beliebten Wasserspielanlage zu gewährleisten, erscheint es angebracht, diese mit einem Hinweisschild zur Wasserqualität auszustatten. Foto: www.frankfurt-baut.de Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5458 2024 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, Volt und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark

08.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 523/12 Betreff: Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark mit einer adaptiven Beleuchtung auszustatten, die zudem solarbetrieben und insektenfreundlich ist. Begründung: Die Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark erfreut sich großer Beliebtheit und wird stark frequentiert. Allerdings sind gerade in der dunklen Jahreszeit die dorthin führenden Wege in den Abend- und Nachtstunden bzw. am frühen Morgen nicht gefahrlos zu nutzen. Eine adaptive Beleuchtung, ausgestattet mit Bewegungsmeldern, kann hier Abhilfe schaffen und zudem das subjektive Sicherheitsempfinden der Nutzer erhöhen. Durch den Einsatz von Solartechnik und insektenfreundlichem Licht wird eine Beeinträchtigung der Natur soweit wie möglich reduziert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 523/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Volt und BFF (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 494/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, weil die Bundesrepublik nach Ansicht der Behörde bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Es seien keine Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt worden, kritisierte die Brüsseler Behörde. Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren, wie die EU Kommission am 13.03.2024 erklärte. Der fehlende Lärmschutz sei vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Entscheidung, ob und wann mit einem Ausbau der A 5 zu rechnen sei, nicht länger hinnehmbar. Denn die Bevölkerung von Kalbach und Riedberg leidet seit Jahrzehnten extrem unter der Lärmbelastung durch die Autobahn 5. Zudem ist Verkehrslärm mittlerweile als große Gesundheitsgefahr anerkannt. Daher muss nun auch die Stadt entsprechende Planungsmittel zur Verfügung stellen, um mit Hilfe von Bund und Land einen zeitnahen Lärmschutz zu erreichen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Planung eines Lärmschutzes - auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), wird hierbei hingewiesen - entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg sind 250.000,00 EUR in den Haushalt 2025 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Es ist unbestritten, dass sich viele Menschen durch Verkehrslärm belästigt fühlen, gleichzeitig kann zu viel Lärm die Gesundheit beeinträchtigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Lebensqualität sinkt und auch der Erholungsfaktor bei Spaziergängen nimmt ab, wenn ein konstanter Lärmpegel die Bevölkerung beschallt. Auch die Umwelt wird durch zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Deshalb muss die Politik jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz an der A 5 ergreifen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 153 2024 Die Vorlage OF 494/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinderhaus Riedberg

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 495/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinderhaus Riedberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Einrichtung eines Kinderhauses auf dem Riedberg angeschlossen an das Jugendhaus Riedberg sind rund 210.000,00 € als notwendige Mittel ab 2025 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Mit ST 1532/12/2023 vom 14.07.2023 ist "es grundsätzlich möglich ist, ein Nachmittagsangebot für Kinder im Jugendhaus Riedberg zu etablieren. Der geschilderte Bedarf, ein Offenes Angebot für Kinder zu schaffen, kann aus fachlicher Perspektive bestätigt werden. Ein derartiges Angebot müsste entweder parallel zum Angebot für Jugendliche stattfinden oder es könnten Zeiten am Nachmittag genutzt werden, an denen der Jugendbereich noch nicht geöffnet ist. Der Träger (Evangelischer Verein für Jugend- und Sozialarbeit e.V.) sieht sich in der Lage, Räumlichkeiten in geringem Umfang zu stellen". Die Bedarfslage hat sich nicht verändert. Mit Fertigstellung des Riedbergs ist eher mit einem höheren Bedarf zu rechnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 154 2024 Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 496/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Bau der Kita Sonnenwind sind die notwendigen Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16.03.2024 hat die Bildungsdezernentin Sylvia Weber die Neubaupläne für die Kita Sonnenwind vorgestellt. Das Grundstück "Am Bonifatiusbrunnen"/"Zur Kalbacher Höhe" befindet sich in städtischer Hand. Um auch von Seiten des Ortsbeirates auf die Dringlichkeit einer weiteren Kita hinzuweisen, ist ein diesbezüglicher Etatantrag unterstützend für den Neubau erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 155 2024 Die Vorlage OF 496/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 511/12 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" zwischen "In der Wink" und "An der Landwehr" parken auf dem Gehweg nach dem Zeichen 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in dem Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5451 2024 Die Vorlage OF 511/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um den Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 513/12 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Tal- und Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Tal- sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5452 2024 Die Vorlage OF 513/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

