Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Sichtbarkeit der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße zu verbessern. Dies ist notwendig, da Autofahrer bei Dunkelheit und schlechtem Wetter Schwierigkeiten haben, die Bügel zu erkennen, was zu Schäden an Fahrzeugen führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können.
Begründung
Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2022OFOF 416/10Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120Ortsbeiratsantrag · FDP
- 11. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2887Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151Direktanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 366Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats