Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, der IGS Kalbach-Riedberg zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um Verzögerungen beim Neubau auszugleichen. Dies ist notwendig, da aktuell keine Lösung für die Unterbringung eines weiteren Jahrgangs besteht.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 genutzt werden können.
Begründung
Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37/2021). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2021MM 37Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437 Frankfurt am Main, zur Nutzung für schulische ZweckeMagistratsvortrag
- 26. April 2021Sie sind hierOFOF 3/12Ausweichquartier IGS Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2021OMOM 119Ausweichquartier IGS Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 26. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1365Ausweichquartier IGS Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme