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Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“

Vorlagentyp: B
225 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014

Betreff: Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 "Bonames-Ost" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2706 - OA 1140 und OA 605 OBR 15, l. B 63/02 - Der Magistrat hat die Vorplanung der geplanten Ortsrandstraße Bonames-Ost unter Berücksichtigung der o. a. Stadtverordnetenbeschlüsse überarbeitet. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5284 vom 16.12.1999 wurde dabei die Machbarkeit eines plangleichen Bahnüberganges mit positivem Ergebnis untersucht und in die Vorplanung eingearbeitet. Weiterhin wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2706 vom 25.04.2002 die verkehrs- und entwurfstechnische Machbarkeit eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Homburger Landstraße/Berner Straße/Ortsrandstraße untersucht und in der Vorplanung berücksichtigt. Die Vorplanung sieht eine 1,7 Kilometer lange Stadtstraße ( zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) mit beidseitigen Fahrradstreifen, einem Gehweg, überwiegend auf der dem Baugebiet zugewandten Seite, Grünstreifen, einem nach Abstimmung mit den Ortslandwirten abschnittsweise mitgeführten landwirtschaftlichen Begleitweg und Baumstandorten, die der Straße den Charakter einer Allee verleihen, vor. Die Verknüpfung der Ortsrandstraße mit dem vorhandenen und dem geplanten Straßennetz des Neubaugebietes erfolgt über die als Kreisverkehrsplätze ausgebildeten Knotenpunkte Homburger Landstraße/Berner Straße/Ortsrandstraße und Ortsrandstraße/Harheimer Weg (neu) sowie zwei Einmündungen ohne Lichtsignalanlage. Die Vorplanung sieht darüber hinaus eine niveaugleiche Querung der Stadtbahnlinie (s. o.) vor. Der Übergang wird mit Schranken und Lichtsignalen gesichert. Das nördlich und östlich der Ortsrandstraße bestehende Wirtschaftswegenetz wird abschnittsweise durch einen landwirtschaftlichen Begleitweg, der auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann, ergänzt. Die Verknüpfung des Wirtschaftswegenetzes mit der Ortsrandstraße erfolgt über zwei Anschlüsse in Höhe der unsignalisierten Anbindungen des Neubaugebietes. Die vorliegende Vorplanung ist Grundlage für die Festsetzung der Verkehrsflächen für die Ortsrandstraße im Bebauungsplan 516 "Bonames Ost". Anlage 1 (ca. 682 KB) Anlage 2 (ca. 530 KB) Anlage 3 (ca. 428 KB) Anlage 4 (ca. 398 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2004, OA 1496 Antrag vom 30.12.2003, OF 298/15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. August 1999BB 551Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Aufstellungsbeschluß gemäß §.2 (1) BauGB (Änderung) Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß §.3 (2) BauGB Baulandumlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 gemäß §.45 ff. BauGBMagistratsbericht
  2. 24. September 1999OAOA 1140Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankengesteuerte Querung dAnregung
  3. 25. Januar 2002BB 63Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße hier: Planung zum Bau eines VerkMagistratsbericht
  4. 11. Februar 2002OFOF 129/15Bebauungsplan Nr. 516 Bonames Ost hier: Planung zum Bau eines VerkehrskreiselsOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 15. Februar 2002OAOA 605Bebauungsplan Nr. 516 Bonames-Ost hier: Planung zum Bau eines Verkehrskreisels Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B.63Anregung
  6. 12. August 2002BB 829Bebauungsplan Nr. 516 .Bonames-Ost.; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße; hier: Planung zum Bau einesMagistratsbericht
  7. 28. Oktober 2002BB 1158Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"; Anregung zu einer vereinfachten Planungsänderung betreffend eine geänderte Anbindung der geplanten Ortsrandstraße an die Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße: hier: Planung zum Bau einesMagistratsbericht
  8. 12. Dezember 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 225 Wochen
    BB 1014Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“
    Magistratsbericht
  9. 30. Dezember 2003OFOF 298/15Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 -.Bonames-Ost -Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 10
Sitzung 26 · 13.01.2004
TO I, TOP 25
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 1014 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 27 · 16.01.2004
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Anregung OA 1496 2004 1. Die Vorlage B 1014 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 298/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) OF 298/15 Absatz 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE b) OF 298/15 Absatz 2: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 24 · 26.01.2004
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1014 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 10.02.2004
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1014 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 28 · 17.02.2004
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 1014 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1496 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 19.02.2004
TO I, TOP 30
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1496 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 26.02.2004
TO II, TOP 41
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1496 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 23.03.2004
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 1014 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Prüfung und Berichterstattung)PDS (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Annahme)E.l (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Annahme)BFF (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Enthaltung)ÖkoLinX-ARL (B 1014 = Zurückweisung, OA 1496 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Prüfung und Berichterstattung) PDS und E.L. (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Annahme) BFF (B 1014 = Kenntnis, OA 1496 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 1014 = Zurückweisung, OA 1496 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 25.03.2004
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 1014 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPPDSE.lFAGÖkoLinX-ARLREP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, PDS und E.L. (= Annahme) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)

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