Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
13.08.2018
23.04.2019
15.09.2019
28.10.2019
03.02.2020
03.02.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 914/2 vom 15.09.2019
Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
Vorgang: V 955/18 OBR 2; ST 738/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz eingerichtet werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann. Begründung:
Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 738, mitteilt, ist die Stadt nicht in der Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige Bedienstete . . im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen". Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde, können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die
Zukunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 181 Aktenzeichen: 67 0
Zukunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 181 Aktenzeichen: 67 0