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Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
315 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 15 fordert Informationen über den Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße. Dies soll dazu dienen, die Anwohner frühzeitig zu informieren und deren Zugänge zu gewährleisten. Ein präziser Zeitplan zur Bauphase wird als notwendig erachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann wird der Baubeginn sein?
  2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert?
  3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten?
  4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start?

Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen.

Begründung

Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2018OFOF 185/15Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. November 2018OFOF 184/15Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. November 2018VV 1055Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeAnfrage
  4. 22. Februar 2019STST 453Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeStellungnahme
  5. 3. März 2022OFOF 124/15Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 18. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1844Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße
    Direktanregung
  7. 24. Juni 2022STST 1496Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk StraßeStellungnahme
  8. 13. Januar 2023STST 106Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk StraßeStellungnahme
  9. 7. August 2023STST 1642Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraßeStellungnahme
  10. 21. Mai 2024OFOF 311/15Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  11. 7. Juni 2024OMOM 5595Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraßeDirektanregung
  12. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 315 WochenSTST 2035Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 15
Sitzung 17 · 20.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 18 · 17.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66

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