05.04.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 514/12 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Am 03.04.2024 wurde in einer Online Veranstaltung von Seiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros des Verkehrsdezernates der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine 6-jährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, 1. ob die von Seiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit 4 Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864/12/2020 vom 27.11.2020), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung "Am Zedernholz"/"Kalbacher Hauptstraße"/"Bonifatiusstraße", Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich "Am Martinszehnten" (ST 2399/12/2023 vom 04.12.2023) noch umsetzbar ist 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert, 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen, darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radverkehrsbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5453 2024 Die Vorlage OF 514/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Aufhebung der Kita-Grenze Kalbach-Riedberg

24.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2024, OF 517/12 Betreff: Aufhebung der Kita-Grenze Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Kindertagesstätten-Grenze zwischen Kalbach-Riedberg aufzuheben. Begründung: Die Kitas in Kalbach hatten im vergangenen Jahr Kapazitäten für Kinder ab 3 Jahren frei und konnten Kinder vom Riedberg aufnehmen. Das ist aber bei den Kita-Plätzen für die U3-Kinder nicht so. Hier ist der umgekehrte Fall. In Kalbach fehlen aus Personalmangel U3-Pätze, jedoch in den Kitas am Riedberg sind U3-Plätze frei. Hier ist die Personalsituation im U3-Bereich relativ gut ausgestattet. Doch eine Aufnahme der Kinder aus Kalbach unter 3 Jahren gibt es nur mit der Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt. Dies ist umso verwirrender, da ja Kalbach-Riedberg ein Stadtteil ist. Daher ist es an der Zeit, dass die imaginäre Grenze zwischen Kalbach-Riedberg endlich fällt und alle Kinder des Stadtteils, ob U3 oder Ü3 alle Kindertagesstätten des Stadtteils Kalbach-Riedberg besuchen können. Die Kinderbeauftragte Eva Bieber wurde eingebunden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5455 2024 Die Vorlage OF 517/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

24.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2024, OF 518/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus, bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen, wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen eine Mehrzweckhalle zu planen und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteiles neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, so daß eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein Fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5456 2024 Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen

15.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2024, OF 492/12 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortslandwirt einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe An der Bergstraße) hinunter zum Kätcheslachweiher führt, siehe Markierung "X" in der Skizze unten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und angrenzende Felder, siehe auch bereits ST 1467 vom 24.10.2016 und folgendes Bild: Quelle: von privat Bei einem Ortstermin mit der Stadtentwässerung Frankfurt wurde dies auch seitens der SEF kritisiert und auf die Gefahr von Glatteisbildung auf dem überfluteten Weg (links im Bild nur andeutungsweise sichtbar) hingewiesen. Das Wasser unterirdisch in den Kätcheslachweiher abzuleiten (ca. 40m) erscheint als die sinnvolle Lösung. Eine Ableitung unter dem Weg hindurch zum Nachbarfeld hingegen erscheint nicht sinnvoll, da dann die Rückhaltefunktion des Kätcheslachweihers nicht mehr genutzt werden kann und das Überflutungsrisiko am weiter talwärts liegenden Kalbach steigen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.03.2024, OF 486/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5295 2024 1. Die Vorlage OF 486/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 492/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 492/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen

15.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 492/12 vom 15.03.2024 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortslandwirt einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe An der Bergstraße) hinunter zum Kätcheslachweiher führt (siehe Markierung "X" in der Skizze unten), zum Kätcheslachweiher. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und angrenzende Felder, siehe auch bereits Stellungnahme vom 24.10.2016, ST 1467, und folgendes Bild: Quelle: privat Bei einem Ortstermin mit der Stadtentwässerung Frankfurt wurde dies auch seitens der SEF kritisiert und auf die Gefahr von Glatteisbildung auf dem überfluteten Weg (links im Bild nur andeutungsweise sichtbar) hingewiesen. Das Wasser unterirdisch in den Kätcheslachweiher abzuleiten (ca. 40 Meter), erscheint als sinnvolle Lösung. Eine Ableitung unter dem Weg hindurch zum Nachbarfeld hingegen erscheint nicht sinnvoll, da dann die Rückhaltefunktion des Kätcheslachweihers nicht mehr genutzt werden kann und das Überflutungsrisiko am weiter talwärts liegenden Kalbach steigen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen

