Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan…

Vollständigen Titel anzeigen

Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankgesteuerte Querung der

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

OBR-Fraktionsantrag vom 29.08.1999, OF 246 /15

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost"

a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankgesteuerte Querung der U-Bahnschienen! Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.08.1999, B 551 Zuständige Ortsbeiräte: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 1999BB 551Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Aufstellungsbeschluß gemäß §.2 (1) BauGB (Änderung) Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß §.3 (2) BauGB Baulandumlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 gemäß §.45 ff. BauGBMagistratsbericht
  2. 29. August 1999Sie sind hier
    OFOF 246/15Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames-Ost" a) Keine Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Heinrich-Berbalk-Straße installieren (im B-Plan festschreiben) b) Ortsrandstraße: Ortsbeirat besteht auf eine niveaugleiche, schrankgesteuerte Querung der
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ortsbeirates 15
Sitzung 24 · 24.09.1999
TO I, TOP 17
Beraten
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen