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Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355 entstanden aus Vorlage: OF 1493/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren a) der Straße Neue Kräme über Liebfrauenberg, zwischen der Berliner Straße (beidseits) und über die Braubachstraße, b) des Römerbergs über die Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) der Freß gass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse, g) Fahrgasse/Zeil, h) Große Friedberger Straße/Zeil, i) Konrad-Adenauer-Straße/Zeil mit dem Pkw mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o. g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem Pkw befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
Weiter lesenDigitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1313/5 Betreff: Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. ein Förderprogramm "Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren" mit ausreichender Finanzierung von niedrigschwelligen, kostenfreien Lern- und Schulungsorten für den Frankfurter Süden unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, zu erarbeiten; 2. eine Öffentlichkeitskampagne zu entwickeln, die auf die (zukünftigen) Angebote aufmerksam macht; 3. ein Förder- und Unterstützungsprogramm für einkommensschwache Personen zum Erwerb von Hardware und der Finanzierung der Telekommunikationskosten zu entwickeln; 4. ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, z. B. auch in den Bürgerämtern, zu erarbeiten, in denen qualifizierte Ansprechpartner, wie etwa "Digitallotsen", Beratung und Schulungen anbieten können. Begründung: Eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2023 zur Internetnutzung von Senioren ergab, dass rund 32,8 % der Teilnehmer über 60 Jahren keine Internetnutzer waren. Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Wo Kommunikation nur noch in digitaler Form stattfindet oder für Dienstleistungsangebote keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr bestehen, etwa wenn es um die Terminvergabe von Behörden oder Arztpraxen geht, wenn Bank- und Postfilialen zunehmend geschlossen werden, weil Bankgeschäfte online erledigt werden sollen, werden zunehmend jene Menschen ausgeschlossen, die nicht über die benötigten Kompetenzen zur Anwendung verfügen oder sich nicht die notwendige Hardware und einen Internetanschluss leisten können. Eine neue Studie der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) aus 2022 gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet in Deutschland machen. Die Ergebnisse zeigen, dass in nahezu allen Lebensbereichen der betroffene Personenkreis sich ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Verantwortlich hierfür ist in Verbindung mit der Streichung von nicht-digitalen Alternativangeboten auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste in unterschiedlichsten Bereichen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt der Kommune eine besondere Verantwortung zu, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Menschen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Neben der Förderung der Internetnutzung durch entsprechende Angebote, muss die Kommune allerdings darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, damit trotz fortschreitender Digitalisierung ein Recht auf analoges Leben auch ohne Internet bestehen bleibt. In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 13.12.2023 wurde u.a. angeregt, zur Vermeidung des gesellschaftlichen Ausschlusses von (älteren) Menschen ehrenamtliche Digitallotsen auch in den Bürgerämtern zu etablieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 1313/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6442 2025 Die Vorlage OF 1313/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenSicherheitskonzept Weihnachtsmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1496/1 Betreff: Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob das Sicherheitskonzept des Frankfurter Weihnachtsmarktes nach der Amok-Fahrt in Magdeburg überprüft und optimiert wurde bzw. wird und wenn ja, wie. Begründung: Auch in Frankfurt hätte man an manchen Stellen relativ einfach mit dem PKW in Bereiche des Weihnachtsmarktes einfahren können, da teilweise keine Überfahrsperren oder sonstige Barrieren vorhanden waren, z.B. an der vielbefahrenen Berliner Straße. Daher ist es wichtig, das Konzept nochmals zu überprüfen und zu überarbeiten. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1496/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und Die Partei gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP
Partei: CDU
Weiter lesenDefekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1492/1 Betreff: Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die defekten Wandeinbaustrahler an den Abgängen zum Parkhaus Goetheplatz bzw. zur B-Ebene am Rathenauplatz instand setzen zu lassen. Begründung: Die Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Um die Stolpergefahr zu entschärfen, sind die Lampen kurzfristig instand zu setzen und regelmäßig zu kontrollieren. Gerade von älteren Menschen sowie Eltern mit Kindern wird das Parkhaus bzw. der Abgang zur B-Ebene häufig genutzt. Zudem dienen die Ausgänge als Fluchtwege und müssen daher stets gut beleuchtet sein. Am Abgang zum Parkhaus Dom/Römer am Römerberg gab es ein ähnliches Problem und wurde inzwischen behoben. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6354 2025 Die Vorlage OF 1492/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6355 2025 Die Vorlage OF 1493/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Buchstaben ergänzt wird: g) Fahrgasse/Zeil h) Große Friedberger Straße/Zeil i) Konrad Adenauer Straße/ Zeil Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerweg Saalgasse ausbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1497/1 Betreff: Fußgängerweg Saalgasse ausbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg vor der Saalgasse 12 ausbessern zu lassen, da sich dort der Gehweg absenkt und Pflasterseine sich lösen. Begründung: Der schmale Gehweg vor der Saalgasse 12 hat sich abgesenkt, dadurch haben sich Pflasterseine gelöst und sind eine Stolpergefahr für Passanten und Anwohner. Dies sollte schnell behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6356 2025 Die Vorlage OF 1497/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenAnzahl Hotelschiffe am Mainkai
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1491/1 Betreff: Anzahl Hotelschiffe am Mainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 wünscht sich zügig die Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom. Zur Beurteilung des Bedarfs an Liegeplätzen und der Notwendigkeit von Liegeplätzen im Ortsbezirk 1 möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Zur Belegung der bestehenden Liegeplätze für Hotelschiffe am nördlichen Mainufer im Jahr 2022-2024: Wieviele Tage im Jahr legen jeweils kein Schiff, 1 Schiff, 2 Schiffe, 3 Schiffe, 4 Schiffe oder 5 Schiffe am Mainkai an? 2. Bestehen Saisonalitäten, beispielsweise im Winter zur Adventszeit oder zu Messezeiten? 3. Wurden im Jahr 2024 Hotelschiffe zur Beherbergung von Messegästen eingesetzt und liegen bereits weitere Anmeldungen vor? 4. Besteht über die bestehenden Liegeplätze hinaus ein weiterer Bedarf an Liegeplätzen? 5. Mussten Hotelschiffe bereits vorübergehend im Osthafen anlegen? Wenn ja, wie oft? 6. Welche direkten jährlichen Einnahmen erzielt die HFM durch die Hotelschiffe? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1103 2025 Die Vorlage OF 1491/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1490/1 Betreff: Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ersatzneubau sich in Bezug auf Höhe, Kubatur und Fassadengestaltung behutsamer und bescheidener in die unmittelbare Nachbarschaft des historischen Römers einfügt. Gelungene Neubauten in der "Neuen Altstadt" sollten als Beispiel und Maßstab dienen. Begründung: Die Bethmannbank ist Eigentümerin des Grundstücks Bethmannstraße 7-9 und möchte den gesamten Gebäudekomplex trotz teilweisem Denkmalschutz abbrechen und durch einen deutlich größeren Neubau an gleicher Stelle ersetzen. Die Bethmann Liegenschafts- KG hat dazu einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Die bekannt gewordenen Ergebnisse lassen erahnen, wohin die Reise gehen soll: Wuchtiger, brachialer, massiver und höher als zuvor. Bezeichnend ist, dass die Jury des Architektenwettbewerbs keinen ersten Platz vergeben wollte. