Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel abgelehnt. Er betont, dass die Verantwortung für die Wahrnehmung der Umgebung beim Fahrzeuginsassen liegt. Eine besondere Markierung wird als nicht hilfreich erachtet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat lehnt besondere Markierungen für Baumschutzbügel ab. Es liegt in der persönlichen Verantwortung der Fahrzeuginsassen, sich vor dem Aussteigen mit dem direkten Umfeld vertraut zu machen. Wenn zwischen dem Einparken und dem Aussteigen vergessen wird, dass dort ein Baumschutzbügel steht, hilft aus Sicht des Magistrats auch keine besondere Markierung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2022OFOF 416/10Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120Ortsbeiratsantrag · FDP
- 11. Oktober 2022OMOM 2887Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151Direktanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 366Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab