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Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die…

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Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße; hier: Planung zum Bau eines

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.08.2002, B 829

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich- Berbalk-Straße; hier: Planung zum Bau eines Verkehrskreisels

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2706 - OA 605 OBR 15, B 63/02 -

Zu Ziffer I.:

Die verkehrstechnischen Untersuchungen haben ergeben, dass die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Homburger Landstraße/Berner Straße/ge-plante Ortsrandstraße unter dem Aspekt der verkehrlichen Leistungsfähigkeit mit ausreichender Verkehrsqualität möglich ist.

Der Magistrat überarbeitet gemäß den Anregungen des Ortsbeirates, im Kreuzungsbereich einen Kreisverkehrsplatz vorzusehen, die Vorplanung.

Die neue Ortsrandstraßen-Planung erfordert die Anpassung der Bebauungspläne Nr. 516 und Nr. 800. Eine Übernahme der geänderten Planung in die B-Pläne kann erst nach dem Beschluss der Vorplanung erfolgen.

Eine direkte Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße als fünfte Anbindung ist aus den bereits im Bericht B 63 vom 25.01.2002 genannten Gründen nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2001OFOF 27/15Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend einer geänderten Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau einesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. August 2001OAOA 252Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau eines VAnregung
  3. 25. Januar 2002BB 63Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau eines VerkMagistratsbericht
  4. 11. Februar 2002OFOF 129/15Bebauungsplan Nr. 516 Bonames Ost hier: Planung zum Bau eines VerkehrskreiselsOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 15. Februar 2002OAOA 605Bebauungsplan Nr. 516 Bonames-Ost hier: Planung zum Bau eines Verkehrskreisels Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B.63Anregung
  6. 12. August 2002Sie sind hier
    BB 829Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße; hier: Planung zum Bau eines
    Magistratsbericht
  7. 28. Oktober 2002BB 1158Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße: hier: Planung zum Bau einesMagistratsbericht
  8. 12. Dezember 2003Antwort des Magistrats · nach 124 WochenBB 1014Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 15
Sitzung 14 · 20.09.2002
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 829 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 15 · 29.10.2002
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 829 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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