Meine Nachbarschaft: Bruno-Poelke-Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: CDU
Weiter lesenWohncontainer in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Welche Verwendung für die in der Max-Pruss-Straße abgestellten Container für Obdachlose vorgesehen ist, die aktuell nicht genutzt werden. 2. Wie das Unterstützungskonzept der Stadt für Härtefälle von Obdachlosigkeit aussieht, das die Nutzung derartiger Container vorsieht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1109/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1109/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
S A C H S T A N D : Initiative vom 17.02.2025, OI 91 entstanden aus Vorlage: OF 1072/2 vom 25.01.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" 1. zusätzliche Müllgaragen in der Kuhwaldsiedlung an der Phillip-Reis-Straße/Ecke Funckstraße und auf dem Friedrich-Naumann-Platz sowie auch an der Max-Pruss-Straße (Grünanlagen bzw. Grünstreifen entlang der Parkplätze) und im Neuen Rebstockpark an einem für die FES gut zugänglichen Standort aufzustellen und 2. zusätzliche Reinigungsintervalle in der Max-Pruss-Straße und in der Kuhwaldsiedlung durchzuführen. - In der Planung für Müllbehälter und Müllgaragen, siehe Stellungnahme ST 1697, waren nach erfolgten Begehungen Örtlichkeiten in Bockenheim und Westend ausgewählt. In den Quartieren Kuhwald, Rebstock und Biegwald fand keine Begehung statt, so wurden diese Quartiere nicht berücksichtigt. - In der Max-Pruss-Straße sind die Grünanlagen bzw. Grünstreifen entlang der Parklätze immer wieder massiv vermüllt. Dort parken Messebesucher, Parkbesucher und Pendler und werden kleine Transporter abgestellt. - Im Kuhwald haben die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Müllbeseitigung und zur Aufklärung im sachgerechten Umgang zur Entsorgung noch nicht gegriffen. - Im Neuen Rebstockpark reichen die vorhandenen Müllbehälter nicht aus, zudem werden sie ohne Deckel stetig von den Rabenkrähen ausgeräumt, was eine massive Beeinträchtigung der Erholung für die Erholungssuchenden im Park bedeutet. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6535 Versandpaket: 26.02.2025
Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1072/2 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Im Rahmen der Sonderfonds "mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" 1. Zusätzliche Müllgaragen in der Kuhwaldsiedlung an der Phillip-Reiss Str./ Ecke Funck Str. und auf dem Friedrich Naumann Platz, sowie an der Max-Pruss-Straße (Höhe siehe in Anlage) und im neuen Rebstockpark auch an einem für die FES gut zugänglichen Standort aufzustellen; 2. Zusätzliche Reinigungsintervalle in der Max-Pruss-Straße und in der Kuhwaldsiedlung durchzuführen; Der Magistrat wird zudem gebeten, 3. Erneut mit den Bäderbertriebe Frankfurt GmbH und der Mainova AG Kontakt aufzunehmen, da die zugesagten Maßnahmen, siehe ST 1300 vom 21.06.2024, noch nicht umgesetzt wurden. Die Vermüllung hält auch dort an. Begründung: - In der Planung für Müllbehälter und Müllgaragen, siehe ST1697, waren nach erfolgten Begehungen Örtlichkeiten in Bockenheim und Westend ausgewählt. In den Quartieren Kuhwald, Rebstock und Biegwald fand keine Begehung statt, so wurden diese Quartiere nicht berücksichtigt. - In der Max-Pruss-Straße sind die Grünanlagen bzw. Grünstreifen entlang der Parklätze immer wieder massiv vermüllt. Hier parken Messebesucher, kleine Transporter, Parkbesucher, Pendler. - Im Kuhwald haben die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Müllbeseitigung und zur Aufklärung im Sachgerechten Umgang zur Entsorgung noch nicht gegriffen. - Im neuen Rebstockpark reichen die vorhandenen Müllbehälter nicht aus, zudem werden die ohne Deckel stetig von den Rabenkrähen ausgeräumt, was eine massive Beeinträchtigung des Erholung für die Erholungssuchenden im Park bedeutet. Anlage (Antragstellerin) Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Initiative OI 91 2025 Anregung an den Magistrat OM 6535 2025 Die Vorlage OF 1072/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1059/2 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6371 2025 Die Vorlage OF 1059/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenBeteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 entstanden aus Vorlage: OF 926/2 vom 13.05.2024 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2 als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge Alter/Neuer Rebstockpark (Straße Zum Rebstockbad) sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee an dem in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, angekündigten ämterübergreifenden Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen Altem und Neuem Rebstockpark ein. Er kennt die Verkehrssituation sehr gut und steht darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 28.01.2024 Betreff: Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 4648/23 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark für das Gymnasium Römerhof und ggf. weitere Schulen im Bezirk passierbar und sicher für Schulkinder zu gestalten. 2. zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Radwegverbindung vom Alten Rebstockpark zum Gymnasium Römerhof realisiert werden kann. Begründung: Derzeit führt der Radschulweg für das Gymnasium Römerhof an einer ungesicherten und unpassierbaren Stelle über die Straßen Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock. Entgegen mehrfacher Hinweise und Beschlüsse des Ortsbeirats, zuletzt mit der Anregung vom 16.10.2023, OM 4648, endlich einen sicheren Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu schaffen, wurde eine solche Maßnahme bislang nicht umgesetzt. Die Radverkehrsverbindung Alter Rebstockpark/Gymnasium Römerhof ist für die Schülerinnen und Schüler unverzichtbar. Da sich die Bebauung zu verzögern scheint, besteht Informationsbedarf hinsichtlich der zeitnahen Umsetzung (vgl. dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2776). (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Zugriff: 28.01.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Aktenzeichen: 32-1
Gehweg Ursinusstraße ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenNeue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung/Zum Rebstockbad/die Straße "Zum Messeparkhaus"/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen 2. sowie dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u.a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von "Zum Rebstockbad" in die " Leonardo-da-Vinci-Allee" und umgekehrt hat, solange die Straße "Zum Messeparkhaus" geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße "Zum Messeparkhaus", sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße "Zum Messeparkhaus" sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke "Zum Rebstockbad" steht ein Stoppschild, das häufig von PKW-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto -, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der ST 2057 vom 09.09.2022. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2023 Die Vorlage OF 756/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenBuslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 605/2 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen Rebstockbad und Zum Rebstockbad wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-Da-Vici-Allee, sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers 2 wichtige Haltestellen aus. Betroffen neben der Haltestelle direkt am "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee, sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers, bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen. Die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7500 Anwohner im Rebstockquartier ist der 34er Bus die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken, kleine und große Läden, gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt, und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von 2 Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Linie M34 von Mönchhofstraße bis Bornheim Mitte von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, so dass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner, sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNVs, die durch die Zeitersparnis von 2 Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur 2 Minuten. Die permanente Verspätung der Linie M34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.01.2023, OF 571/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3709 2023 1. Die Vorlage OF 571/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 605/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 605/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenVerkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 624/2 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof / Max-Pruss-Str. / Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: - Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss / Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? - Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen, eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? - Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, so dass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können und - Können die Bürgersteige ggfs. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. Ob es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss Straße in beide Richtungen, ggfs. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu 1. Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2 Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden LKWs bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, so dass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu 2. Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 624/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3717 2023 Die Vorlage OF 624/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 1.d): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 1.a) und 1.b): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. Ziffer 1.c): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenHaltestellen der Buslinie 34 am Rebstockbad schnellstmöglich wieder anbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2023, OF 571/2 Betreff: Haltestellen der Buslinie 34 am Rebstockbad schnellstmöglich wieder anbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen Rebstockbad und Zum Rebstockbad wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-Da-Vici-Allee, sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers 2 wichtige Haltestellen aus. Die Buslinie 34 bot für die rund 7500 Anwohner im Rebstockquartier eine direkte Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort waren für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken, kleine und große Läden, gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.02.2023, OF 605/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 571/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 571/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3709 2023 1. Die Vorlage OF 571/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 605/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 605/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Spielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 536/2 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und zu Berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz an der Ecke Max-Pruss.Straße/ Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg Büchner Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es Notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereit zu stellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatz an der Ecke Max-Pruss-Straße/ Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung aus zu lagern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3305 2022 Die Vorlage OF 536/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "ADAC-Verkehrsübungsplatz" der Wortlaut "oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSpielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 535/2 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen, 2. ob Sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz, oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt, Begründung: In der ST 1436/2 vom 16.08.2021 stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne 919 / 936 Am Römerhof / Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch in Frage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u.a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Antragstellerinnen die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss Straße mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto unten). Quelle: google Satelit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3321 2022 Die Vorlage OF 535/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenAushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Aushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 478/2 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die bachliegenden Flächen sollten begrünt werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West / Voltastraße und der Ludwig-Landmannstraße, sowie der Theodor-Haus-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner, noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden, unbefestigten Flächen. Fußweg und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen, würde die Luftqualität verbessert, die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2022 Die Vorlage OF 478/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Antragstenor um folgenden Zusatz ergänzt wird: "sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann". Weiterhin wird der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt: "Auf einen Fly-over soll dabei verzichtet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerlängerung der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verlängerung der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 338/2 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahnlinie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ sollte der Magistrat prüfen und berichten, ob die geplante U-Bahnlinie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Linie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße "Am Römerhof" soll auch die U-Bahnlinie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, Grüne-SPD-FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 bis Höchst /Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete, Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim) zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahnlinie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/ Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahnlinie 5) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2080 2022 Die Vorlage OF 338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 GRÜNE, 1 SPD und 1 LINKE. (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenSicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße "Zum Rebstockbad", sowie an der Messestraße, einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen zu einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohner*innen und Nutzer*innen mit einem -aus Sicht des Ortsbeirates- angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten. 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen "Zum Rebstockbad" und "Zum Messeparkhaus Rebstock" (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bitten der Ortsbeirat um eine valide Begründung. 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzer*innen, also potentiell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z.B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-allee, sowie die 2 Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Alle, sowie der Montgolfier-Allee aber auch aus Europa-Allee/ Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch Begründung). Begründung: In der ST2126 vom 29.11.2021 weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (ST 321 vom 08.02.2019) technisch und finanziell zu aufwändig wäre. Siehe auch die ST 1159 vom 03.07.2017. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser ST ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird, und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/ das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet, und wird von zahlreichen Fußgängern, sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohner*Innen im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße "Zum Rebstockbad" für Parknutzer*innen und Besucher*innen darstellt ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzer*innen, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-allee, sowie die 2 Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Alle, sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkunft im Quartier, sowie Anwohner*innen der Europa-Allee/ Pariser Straße besucht. Diese Kinder, oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand der Antragstellerin nicht vorgesehen. Laut der ST 419 vom 17.02.2017 erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches am 30.05.2016, OM 77, durch den OBR 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht angeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweg würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u.a. laut ST2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau, sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürger*Innen des Stadtteils! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2075 2022 1. Die Vorlage OF 69/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 3 GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenPark-and-ride
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 267/2 Betreff: Park-and-ride Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb von großen Messe-Zeiten, nämlich dann, wenn die Messe-Parkfläche zwischen der Max-Pruss-Straße und der Ursinusstraße/ Zum Messeparkhaus Rebstock nicht genutzt wird für Park und Ride zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Eine Parkfläche für Pendler, die dann ihren Arbeitsplatz mit der Straßenbahn 17, dem Bus 50, 54, 34, sowie 46 erreichen zu können, würde die Quartiere Rebstock, Kuhwaldsiedlung, City West und Biegwald wesentlich vom Pendler-Verkehr entlasten. Die Parkfläche "checkin-Messe" ist nur zu den sehr großen Messen genutzt. Pendler können Quartalsweise informiert werden, um an den Tagen für eine andere Parkmöglichkeit zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 324 2022 Die Vorlage OF 267/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der nachträglich vorgelegte Kartenausschnitt hinzugefügt wird. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenEin lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. b) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tiefer wurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherrin und Anrainerin des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo-da-Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben- bis achtgeschossigen Wohnriegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohnriegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z. B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden, und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung, im gesamten Rebstock-Quartier hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1764 Aktenzeichen: 61 00
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 24/2 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, baldmöglichst das Gespräch mit der Rebstock Projektgesellschaft mbH und den beteiligten Projektentwicklern ABG und LBBW (zusammen mit der Verwaltung) zu suchen und eine Einladung in den Ortsbeirat auszusprechen. 4. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Rebstockwald: Auf eine Rodung und Bebauung der östlichen Flächen des Rebstockwaldes (3.700 qm) soll verzichtet werden. Der gegebenenfalls später auftretende Flächenbedarf für eine Grundschule soll anderweitig im Rebstock -oder Römerhof-Quartier befriedigt werden. b) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/ BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. c) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tieferwurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherr und Anrainer des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des Gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo da Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete, sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten, zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben bis achtgeschossigen Wohn-Riegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohn-Riegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z.B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs, sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung im gesamten Rebstock-Quartier, hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem gegebenenfalls später anfallenden Flächenbedarf für eine Grundschule, der dann einen Eingriff in den sog. Rebstockwald notwendig macht, wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundschule möglichst in Holzbauweise dergestalt vorzusehen, die Grundschule als integralen Teil des ja dann weiterhin unmittelbar angrenzenden Rebstockwäldchens zu entwickeln bzw. die spätere Gestaltung des Rebstockwäldchens in die bauliche Entwicklung der Grundschule miteinzubeziehen." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt. Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 1 2021 Anregung an den Magistrat OM 214 2021 Anregung an den Magistrat OM 215 2021 Anregung an den Magistrat OM 216 2021 Anregung an den Magistrat OM 217 2021 1. Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. 2. a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. c) Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. 6. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. a) GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) c) GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. Ziffern 1. bis 3. d), 3. f) bis 3. j) und 3. l): Einstimmige Annahme Ziffer 3. e): GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 133 entstanden aus Vorlage: OF 19/2 vom 23.04.2021 Betreff: Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die aktuell, während der Coronapandemie, geschlossenen öffentlichen Toiletten im Rebstockpark, Max-Pruss-Straße/Parkplatz Messe, zu öffnen. Begründung: Erfreulicherweise wird in der Coronapandemie, sowieso insbesondere am Wochenende, der Rebstockpark von überdurchschnittlich vielen Bockenheimerinnen bzw. Bockenheimern zum Spaziergang genutzt. Auch die Toiletten in der nahe gelegenen Tankstelle sind geschlossen. Spaziergänger, aber auch Autobahnnutzer (Reisende) entrichten ihre Notdurft an den Zäunen der Schrebergärten bzw. frei im Rebstockpark. Zwei Punkte dazu schmälern die Qualität des Naturerlebnisses der Parkbenutzer, zumeist Familien/Bockenheimer, erheblich. Zum einen die eigene Not nicht verrichten zu können, zum anderen die andere Not zu beobachten oder aufzufinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1356 Aktenzeichen: 91 22
Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 11/2 vom 23.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2 1. Der Magistrat wird in Ergänzung der Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Zum Rebstockbad Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung infrage kommen, um insbesondere mit Blick auf das nahe Wohngebiet tragische Unfälle, wie im Herbst 2020, durch diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße Zum Rebstockbad durchzuführen. 3. Sodann wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Verkehrsberuhigung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs via Variante 2 (siehe Bild 1) statt der bislang zu häufig befahrenen Variante 1 (Bild 2) umgesetzt werden kann; b) ob im Bereich des Schwimmbads eine Verkehrsberuhigung durch Bremsschwellen, eine feste Geschwindigkeitskontrollanlage ("Blitzer") sowie entsprechende Beschilderung umgesetzt werden kann. Begründung: Vom Schwimmbad/Richtung Römerhof kommend, biegt die Straße leicht nach rechts und ist daher schwer einsehbar, insbesondere mit überhöhter Geschwindigkeit, in den Bereichen des Übergangs alter und neuer Rebstockpark, Ausfahrt vom Parkplatz des Schwimmbades sowie vor der Flüchtlingsunterkunft. Hier ist es im Verlauf der Jahre zu mehreren Unfällen bekommen, im Herbst 2020 wurde ein Dreijähriger schwer verletzt. "Raserinnen" bzw. "Raser" nutzen diese Straße häufig. In der Straße Zum Rebstockbad befindet sich der Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, den sehr viele Familien tagtäglich nutzen. Zudem ist hier eine Flüchtlingsunterkunft mit vielen Kindern, deren Schulweg hier entlang und über die Straße führt. Im Bereich der Variante 2 statt Variante 1 im Bild (siehe Bilder 1 und 2) sind kaum Wohnungen und sehr wenig Publikumsverkehr, insbesondere sind dort keine Kindergärten. Bild 1 (Variante 2) Bild 2 (Variante 1) Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1369 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Betreff: Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird in Ergänzung der Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der die Straße "Zum Rebstockbad" Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung in Frage kommen, um insbesondere mit Blick auf das nahe Wohngebiet tragische Unfälle, wie im Herbst 2020 durch diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße zum "Zum Rebstockbad" durchzuführen. 3. Sodann wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Verkehrsberuhigung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs via Variante 2 (siehe Anlage 1) statt der bislang zu häufig befahrenen Variante 1 (Anlage 2) umgesetzt werden kann, b) ob im Bereich des Schwimmbads eine Verkehrsberuhigung durch Bremsschwellen, eine feste Geschwindigkeitskontrollanlage ("Blitzer"), sowie entsprechende Beschilderung umgesetzt werden kann, Begründung: Vom Schwimmbad / Richtung Römerhof kommend biegt die Straße leicht nach rechts und ist daher schwer einsehbar, insbesondere mit überhöhter Geschwindigkeit, in den Bereichen des Übergangs alter und neuer Rebstockpark, Ausfahrt vom Parkplatz des Schwimmbades, sowie vor der Flüchtlingsunterkunft. Hier ist es im Verlauf der Jahre zu mehreren Unfällen bekommen, im Herbst 2020 wurde ein 3jähriger schwer verletzt. "RaserInnen" nutzen diese Straße häufig. In der Straße "Zum Rebstockbad" befindet sich der Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, den sehr viele Familien tagtäglich nutzen. Zudem ist hier eine Flüchtlingsunterkunft mit vielen Kindern, deren Schulweg hier entlang und über die Straße führt. Im Bereich der Variante 2 statt Variante 1 im Bild (siehe Anlage 1 und 2) sind kaum Wohnungen und sehr wenig Publikumsverkehr, insbesondere sind dort keine Kindergärten. Anlage 1 (Variante 2) Anlage 2 (Variante 1) Quellen: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 131 2021 Die Vorlage OF 11/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenSichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 16/2 Betreff: Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die auf Dauer untragbare und gefährliche Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen altem und neuem Teil des Rebstockparks wechseln wollen, nachhaltig behoben werden kann. Dabei sind die drei möglichen Lösungen - Ampelanlage (ggf. durch Passanten wahlgesteuert), - Brücke, und - Unterführung gegeneinander abzuwägen und insbesondere zu bedenken, - ob im Zusammenhang mit dem Neubau des Rebstockbades logistische und finanzielle Synergieen genutzt werden können. Zu bedenken ist dabei, daß wegen des besonders in den Sommermonaten teilweise sehr starken Fuß- und Rad-Passantenverkehrs eine Ampelanlage im Interesse eines zügigen Verkehrs auf der Straße "Zum Rebstockbad" und der Zufahrtstraße zu den Messeparkhäusern vermutlich nur eine suboptimale Lösung bietet. Begründung: Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind lediglich durch einen einzigen schmalen ungesicherten Übergang über die Straße zum Rebstockbad und die parallel verlaufende Straße zum Messeparkhaus Rebstock bzw. zum Messegelände miteinander verbunden. Die Straße zum Rebstockbad wird von Autofahrern insbesondere als Zufahrt zum Rebstockbad, zum Autobahnanschluss West sowie in/aus Richtung Nied/Höchst genutzt. Vor wenigen Monaten wurde hier ein Kleinkind überfahren. Die Straße zum Messeparkhaus Rebstock und weiter zum eigentlichen Messegelände ist an Veranstaltungstagen für PKW reserviert und wird für den Messeauf- und -abbau von Kleintransportern und LKW befahren. An solchen Tagen wird der Übergang zwischen dem alten und dem neuen Rebstockpark rund um die Uhr vollständig gesperrt, was für die betroffenen Bürger als unzulässige Einschränkung ihrer Freizügigkeit inakzeptabel ist. Der Park selbst wird sommers wie winters sehr stark frequentiert (Spaziergänger mit und ohne Kind, Hund, Kinderwagen; Rad- und Rollstuhlfahrer; Bewohner des benachbarten Altenheims sowie des Flüchtlingsheims; Sportgruppen), zumal der sogenannte Europagarten von den Bewohnern des Europaviertels sowie des angrenzenden Gallusviertels seit Jahren immer noch nicht genutzt werden kann. Der Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark wird darüber hinaus u. a. von Besuchern des Rebstockbads und der Messe, Schülern des Gymnasiums Römerhof, Radfahrern in/aus Richtung Nied und Höchst, Rödelheim, von und zur Nidda benutzt. Es ist dringend notwendig, eine gesicherte, ganzjährig ununterbrochen nutzbare Verbindung zwischen den beiden Parkteilen herzustellen. Dies sollte rechtzeitig vor Abriss und Neubau des Rebstockbads in Angriff genommen werden, da während dieser Phasen mit einem erhöhten LKW-Verkehr zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung des in den kommenden Jahren kräftig zunehmenden Autoverkehrs (weitere Bebauung im Europaviertel und entlang der Straße am Römerhof; neues Rebstockbad) sowie der Interessen der Messegesellschaft kommt für den kreuzenden Personen- und Radverkehr sowie für Fahrzeuge des Grünflächenamtes sinnvoll eigentlich nur eine breite Unter- oder Überführung infrage. Da - wie oben dargestellt - sowohl Besucher des Rebstockbads als auch Messebesucher die künftige Unterführung nutzen werden - und da auch der Messezufahrtsverkehr dadurch entspannt wird, könnten die Messegesellschaft und die Betreibergesellschaft des Rebstockbads an den Kosten beteiligt werden. Die hier befindliche Bushaltestelle