Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan…
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Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankengesteuerte Querung d
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Anregung vom 24.09.1999, OA 1140
entstanden aus Vorlage: OF 246/15 vom 29.08.1999
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"
a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich- Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankengesteuerte Querung der U-Bahnschienen! Bericht des Magistrats vom 20.08.1999, B 551
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben gemäß 16. BImSchV die Planung für eine 2,50 Meter hohe Lärmschutzwand im unmittelbaren Kreuzungsbereich der Heinrich-Berbalk-Straße/Homburger Landstraße aufzugeben. Die Planung
soll entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 15 (OA 912/99 Ziffer 3) abgeändert werden. Unter Beachtung einer sachgerechten Abwägung zwischen der angestrebten nur geringen Wirkung des aktiven Lärmschutzes (nur für Erdgeschoßbereich) einerseits und
der negativen stadtgestalterischen Komponente sowie des ausdrücklichen Begehrens der betroffenen Anwohner auf Verzicht der Lärmschutzwand andererseits, sollte auf die Lärmschutzwand in diesem Abschnitt verzichtet werden. Der Magistrat wird in diesem
Sinne gebeten zu prüfen, ob die Installierung einer Lärmschutzwand in diesem Bereich wirklich zwingend notwendig ist. Gleichzeitig ist zu berichten, ob eine Ausnahmeregelung zu den gesetzlichen Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung möglich
ist.
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Die für die Entscheidung zuständigen Körperschaften/Verkehrsträger
(siehe auch B 523) sind dahingehend zu informieren und zur weiteren Umsetzung anzuhalten. Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) und der weitaus
höheren Investitionskosten abgelehnt und ist nicht weiter zu verfolgen. Diese Planung ist aufzugeben.
- Im übrigen wird der Bericht B 551 zur Kenntnis genommen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.08.1999, B 551
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 1999BB 551Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Aufstellungsbeschluß gemäß §.2 (1) BauGB (Änderung) Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß §.3 (2) BauGB Baulandumlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 gemäß §.45 ff. BauGBMagistratsbericht
- 24. September 1999Sie sind hierOAOA 1140Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankengesteuerte Querung dAnregung
- 12. Dezember 2003Antwort des Magistrats · nach 225 WochenBB 1014Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß), SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme)