Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Berner Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Berner Straße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014
Betreff: Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 "Bonames-Ost" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2706 - OA 1140 und OA 605 OBR 15, l. B 63/02 - Der Magistrat hat die Vorplanung der geplanten Ortsrandstraße Bonames-Ost unter Berücksichtigung der o. a. Stadtverordnetenbeschlüsse überarbeitet. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5284 vom 16.12.1999 wurde dabei die Machbarkeit eines plangleichen Bahnüberganges mit positivem Ergebnis untersucht und in die Vorplanung eingearbeitet. Weiterhin wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2706 vom 25.04.2002 die verkehrs- und entwurfstechnische Machbarkeit eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Homburger Landstraße/Berner Straße/Ortsrandstraße untersucht und in der Vorplanung berücksichtigt. Die Vorplanung sieht eine 1,7 Kilometer lange Stadtstraße ( zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) mit beidseitigen Fahrradstreifen, einem Gehweg, überwiegend auf der dem Baugebiet zugewandten Seite, Grünstreifen, einem nach Abstimmung mit den Ortslandwirten abschnittsweise mitgeführten landwirtschaftlichen Begleitweg und Baumstandorten, die der Straße den Charakter einer Allee verleihen, vor. Die Verknüpfung der Ortsrandstraße mit dem vorhandenen und dem geplanten Straßennetz des Neubaugebietes erfolgt über die als Kreisverkehrsplätze ausgebildeten Knotenpunkte Homburger Landstraße/Berner Straße/Ortsrandstraße und Ortsrandstraße/Harheimer Weg (neu) sowie zwei Einmündungen ohne Lichtsignalanlage. Die Vorplanung sieht darüber hinaus eine niveaugleiche Querung der Stadtbahnlinie (s. o.) vor. Der Übergang wird mit Schranken und Lichtsignalen gesichert. Das nördlich und östlich der Ortsrandstraße bestehende Wirtschaftswegenetz wird abschnittsweise durch einen landwirtschaftlichen Begleitweg, der auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann, ergänzt. Die Verknüpfung des Wirtschaftswegenetzes mit der Ortsrandstraße erfolgt über zwei Anschlüsse in Höhe der unsignalisierten Anbindungen des Neubaugebietes. Die vorliegende Vorplanung ist Grundlage für die Festsetzung der Verkehrsflächen für die Ortsrandstraße im Bebauungsplan 516 "Bonames Ost". Anlage 1 (ca. 682 KB) Anlage 2 (ca. 530 KB) Anlage 3 (ca. 428 KB) Anlage 4 (ca. 398 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2004, OA 1496 Antrag vom 30.12.2003, OF 298/15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. August 1999BB 551Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Aufstellungsbeschluß gemäß §.2 (1) BauGB (Änderung) Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß §.3 (2) BauGB Baulandumlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 gemäß §.45 ff. BauGBMagistratsbericht
- 24. September 1999OAOA 1140Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankengesteuerte Querung dAnregung
- 25. Januar 2002BB 63Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau eines VerkMagistratsbericht
- 11. Februar 2002OFOF 129/15Bebauungsplan Nr. 516 Bonames Ost hier: Planung zum Bau eines VerkehrskreiselsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2002OAOA 605Bebauungsplan Nr. 516 Bonames-Ost hier: Planung zum Bau eines Verkehrskreisels Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B.63Anregung
- 12. August 2002BB 829Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße; hier: Planung zum Bau einesMagistratsbericht
- 28. Oktober 2002BB 1158Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße: hier: Planung zum Bau einesMagistratsbericht
- 12. Dezember 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 225 WochenBB 1014Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“Magistratsbericht
- 30. Dezember 2003OFOF 298/15Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516-.Bonames-Ost -Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) OF 298/15 Absatz 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE b) OF 298/15 Absatz 2: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Prüfung und Berichterstattung) PDS und E.L. (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Annahme) BFF (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 1014 = Zurückweisung, OA 1496 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, PDS und E.L. (= Annahme) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)