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Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
316 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453

Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vorbemerkung: Im Hinblick auf den frühen Verfahrensstand sind bei einigen Fragestellungen die entsprechenden Planungen noch nicht weit genug fortgeschritten bzw. noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Zu Frage 1: Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden. Zu Frage 2: Die Heinrich-Berbalk-Straße soll im Norden nicht an die Ortsrandstraße angebunden werden. Es wird nur noch eine Notüberfahrt zur Homburger Landstraße für Rettungsfahrzeuge geben, die von Fußgängern und Radfahrern passiert werden kann. Die Erschließung des Baugebiets und der Heinrich-Berbalk-Straße erfolgt zukünftig über einen weiter südlich gelegenen Anschluss an die Ortsrandstraße. Zu Frage 3: Im bisherigen Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" war im Bereich des Kreisverkehrs eine Lärmschutzwand, im weiteren Verlauf eine Kombination aus Wall und Wand vorgesehen. Im Zuge des weiteren Verfahrens werden die Berechnungen zur Verkehrsbelastung und die daraus resultierenden Lärmemissionen aktualisiert, so dass noch nicht feststeht, ob die bisher geplanten Lärmschutzeinrichtungen so bleiben oder angepasst werden müssen. Zu Frage 4: Die Heinrich-Berbalk-Straße wird durch die geänderte Verkehrsführung keinen signifikanten zusätzlichen Verkehr aufnehmen müssen. Der Straßenquerschnitt ist für die zu erwartenden Verkehrsmengen ausreichend dimensioniert. Zu Frage 5: Der Verlauf der inneren Erschließungsstraßen ist noch nicht endgültig festgelegt. Die Anregung zur Lage der Kita- und Grundschulflächen sowie der Erschließungsstraße wird im weiteren Verfahren geprüft. Zu Frage 6: Im ersten Bauabschnitt ohne Weiterführung der Ortsrandstraße über die Stadtbahntrasse hinweg erscheint eine Signalisierung der Einmündung wenig sinnvoll. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die durchgehende Verbindung nach Harheim hergestellt ist, wird diese Einmündung neu zu bewerten sein. Zu Frage 7: Der Errichtungszeit der geplanten Grundschule wird im Rahmen der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans konkretisiert. Zu Frage 8: Es ist eine 4-zügige Grundschule vorgesehen. Zu Frage 9 und 10: Beide Schulen werden Sportflächen und Sporthallen erhalten. Die Lage und Anordnung wird im Gesamtplanungsprozess Gymnasium/Grundschule entwickelt, wobei sowohl gemeinsame als auch eigene Nutzungsoptionen bestehen. Zu Frage 11: Ein Schulschwimmbad ist nicht vorgesehen. Zu Frage 12: Im Plangebiet befinden sich keine Kleingärten. Für die nordöstlich der Stadtbahntrasse gelegenen Freizeitgärten besteht kein Anspruch auf Ersatz bzw. Ausgleich durch die Eigentümer der Flächen oder die Stadt Frankfurt. Zu Frage 13: Die vorgesehenen Gemeinbedarfsflächen stehen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2018MM 211Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 20. November 2018OFOF 184/15Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. November 2018OFOF 185/15Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 23. November 2018VV 1055Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeAnfrage
  5. 23. November 2018OAOA 332Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211Anregung
  6. 22. Februar 2019Sie sind hier
    STST 453Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße
    Stellungnahme
  7. 3. März 2022OFOF 124/15Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 18. März 2022OMOM 1844Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraßeDirektanregung
  9. 24. Juni 2022STST 1496Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk StraßeStellungnahme
  10. 13. Januar 2023STST 106Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich Berbalk StraßeStellungnahme
  11. 7. August 2023STST 1642Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraßeStellungnahme
  12. 21. Mai 2024OFOF 311/15Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  13. 7. Juni 2024OMOM 5595Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraßeDirektanregung
  14. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 316 WochenSTST 2035Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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