wird nicht im Linienverkehr genutzt, sondern nur als betriebliche Bedarfshaltestelle. (Bildquelle: Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenÖffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 19/2 Betreff: Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die aktuell, während der Corona-Pandemie geschlossenen öffentlichen Toiletten, im Rebstockpark, Max-Preuss-Straße/ Parkplatz Messe H, zu öffnen. Begründung: Erfreulicherweise wird, in der Corona-Pandemie, sowieso insbesondere am Wochenende, der Rebstockpark von überdurchschnittlich vielen BockenheimerInnen zum Spaziergang genutzt. Auch die Toiletten in der nahegelegenen Tankstelle sind geschlossen. Spaziergänger, aber auch Autobahnnutzer (Reisende) entrichten ihre Notdurft an den Zäunen der Schrebergärten bzw. frei im Rebstockpark. Zwei Punkte dazu schmälern die Qualität des Naturerlebnisses der Parkbenutzer, zumeist Familien/ Bockenheimer erheblich. Zum einen die eigene Not nicht verrichten zu können, zum anderen die andere Not zu beobachten oder aufzufinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 133 2021 Die Vorlage OF 19/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 entstanden aus Vorlage: OF 1265/2 vom 11.12.2020 Betreff: Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der gesamten Straße Zum Rebstockbad Tempo 30 einzuführen und 2. zeitnah die Anregung OM 6065 aufzugreifen und fußgängerfreundliche Übergänge über die Straße einzurichten. Begründung: Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1070 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7087 entstanden aus Vorlage: OF 1284/2 vom 31.12.2020 Betreff: Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat die Bänke im alten Rebstockpark erneuert hat. Der Magistrat möge aber bitte berichten, aus welchen Gründen die fünf Bänke bzw. Stellplätze für Bänke mit Blick auf die Max-Pruss-Straße auf dem Weg durch das kleine Wäldchen von der Maßnahme ausgenommen worden sind. Der Magistrat wird gebeten , hier den Austausch auch noch durchzuführen. Begründung: Die Bänke werden gut angenommen und sind in einem sehr schlechten Zustand bzw. gar nicht mehr vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 918 Aktenzeichen: 67 0
Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1284/2 Betreff: Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat die Bänke im alten Rebstockpark erneuert hat. Der Magistrat möge aber bitte berichten, aus welchen Gründen die 5 Bänke bzw. Stellplätze für Bänke mit Blick auf die Max-Pruss-Straße auf dem Weg durch das kleine Wäldchen von der Maßnahme ausgenommen worden sind und bittet, hier den Austausch auch noch durchzuführen. Begründung: Die Bänke werden gut angenommen und sind in einem sehr schlechten Zustand bzw. gar nicht mehr vorhanden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7087 2021 Die Vorlage OF 1284/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenTempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2020, OF 1265/2 Betreff: Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der gesamten Straße Am Rebstockbad Tempo 30 einzuführen und 2. zeitnah die Anregung OM 6065 aufzugreifen und fußgängerfreundliche Übergänge über die Straße einzurichten. Begründung: Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7082 2021 Die Vorlage OF 1265/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenBolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1378/1 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße, zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park / Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen zu sichern gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über 10 Jahren. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10 h morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe ca. 25 - 40 J. dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um 5-6 Männermannschaften, deren Mitglieder z.T. mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. an Wochenenden regelmäßig vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d.h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahren ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur ca. 1 km oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark. das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden. Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Durch die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von 6-9jährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher wurde so vertrieben und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen "Am Römerhof" und "Zum Rebstockbad" befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele frei gegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", z.T. eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6340 2020 Die Vorlage OF 1378/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "an Wochenenden regelmäßig" durch das Wort "täglich" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
Weiter lesenÜbergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1077/2 Betreff: Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark über die Straße "Zum Rebstockbad" 1. mittels einer Bordsteinabsenkung und einer entsprechenden Öffnung des Fahrbahngitters zu begradigen und so den direkten Weg zwischen beiden Parkhälften für die Querung der Straße zu ermöglichen, und darüber hinaus zumindest für den Zeitraum des "Corona-bedingten" Stillstands der Messe 2. durch Aufstellen von Warnhinweisen, Geschwindigkeitsmessanlagen / "Blitzern" oder das Aufbringen eines (temporären) "Zebrastreifens" den Autoverkehr auf der Straße "Zum Rebstockbad" zu verlangsamen und die Querungsmöglichkeiten für die Parknutzer zu verbessern. Begründung: Anregungen von Bewohnern. Bis Ende August sind Großveranstaltungen einschließlich Messen nicht gestattet. Entsprechend ist der Übergang offen und kein Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Übergang mit Bordsteinabsenkung zu Begradigen. Damit wird der Trampelpfad beseitigt und der Übergang für Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder Fahrräder vereinfacht. Die Straße Zum Rebstockbad ist weiterhin als "Raser-Strecke" bekannt. Entsprechende Kontrollen und Sanktionen können die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6065 2020 Die Vorlage OF 1077/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors vor dem Wort "Zebrastreifens" das Wort "gelben" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Weiter lesenÜbergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 entstanden aus Vorlage: OF 1077/2 vom 27.05.2020 Betreff: Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad Der Magistrat wird gebeten, den Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark über die Straße Zum Rebstockbad 1. mittels einer Bordsteinabsenkung und einer entsprechenden Öffnung des Fahrbahngitters zu begradigen und so den direkten Weg zwischen beiden Parkhälften für die Querung der Straße zu ermöglichen, 2. und darüber hinaus zumindest für den Zeitraum des "coronabedingten" Stillstands der Messe durch Aufstellen von Warnhinweisen, Geschwindigkeitsmessanlagen/"Blitzern" oder des Aufbringens eines (temporären) "gelben Zebrastreifens" den Autoverkehr auf der Straße Zum Rebstockbad zu verlangsamen und die Querungsmöglichkeiten für die Parknutzer zu verbessern. Begründung: Anregungen von Bewohnern. Bis Ende August sind Großveranstaltungen einschließlich Messen nicht gestattet. Entsprechend ist der Übergang offen und kein Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Übergang mit Bordsteinabsenkung zu begradigen. Damit wird der Trampelpfad beseitigt und der Übergang für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder Fahrräder vereinfacht. Die Straße Zum Rebstockbad ist weiterhin als "Raserstrecke" bekannt. Entsprechende Kontrollen und Sanktionen können die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Antrag vom 11.12.2020, OF 1265/2 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Radweg von Nied zum Rebstock
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1004/2 Betreff: Radweg von Nied zum Rebstock Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Vorschlag "Sicher von Nied zum Rebstock" auf "Frankfurt fragt mich" gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten hierbei im Bereich des Ortsbezirks 2 zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen: 1. Einrichtung eines beidseitigen Fahrradweges entlang der Max-Pruss-Straße dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 2. Gestaltung einer auch zu Messezeiten sicheren Verkehrsregelung für Radfahrer*innen am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Auch eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock", mit über 200 abgegebenen Stimmen, fordert hier eine Initiative der Politik. Entlang der Max-Pruss-Straße ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, der für eine Nutzung als Fuß- und Radweg zu schmal ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1537 2020 Die Vorlage OF 1004/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 914/2 vom 15.09.2019 Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark Vorgang: V 955/18 OBR 2; ST 738/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz eingerichtet werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann. Begründung: Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 738, mitteilt, ist die Stadt nicht in der Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige Bedienstete . . im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen". Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde, können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die Zukunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 181 Aktenzeichen: 67 0
Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2019, OF 914/2 Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark Vorgang: V 955/18 OBR 2; ST 738/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln. Begründung: Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der ST 73 vom 23.04.19 mitteilt, ist die Stadt nicht in der Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige Bedienstete (. .) im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen." Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde, können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die Zukunft. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 914/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5332 2019 Die Vorlage OF 914/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: " Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz eingerichtet werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenNeuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet „Am Römerhof“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963 entstanden aus Vorlage: OF 871/2 vom 31.07.2019 Betreff: Neuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet "Am Römerhof" Der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung zur Erschließung des Baugebiets "Am Römerhof" einen neuen Weg für Fußgänger und Radfahrer vom Rebstockpark in das Baugebiet vorzusehen und umzusetzen. Namentlich soll diese neue Wegeverbindung in das Baugebiet "Am Römerhof" zwischen dem Sportplatz des "DJK Schwarz-Weiss Griesheim e. V." (Bezirkssportanlage) und dem Kleingartenverein "Gartenfreunde 1947 e. V." ausgehend vom Rebstockpark südlich der Max-Pruss-Straße in südlicher Richtung verlaufend geschaffen werden. Begründung: Erkenntnisse nach Bürgergesprächen in der öffentlichen Vorstellung der Planung zum Baugebiet "Am Römerhof" im Juli 2019. Ein solcher Weg wäre insbesondere für Kinder und Jugendliche hilfreich, die über den Rebstockpark einen (sicheren) Verkehrszugang zu den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita, Sportstätten etc.) im Planungsgebiet hätten. Die Bewohner des Planungsgebietes würden vom (weiteren) Zugang in den Rebstockpark profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2264 Antrag vom 19.06.2021, OF 67/2 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Aktenzeichen: 61 0
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Ideen
Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof
Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.
