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Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 -.Bonames-Ost -

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Antrag vom 30.12.2003, OF 298/15

Betreff:

Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 - Bonames-Ost -

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die überarbeitete Vorplanung der Ortsrandstraße wird wegen der Berücksichtigung der Anregungen des Ortsbeirates 15 bzw. der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere was die Planung eines Verkehrskreisels im Bereich der Anbindung an die Homburger Landstraße betrifft sowie des geplanten schienengleichen Überganges (Kreuzung Strecke Linie U 2 /Ortsrandstrasse), grundsätzlich begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Festsetzung der Verkehrsflächen soll im Bebauungsplan Nr. 516 festgelegt werden.

Der Magistrat wird ferner gebeten, bei der weiteren Bearbeitung noch vorangehend eingehend zu prüfen und zu berichten, ob entgegen der nach BImSchG geforderten Lärmschutzmaßnahmen auf die im Kreuzungsbereich geplante 2,50 m hohe Lärmschutzwand, ggf. durch Kompensation mittels alternativer Maßnahmen wie beispielsweise Schallschutzfenster, verzichtet werden kann.

Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Zuständige Ortsbeiräte: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2003BB 1014Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Bonames-Ost“Magistratsbericht
  2. 30. Dezember 2003Sie sind hier
    OFOF 298/15Vorplanung der Ortsrandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 516 -.Bonames-Ost -
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 27 · 16.01.2004
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung OA 1496 2004 1. Die Vorlage B 1014 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 298/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) OF 298/15 Absatz 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE b) OF 298/15 Absatz 2: Einstimmige Annahme

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