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Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die…

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Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße: hier: Planung zum Bau eines

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße: hier: Planung zum Bau eines Verkehrskreisels Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2706 - OA 252 und OA 605 OBR 15, l. B 829/02 - Zu II.1.: Nach positivem Abschluss der Untersuchungen zur verkehrs- und entwurfstechnischen Machbarkeit ist der Knotenpunkt Homburger Landstraße / Berner Straße / geplante Ortsrandstraße als Kreisverkehrsplatz in die Vorplanung der Ortsrandstraße Bonames-Ost eingearbeitet worden. Die magistratsintern abgestimmte Planung (siehe Anlage) wird dem Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung mit dem vorliegenden Bericht zur Kenntnis gegeben. Die Anregungen des Ortsbeirates 15, OA 252 vom 17.08 2001 und OA 605 vom 15.02.2002 sind - soweit möglich (vgl. "zu 2.") - berücksichtigt worden. Zu II.2.: Zur Frage einer Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße als fünfte Zufahrt an den Kreisverkehr hat der Magistrat bereits abschließend berichtet (B 63 vom 25.01.2002) und dargelegt, dass diese wegen der spitzwinkligen Ausrichtung und des zu geringen Abstandes der Heinrich-Berbalk-Straße zur unmittelbar angrenzenden Anbindung der Ortsrandstraße nicht möglich ist. Ein zusätzlicher Knotenpunktarm wirkt sich darüber hinaus negativ auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs aus und begünstigt (Schleich-) Verkehr aus dem Siedlungserweiterungsgebiet durch das bestehende Wohngebiet, der verträglicher über die im B - Planentwurf vorgesehenen neuen Anbindungen an die Ortsrandstraße abgewickelt werden soll. Anlage 1 (ca. 547 KB) #

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2001OFOF 27/15Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend einer geänderten Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau einesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. August 2001OAOA 252Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau eines VAnregung
  3. 25. Januar 2002BB 63Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau eines VerkMagistratsbericht
  4. 11. Februar 2002OFOF 129/15Bebauungsplan Nr. 516 Bonames Ost hier: Planung zum Bau eines VerkehrskreiselsOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 15. Februar 2002OAOA 605Bebauungsplan Nr. 516 Bonames-Ost hier: Planung zum Bau eines Verkehrskreisels Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B.63Anregung
  6. 12. August 2002BB 829Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße; hier: Planung zum Bau einesMagistratsbericht
  7. 28. Oktober 2002Sie sind hier
    BB 1158Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße: hier: Planung zum Bau eines
    Magistratsbericht
  8. 12. Dezember 2003Antwort des Magistrats · nach 124 WochenBB 1014Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 15
Sitzung 16 · 06.12.2002
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1158 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 17 · 21.01.2003
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 1158 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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