Einrichten einer Radinfrastruktur “Am Römerhof”
Auf dem Stück zwischen Rebstockpark - Richtung Biegewald /Nidda (über die A648) kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern zu Lasten dort fahrender RadfahrerInnen. Insbesondere da die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge aufgrund des nahe liegenden Autobahnzubringers häufig noch oder schon deutlich überhöht ist. Im Zuge dessen sollte auch der Fußgängerüberweg “Zebrastreifen” über die Ursinusstraße verlegt / verändert werden, da es dort bauartbedingt häufig zum “übersehen” der kreuzenden Fußgänger kommt. Als erster Schritt könnten die dort nahezu dauerhaft parkenden LKW entfernt werden und ein entsprechender baulich abgetrennter Radweg eingerichtet werden.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
Sicher von Nied zum Rebstock
Ziel ist es, mit dem Fahrrad über die Öserstraße sicher zum Rebstock zu gelangen und von dort weiter Richtung Innenstadt. Zur Zeit ist zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Neufeld beidseitig ein Fahrradweg aufgezeichnet, die Mittellinie für Autofahrer wurde entfernt. Das Nutzen des Bürgersteigs zwischen Hotel und Nied Höhe Lidl ist gestattet. Diese Situation ist keines befriedigend und für Radfahrer gefährlich. Vorschlag: 1.) Bürgersteig zwischen Hotel und Nied leicht verbreitern, teeren und für Fußgänger und Radfahrer nutzen. Fußgänger sind dort nur wenige unterwegs. Eingezeichneten Radweg auf dieser Seite entfernen. 2.) Mittellinie für Autos wieder anbringen. 3.) Auf der Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Fahrradweg einrichten, ggf. den Grünstreifen dafür um ca. 1 m reduzieren, es sind keine Bäume dadurch betroffen. 4.) Fahrradweg zwischen am Römerhof und Neufeld auf den Bürgersteig verlegen analog der Gegenrichtung, dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. 5.) Fahrradweg entlang der Max-Pruss-Straße beidseitig einrichten, dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 6.) Verkehrsregelung am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße für Radfahrer sicher gestalten - auch zu Messezeiten.
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark
Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.
Zebrastreifen am Übergang alter/neuer Rebstockpark
Der Übergang zwischen altem und neuen Rebstockpark ist derzeit völlig unbesichert. Auf Grund regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße "Zum Rebstockbad" besteht hier eine besondere Gefährdungssituation. Idealerweise sollte der Übergang "begradigt" werden und ein Zebrastreifen den Übergang vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" sichern; mindestens müssen jedoch "Achtung Fußgänger" Schilder aufgestellt werden. Lt. Auskunft der Stadt ist die Zufahrt zum Messeparkhaus (dreispurig und daher nicht für einen Zebrastreifen geeignet) nur an 70 Tagen im Jahr genutzt und dann der Übergang an der Mittelinsel gesperrt. Durch die Unterbringung von 100 Flüchtlingen am Rebstockpark in unmittelbarer Nachbarschaft zum Übergang wird die Gefährudungssituation weiter verschärft.
Verkehrsregelungen während des Messebetriebs
Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.
Verkehrsregelungen während des Messebetriebs
Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.
Busverbindung zwischen Nied-Ost und Straßenbahnlinie 17, via Rebstockbad
Will man von Nied Ost mit öffentlichem Nahverkehr in die City, muss man sehr umständlich erst mit dem 59er Bus zur S-Bahn Station Nied, oder Griesheim fahren. Zum Rebstockbad und zur Messe, obwohl nur 3 KM entfernt, gelangt man gar nicht. Eine City-Bus Verbindung würde die Lücke schliessen. Oder eine andere Linienführung der Busse 59 und/oder 50.