Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert die Wiedereröffnung der Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" der Buslinie 34, da diese für die Anwohner des Rebstockquartiers eine wichtige Anbindung zur Infrastruktur in Rödelheim darstellen. Die Schließung der Haltestellen führt zu einer erheblichen Erschwernis für die Anwohner, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Zum Rebstockbad — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Böllerverbot durchsetzen - jetzt!01.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Zum Rebstockbad per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen.
Begründung
Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2023OFOF 605/2Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 20. März 2023Sie sind hierOMOM 3709Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnenDirektanregung
- 31. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1602Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13