Solar-Kataster auch für Balkone errichten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Errichtung eines Solar-Katasters für Balkone, um Mietern die Nutzung von Sonnenenergie zu ermöglichen. Dies soll zur schnelleren Erreichung der Klimaneutralität in Frankfurt am Main beitragen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Solar-Kataster für Balkone etc. zu errichten, damit Mieter*innen sich für die Nutzung der kostenlosen Sonne über eine PV Anlage zur eigenen Stromproduktion informieren können oder 2. das Land Hessen zu bitten, ein Solar-Kataster entsprechend zu erweitern.
Begründung
Damit die Stadt Frankfurt am Main möglichst schnell klimaneutral wird, sollten alle Möglichkeiten genutzt werden. Mit einem erweiterten Solarkataster können auch Mieter*innen, die über Balkone, Terrassen, Schrebergärten etc. verfügen, Sonnenenergie nutzen und damit ihren Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Zwar gibt es inzwischen eine Nr. 156/2021 (Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik / Solarthermie ermitteln) im Geschäftsgang, doch beschränkt sich diese nur auf städtische Immobilien. Es gibt zudem ein hessisches Solar-Kataster. Dieses bewertet u.a. die Dachflächen Frankfurts entsprechend der Solartauglichkeit. Balkone, Garagen oder auch Wandflächen sind darin jedoch nicht berücksichtigt. Es sollte daher dem Antrag entsprechend überarbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021Sie sind hierOFOF 136/12Solar-Kataster auch für Balkone errichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021OAOA 108Solar-Kataster auch für Balkone errichtenAnregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 165Solar-Kataster auch für Balkone errichtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)