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Grillplatz am Nordpark

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Grillplatz am Bonameser Nordpark im Niddatal

Details im PARLIS OM_5085_2019
20.12.2019

Stellungnahme des Magistrats

Grillplatz am Bonameser Nordpark im Niddatal

Details im PARLIS ST_2429_2019
16.05.2022

Antrag Ortsbeirat

Grillplatz am Nordpark

Details im PARLIS OF_334-10_2022
31.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Grillplatz am Nordpark

Details im PARLIS OM_2246_2022
16.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Grillplatz am Nordpark

Details im PARLIS ST_2120_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird.

Begründung:

Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120