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Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
315 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 15 fordert die Integration eines bereits beschlossenen Verkehrskreisels in den Bebauungsplan Nr. 923. Dies geschieht, um die jahrzehntelangen Bemühungen um die Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird.

Begründung

Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2018OFOF 184/15Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. November 2018OFOF 185/15Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. November 2018VV 1055Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeAnfrage
  4. 22. Februar 2019STST 453Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeStellungnahme
  5. 3. März 2022OFOF 124/15Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 18. März 2022OMOM 1844Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraßeDirektanregung
  7. 24. Juni 2022STST 1496Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk StraßeStellungnahme
  8. 13. Januar 2023STST 106Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk StraßeStellungnahme
  9. 7. August 2023STST 1642Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraßeStellungnahme
  10. 21. Mai 2024OFOF 311/15Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  11. 7. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5595Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
    Direktanregung
  12. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 315 WochenSTST 2035Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 33 · 01.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

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