15.03.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 489/12 vom 29.02.2024 Betreff: Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen Der Magistrat wird gebeten, den zuständigen Baulastträger für die A 661 - die Autobahn GmbH - zu bitten, im östlichen Anschlussbereich der Anschlussstelle Frankfurt-Heddernheim, gelegen zwischen zwei U-Bahn-Linien, die Böschung und die Leitplankenanlagen von Müllansammlungen zu reinigen. Begründung: Leider kommt es bei diesem Autobahnanschluss und dessen näherem Umfeld regelmäßig zu Vermüllung durch Plastikverpackungen, Glas und auch in Besonderem durch Automobilteile (wie Radkappen). Daher ist die Beseitigung des Missstandes durch Fachfirmen geboten. Eine ehrenamtliche Müllsammelaktion kommt wegen der dortigen Gefährdungslage nicht in Betracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1215 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 70 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Abfallbehälter am Alten Flugplatz

15.03.2024 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5297 entstanden aus Vorlage: OF 490/12 vom 01.03.2024 Betreff: Abfallbehälter am Alten Flugplatz Vorgang: OM 4315/23 OBR 12; ST 2066/23 Der Magistrat wird gebeten, die Abfallbehälter auf dem Alten Flugplatz in adäquaten Abständen zu leeren, insbesondere an den Wochenenden unter Verweis auf die Anregung OM 4315. Begründung: Seit Wochen werden die Abfallbehälter auf dem Gelände des Alten Flugplatzes nicht mehr geleert. Die Abfallbehälter sind überfüllt, und was nicht mehr reinpasst, liegt weit verbreitet um die Abfallbehälter herum. Das hat nicht nur zur Folge, dass sich Ungeziefer dort aufhält, sondern es wird auf die Haufen Müll noch weiterer Müll geworfen. Das Gelände des Alten Flugplatzes wird gerade zu einem Umwelt-Kleinod umgestaltet und angelegt, da kann man den Besuchern, denen man die Natur ja näherbringen möchte, ein solches Müllchaos nicht präsentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4315 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2066 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 965 Aktenzeichen: 91-21

OF (Anträge OBR) · OB 12

Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren

04.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 485/12 Betreff: Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren Der Ortsbeirat möge beschließen, die Anwohner der Straße "Im Kirschenwäldchen" über die Probleme und Risiken zu informieren, die sich ergeben, wenn diese weiterhin verkehrsregelwidrig auf der Straße parken. Die Verteilung kann durch bereits benannte Freiwillige aus dem Ortsbeirat erfolgen. Der Wortlaut des Briefes wäre wie folgt: An die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen, seitens der Ortsbeirates Kalbach-Riedberg möchten wir Sie darüber informieren, dass die Parksituation in ihrer Straße mit großer Sorge betrachtet wird. Die Müllabfuhr hat große Schwierigkeiten, durch ihre Straße zu fahren und auch die Feuerwehr ist sehr besorgt, im Einsatzfall nicht zügig zu Ihnen kommen zu können. Davon haben wir uns bei einer Befahrung mit einem Löschfahrzeug im vergangenen Sommer selbst überzeugen können. Bei einem Ortstermin am 30.1.2024, an dem neben Mitgliedern des Ortsbeirats der Schutzmann vor Ort, Mitglieder der Frankfurter Feuerwehr, der FES, des Straßenverkehrsamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung teilnahmen, wurde nach Lösungen gesucht, zum einen den Wunsch der Anwohner nach Parkplätzen, zum anderen dem berechtigten Interesse der Anwohner gerecht zu werden, im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten. Leider stellte sich dabei heraus, dass die Straße Im Kirschenwäldchen insgesamt sehr schmal und an einigen Stellen nicht mehr als 4 m breit ist, was keinen Spielraum lässt. Die rechtliche Lage sieht dabei so aus: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich in §12, Absatz 1 Nr. 1 die Festlegung: "Das Halten [und somit auch Parken] ist unzulässig [...] an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...]". Dabei bedeutet "eng", dass noch mindestens 3,05 m Straße frei bleiben müssen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug direkt auf der Straße parken, ist an den meisten Stellen der restliche Platz geringer. Somit kann an den meisten Stellen ihrer Straße nicht gehalten oder geparkt werden, ohne gegen die StVO zu verstoßen - Sie riskieren also auch noch ein Bußgeld, welches je nach konkretem Fall zwischen 35,- und 55,- € liegen würde. Bitte beachten Sie auch, dass das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt ist sowie (der Vollständigkeit halber erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Daher unsere Bitte an Sie: Nutzen Sie, wo immer möglich, Stellplätze und Garagen auf den Grundstücken. Wenn Sie auf der Straße parken, stellen Sie bitte sicher, dass dort noch mindestens 3,05 m Platz frei bleiben. Ihre Nachbarn, die Feuerwehr und die Mitarbeiter der FES werden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner, Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: An den meisten Stellen der Straße ist der Querschnitt so eng, dass die Durchfahrt von Müllwagen oder Einsatzfahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Ortstermin wurde seitens der beteiligten Ämter angeregt, durch eine Sensibilisierung durch den Ortsbeirat dieses Problem zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Mit diesem Versuch soll auch vermieden werden, direkt durch erhöhten Kontrolldruck großen Unmut unter den Anwohnerinnen und Anwohnern auszulösen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 485/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen

04.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 486/12 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe Johann-Beyer-Weg) hinunter zum Kätcheslachweiher führt, siehe Markierung "X" in der Skizze unten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und angrenzende Felder, siehe Bild: Quelle: von privat Die Kartendarstellung der Stadt Frankfurt suggeriert an dieser Stelle eine Entwässerungsverbindung, die aber entweder nie hergestellt wurde oder nicht mehr wie geplant funktioniert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2024, OF 492/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5295 2024 1. Die Vorlage OF 486/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 492/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 492/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Abfallbehälter am Alten Flugplatz

01.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2024, OF 490/12 Betreff: Abfallbehälter am Alten Flugplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Abfallbehälter auf dem Alten Flugplatz in adäquaten Abständen zu leeren. Begründung: Seit Wochen werden die Abfallbehälter auf dem Gelände des Alten Flugplatzes nicht mehr geleert. Die Abfallbehälter sind überfüllt und was nicht mehr reinpasst, liegt weit verbreitet um die Abfallbehälter herum. Das hat nicht nur zur Folge, dass sich Ungeziefer dort aufhält, sondern es wird auf die Haufen Müll noch weiterer Müll geworfen. Das Gelände des Alten Flugplatzes wird gerade zu einem Umwelt-Kleinod umgestaltet und angelegt, da kann man den Besuchern, denen man die Natur ja näherbringen möchte, ein solches Müllchaos nicht präsentieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5297 2024 Die Vorlage OF 490/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Abfallbehälter auf dem Alten Flugplatz in adäquaten Abständen zu leeren, insbesondere an den Wochenenden unter Verweis auf die Anregung OM 4315; 2. die Vorlagen OM 4315/23 und ST 2066/23 in den Vorgang aufgenommen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

01.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich

29.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 487/12 Betreff: Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich Vorgang: OM 405/11 OBR 12; OM 22/16 OBR 12; ST 1467/16 In der ST 1467 vom 24.10.2016 wurde der Anregung für eine bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätheslachbereich mit folgenden Sätzen entsprochen. "In einer konzertierten Aktion mit Teilnehmern aller beteiligten Ämter wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation besprochen und mittlerweile abgestimmt auch umgesetzt. Diese Maßnahme wurde auch mit dem betroffenen Landwirt besprochen und abgestimmt". Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nach kürzlich erfolgter Ortsbesichtigung in dem oben genannten Bereich gebeten unter Beteiligung seiner zuständigen Ämter und dem betroffenen Landwirt dafür zu sorgen, dass der nördlich der verlängerten Bergstraße beginnende Entwässerungsgraben , welcher sich bis zum äußeren Pflanzbereich des Kätcheslachweihers erstreckt, in Zukunft eine richtige Entwässerung erfährt. Begründung: In den vergangenen Jahren und verstärkt im regenreichen Herbst/Winter 2023/2024 kam es oftmals am Ende des Abflusses des Entwässerungsmulde zu einem Rückstau des angesammelten Regenwassers, das sich bis auf die Randbereiche des umliegenden Feldes erstreckte und in den überfluteten Bereichen keinerlei Landwirtschaft zuließ. Dies gilt auch für die Anpflanzungen am Randbereich des Käthcheslachweihers, die einer dauerhaften Überflutung nicht standhalten. Das Ableiten des rückgestauten Wassers der Regenwassermulde könnte im Zuge einer Durchlässigkeit mittels Rohrleitung in das als entwässerungstechnisches Bauwerk vorgesehenen Käthcheslachweihers erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 405 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 22 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 487/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 492/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern!

29.02.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 488/12 Betreff: 75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern! Am 23. Mai 2023 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Menschen in ganz Frankfurt organisieren in ihrem Viertel eigene Feiern anlässlich des 75. Geburtstags unserer Verfassung. So wollen wir die offiziellen Veranstaltungen zum Jubiläum in Bonn und Berlin um lokale Feste in Frankfurt ergänzen. Auch wir wollen hier mit Nachbarn, Schulen und Kindergärten, Institutionen und allen ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen unsere Demokratie feiern. Vorstellbar sind auch Aktionen der ortsansässigen Schulen oder Vereinen, die zu dem Thema Grundgesetz und Demokratie beitragen. So könnten wir als Ortsbeirat 12 eine Ortsbeiratssitzung auf dem Riedbergplatz fingieren. Daher schlagen wir vor: Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten 1. für die Demokratiefeier im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg auf dem Riedbergplatz in der Zeit von 17-19 Uhr die offizielle Genehmigung einzuholen, 2. die Anregung dieses Demokratiefestes über den Verteiler des Stadtteilarbeitskreises in die Institutionen und Vereine zu tragen und 3. über die Presse, soziale Medien das Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Begründung: Auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg sollte auf die Bedeutung des Grundgesetzes und dessen Einwirkung auf die Lebenswirklichkeit hingewiesen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen

29.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 489/12 Betreff: Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den zuständigen Baulastträger - die Autobahn GmbH - für die A 661 in dem östlichen Anschlussbereich (AS) - Frankfurt Heddernheim gelegen zwischen zwei U Bahn Linien zu bitten die Böschung und die Leitplankenanlagen von Müllansammlungen zu reinigen. Begründung: Leider kommt es in diesem Autobahnanschluss und in deren näheren Umfeld regelmäßig zu Vermüllung durch Plastikverpackungen, Glas und auch in Besonderem von Automobilteilen (wie Radkappen). Daher ist die Beseitigung des Missstandes durch Fachfirmen geboten. Eine ehrenamtliche Müllsammelaktion kommt wegen der dortigen Gefährdungslage nicht in Betracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5296 2024 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers

23.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5173 entstanden aus Vorlage: OF 480/12 vom 12.02.2024 Betreff: Rückfrage zur Reinigung des Weges nordöstlich des Kätcheslachweihers Vorgang: OM 3110/22 OBR 12; ST 581/23 Der Magistrat wird gebeten zu klären, ob Verschmutzung auch auf Wirtschaftswegen, die ganz überwiegend durch Grünanlagen in städtischer Verantwortung entstehen, nicht auch durch städtische Stellen gereinigt werden müssen, siehe Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 581. Sofern dies bejaht wird, wird der Magistrat gebeten, in den Monaten September bis März den im beiliegenden Luftbild markierten Bereich des Feldweges nordöstlich des Kätcheslachweihers mindestens monatlich in Augenschein zu nehmen und bei Bedarf zu reinigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle sammelt sich das herabfallende Laub der Büsche und Bäume, die in Verantwortung des Grünflächenamtes gepflegt werden. Dieses verwandelt sich im Herbst und Winter zu Matsch und wird weder vom Regen fortgespült noch vom Wind verweht. Dies stellt auch eine vermeidbare Unfallgefahr z. B. für Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Es gibt dort keine nennenswerte Verschmutzung durch die Landwirtschaft, sodass nach dem Verursacherprinzip die örtlichen Landwirte sich auch nicht für die Reinigung zuständig sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3110 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 581 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1276 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

A 5: Kein Ausbau auf zehn Spuren!

23.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5174 entstanden aus Vorlage: OF 481/12 vom 12.02.2024 Betreff: A 5: Kein Ausbau auf zehn Spuren! Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der hessischen Landesregierung klarzustellen, dass ein Ausbau der A 5 auf zehn Fahrspuren auch im Bereich Kalbach-Riedberg vehement abgelehnt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist (siehe z. B. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/a5-antrag-auf-ausbau-der-autoba hn-5-bei-frankfurt-auf-zehn-spuren-19506686.html), will die neue hessische Landesregierung das bereits abgeschlossene Verfahren zum Beschleunigungsgesetz für Infrastrukturmaßnahmen wieder eröffnen. Dies widerspricht nicht nur allen Gepflogenheiten zu verlässlicher Politik auch über Regierungswechsel hinweg, sondern steht auch im Gegensatz zur bekannten Ablehnung der betroffenen Stadt Frankfurt und der entlang der A 5 liegenden Ortsbezirke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1277 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

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