Meine Nachbarschaft: Alt-Bonames
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Vorlagen
Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 441/10 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle Bahnhof Frankfurter Berg einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle Bahnhof Frankfurter Berg um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3083 2022 Die Vorlage OF 441/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 416/10 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, die Begrenzungs-Metallbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114-120 für die dort parkenden Autos gut sichtbar auszustatten. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2887 2022 Die Vorlage OF 416/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsangabe "Homburger Landstraße gegenüber den Häusern 114 bis 120" im Betreff und im Tenor durch "Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenNieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld
S A C H S T A N D : Initiative vom 13.09.2022, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 344/10 vom 27.05.2022 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Vorgang: OM 1437/22 OBR 10; ST 1220/22; OM 2235/22 OBR 10 Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante Wohngebiet "Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. z. B. räumliche Lage im Stadtteil und Abtrennung durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt, sowie bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e. V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer Jahreshauptversammlung am 24.05.2022 die konkreten Namensvorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. Laut Magistrat vom 17.05.2022 wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßenbenennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen Sträucher sowie anteilig Ackerpflanzen bei den vorhandenen Benennungen. Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Magistrat wird allerdings gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestliche Richtung verläuft, in "Mohnblumenstraße" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Václav-Havel-Straße); 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestliche Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in "Ritterspornweg" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Simone-de-Beauvoir-Ring); 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestliche Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in "Ackerwindenring" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Wangari-Maathai-Ring); 4. den unbenannten Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in "Heinrich-Hofmann-Platz" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Tagoreplatz). Sollte die erbetene Neubewertung (siehe Anregung OM 2235) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, ist erst dann dieser Platz in "Kornblumenplatz" zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1437 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1220 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2235 Versandpaket: 21.09.2022
Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 92-10
Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNieder-Eschbach: Durchgangsstraße „Homburger Landstraße“ zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße "Homburger Landstraße" zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße: Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen. 2. Zur Sicherheit der Radfahrer die "Dooring Zone" entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Der Antrag folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, Aktenzeichen: ST 705/22. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen: Zusammenstoß mit Fußgänger oder Zusammenstoß mit Fahrzeug frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen eine freie Sicht der Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen so nicht mehr eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o.a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der "Dooring Zone", d.h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 160/15 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2724 2022 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, BFF und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 21.06.2022 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 353/10 vom 21.06.2022 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße in dem Abschnitt Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010). Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrt der Radfahrer gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2512 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 20.06.2022 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Busse der Linie 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner-Platz und Endstation "Preungesheim" zu leiten, aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Die Bürger von Berkersheim kommen so ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 353/10 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010) Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrweise der Radfahrer gewährleistet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2471 2022 Die Vorlage OF 353/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenSichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 355/10 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und zu Berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße-Homburger Landstraße eingerichtet werden kann Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2473 2022 Die Vorlage OF 355/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKeine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 351/10 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Bus NR. 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163,vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner Platz und Endstation Preungesheim zu leiten aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Und die Bürger von Berkersheim kommen ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner Platz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2462 2022 Die Vorlage OF 351/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Grillplatz am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird. Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120
Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2022, OF 344/10 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländer-vertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante "Wohngebiet Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. Z.B. Räumliche Lage im Stadtteil und "Abtrennung" durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt. Bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer JHV am 24.05.2022 die konkreten Namens-vorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. .../2 Deshalb wird der Ortsbeirat ausdrücklich aufgefordert und gebeten, dass er sich diesem Votum anschließt und sich bei der ihm obliegenden Namensgebung an den beigefügten Vorschlägen der Mitglieder des Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. orientiert. Laut Magistrat, vom 17.05.2022, wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßen-benennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen "Sträucher" sowie anteilig "Ackerpflanzen" bei den vorhandenen Benennungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat wie nachfolgend zu verfahren und 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestlicher Richtung verläuft, in ________________-Straße zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Václav-Havel-Straße) 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Simone-de-Beauvoir-Ring) 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Wangari-Maathai-Ring) 4. der unbenannte Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in Heinrich-Hofmann-Platz zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Tagoreplatz) Sollte die erbetene Neubewertung (s. OM ___ / 2022) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, erst dann bitte diesen in ________________-Platz zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsbeirat stellt einvernehmlich fest, dass eine Befangenheit nach § 25 HGO, die einen Ausschluss von Beratung und Abstimmung vorsieht, bei Herrn Bartram-Sitzius nicht vorliegt. Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2022 Die Vorlage OF 344/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Platzhalter unter Ziffer 1. durch "Mohnblumenstraße", unter Ziffer 2. durch "Ritterspornweg", unter Ziffer 3. durch Ackerwindenring und unter Ziffer 4. durch "Kornblumenplatz" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBuslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 242/12 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: B 97/22 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Da die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben wurde, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ richte eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und Eschersheim Bahnhof am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf die B 97 ein. Begründung: Da im Zuge des 4 spurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2022, OF 262/12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 242/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 242/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Richter gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung OA 237 2022 1. Die Vorlage OF 242/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 319/10 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle Preungesheim, siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661 /B 3 die Homburger Landstraße dadurch von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt der Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2240 2022 Die Vorlage OF 319/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrillplatz am Nordpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 334/10 Betreff: Grillplatz am Nordpark Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann, 2. ob und wenn ja wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird? Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2246 2022 Die Vorlage OF 334/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 18.04.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender nebst Abfalleimer westlich der Homburger Landstraße zwischen der Brücke über den Altarm der Nidda und des südlichen Ortseingangs von Bonames im Bereich der Schranke anzubringen . Begründung: Die erforderliche Patin dafür ist für zwei weitere Hundekotbeutelspender aktiv und hat die Maßnahme ämterseits bereits vorbesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1809 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0
Führung der Radfahrer in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00
Führung der Radfahrer in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 285/10 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der OBR 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des OBR 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der OBR 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, so dass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2045 2022 Die Vorlage OF 285/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2022, OF 298/10 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen, 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können, 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können, 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können, 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann? Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2037 2022 Die Vorlage OF 298/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLinks abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1
Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0
Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 258/10 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Sauberkeit der Park-and-Ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot, beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen. Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahnstation Kalbach sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1880 2022 Die Vorlage OF 258/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStandorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 262/10 Betreff: Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für bereits vorhandene und neue Glas- und Altkleidercontainer im Bereich des Ortsbezirks 10 zukünftig keine öffentlichen Park- und Stellplätze mehr verwendet werden und geeignetere Standorte gefunden werden können. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 10 gibt es eine Vielzahl von Standorten für Glas- und Altkleidercontainer, die öffentliche Park- und Stellplätze nutzen (z.B. Kantapfelstaße 2-8, Huswertstaße/An den Drei Hohen, Ronneburgstraße/Gießener Straße, Homburger Landstraße u.v.a.). Um zusätzlichen dringend notwendigen Parkraum zu schaffen (z.B. auch für Lasten- und Fahrräder bzw. Ladestationen für E-Autos), sollten geeignetere Standorte gesucht werden. Es bieten sich dabei insbesondere Flächen an, die z.Zt. zweckentfremdet und verbotswidrig genutzt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 262/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenBaubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 124/15 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Kreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk Straße zu informieren. - Wann wird der Baubeginn sein? - Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? - Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privat-Grundstücken freigehalten? - Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft überrascht worden von baulichen Veränderungen der Straßen und konnten nicht mehr auf Ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Wir beziehen uns auf den Bebauungsplan Nr. B516 aus dem Jahr 2016 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1844 2022 Die Vorlage OF 124/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOmega-Brücke Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 03.01.2022 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Magistrat wird in Abstimmung mit Hessen Mobil gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ab wann sichere Radwege zur beziehungsweise über die Omega-Brücke über die Homburger Landstraße führen; 2. ob im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden; 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird. 4. Bei künftigen Planungen wird über den Magistrat auch Hessen Mobil darum gebeten, jeweils vorsorglich den zuständigen Ortsbeirat zu informieren, um ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben zu können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte immer rechtzeitig in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: So können etwaige Fehler rechtzeitig erkannt und Kosten gespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1337 Aktenzeichen: 66 6
Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 04.01.2022 Betreff: Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst zu veranlassen, dass der stadteinwärts laufende Radweg an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg hinter der neuen Brücke sicherer in den fließenden Verkehr eingeführt wird, und ferner, dass der stadtauswärts laufende Fußweg einen für Fußgänger begehbaren Abschluss findet, damit der für die Kinder aus dem Im Hilgenfeld ausgewiesene Schulweg überhaupt sicher begehbar ist. Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Omega-Brücke sind die Anschlüsse der Fuß- und Radwege leider überhaupt noch nicht sinnvoll hergestellt. Das ist für den stadteinwärts führenden Radweg besonders gefährlich, weil er unvermittelt mit einem Schild "Radweg endet" aufhört, ohne dass die Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer vorgewarnt worden wären und sich die Radfahrer so in den fließenden Verkehr an einer Stelle einordnen müssen, die durch die Omegaform nicht gut überschaubar ist. Insofern wäre zumindest eine Markierung in die Fahrbahn hinein mit entsprechenden Warnschildern erforderlich und sicherheitshalber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, die in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Dasselbe gilt für den stadtauswärts führenden, einzig verbliebenen Fußweg. Dieser endet gegenwärtig in einer massiven Kabelbrücke, sodass die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn treten müssen, wo zudem der Radweg ebenfalls endet, oder eine steile, glitschige Fläche zum darunterliegenden Feldweg nutzen müssen. Dies ist für eine neue Straße eine erkennbar nicht sinnvoll zu Ende geführte Baumaßnahme, zumal der Fußweg laut Schulwegplan von den Schulkindern aus dem Im Hilgenfeld auf dem Weg zur Schule genutzt werden muss und der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Weg auf der anderen Straßenseite durch die Baumaßnahme vollständig weggefallen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1339 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2786 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1450
Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2
Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1
Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2022, OF 229/10 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie auf der Homburger Landstrasse zwischen den Straßen "Am Dachsberg" und "August-Schanz-Straße" stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstr. in Richtung Frankfurter-Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrer plötzlich auf einer bis zu 3-spurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrer*innen darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1651 2022 Die Vorlage OF 229/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 107/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah Auskunft über folgende Fragen die ST 74 betreffend zu erteilen: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. Es wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist hier nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. Es wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg "Homburger Landstraße" vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu. 3. Welche Kriterien/ Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a) Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b) Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild "Stadt Frankfurt", um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1609 2022 Die Vorlage OF 107/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHundekottütenspenderbox Am Burghof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1493 entstanden aus Vorlage: OF 163/12 vom 21.01.2022 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Burghof Vorgang: OM 1226/21 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, rechts neben der Straße Am Burghof, vor der Kreuzung zur Pferdekoppel, in der Nähe der dort befindlichen Sitzbänke eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox (Dog-Station) aufzustellen. Begründung: Die Lage zwischen tierärztlicher Praxis und den angrenzenden Freiflächen wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Der Ortsbeirat 10 hat mit der Vorlage OM 1226 bereits eine entsprechende Anregung gestellt, wurde durch das Grünflächenamt aber auf die Zuständigkeit des Ortsbeirates 12 an dieser Stelle hingewiesen. Auch der Ortsbeirat 12 unterstützt diese Anregung, sofern die Bestückung weiterhin durch die Patin, die die bereits vorhandene Dog-Station am Nordpark betreut, erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 885 Aktenzeichen: 67 0
Hundekottütenspenderbox Am Burghof
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 163/12 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, rechts neben der Straße "Am Burghof", vor der Kreuzung zur Pferdekoppel, in der Nähe der dort befindlichen Sitzbänke eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox ("Dogstation") aufzustellen. Begründung: Die Lage zwischen tierärztlicher Praxis und den angrenzenden Freiflächen wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Der OBR 10 hat mit OF 164/10 bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, wurde durch das Grünflächenamt aber auf die Zuständigkeit des OBR 12 an dieser Stelle hingewiesen. Auch der OBR 12 unterstützt diesen Antrag, sofern die Bestückung weiterhin durch die Patin, die die bereits vorhandene Dogstation am Nordpark betreut, erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1493 2022 Die Vorlage OF 163/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPoller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 11.11.2021 Betreff: Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Anfang und Ende des Radweges zwischen den Niddabrücken parallel zur Homburger Landstraße in Bonames (siehe Markierung auf der Skizze) Poller gesetzt werden können. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Begründung: Seit die Baumstämme auf dem Grünstreifen ein Parken der Autos verhindern, stehen diese zunehmend auf dem Radweg zwischen den Brücken und benutzen diesen als Parkfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2659 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0
Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 205/10 vom 04.01.2022 Betreff: Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Begründung: Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, sodass hier an Rückstauwänden - in der Starkregengefahrenkarte violett markierte - Gefahrenbereiche entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht, noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1036 Aktenzeichen: 79 2
Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3
Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 205/10 Betreff: Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Begründung: Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, was an Rückstauwänden in diesem Bereich nach der Starkregengefahrenkarte zu violetten Gefahrenbereichen führt. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser-Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2022 Die Vorlage OF 205/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAnschluss Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 185/10 Betreff: Anschluss Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge baldmöglichst veranlassen, dass der stadteinwärtslaufende Radweg an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg nach der der neuen Brücke sicherer in den fließenden Verkehr eingeführt wird, ferner dass der stadtauswärtslaufende Fußweg einen für Fußgänger begehbaren Abschluss findet, damit der für die Kinder aus dem Hilgenfeld ausgewiesene Schulweg überhaupt sicher begehbar ist. Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Omega-Brücke sind die Anschlüsse der Rad- und Fußwege leider überhaupt noch nicht sinnvoll hergestellt. Das ist für den stadteinwärtsführenden Radweg besonders gefährlich, weil er unvermittelt mit einem Schild, Radweg endet, aufhört, ohne dass die Radfahrer oder Kraftfahrzeuführer vorgewarnt worden wären und sich die Radfahrer so in den fließenden Verkehr an einer Stelle einordnen müssen, die durch die Omegaform nicht gut überschaubar ist. Insofern wäre zumindest eine Markierung in die Fahrbahn hinein mit entsprechenden Warnschildern erforderlich, sicherheitshalber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, die in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Dasselbe gilt für den stadtauswärtsführenden einzig verbliebenen Fußgängerweg. Dieser endet gegenwärtig in einer massiven Kabelbrücke, so dass die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn treten müssen, wo zudem der Radweg ebenfalls endet, oder eine steile, glitschige Fläche zum darunterliegenden Feldweg nutzen müssen. Dies ist für eine neue Straße eine erkennbar nicht sinnvoll zu Ende geführte Baumaßnahme, zumal der Fußweg laut Schulwegplan von den Schulkindern aus dem Hilgenfeld auf dem Weg zur Schule genutzt werden muss und der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Weg auf der anderen Straßenseite durch die Baumaßnahme vollständig weggefallen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 185/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1635 2022 Die Vorlage OF 185/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
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S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 184/10 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung mit den zuständigen Stellen und Hessen Mobil gebeten, ab wann 1. sichere Radwege zur beziehungsweise über die OMEGA-Brücke über die Homburger Landstraße führen, 2. im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden, 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird, 4. bei künftigen Planungen nunmehr auch von Hessen Mobil jeweils vorsorglich der zuständige Ortsbeirat rechtzeitig informiert und zur rechtzeitigen Stellungnahme in die Lage versetzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse immer rechtzeitig involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: so können etwaige Fehler rechtzeitig und kostengünstig erkannt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 184/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1634 2022 Die Vorlage OF 184/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 203/10 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herum laufen und so gefährlich auf die vielbefahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und evtl. zusätzlichen Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1456 2022 Die Vorlage OF 203/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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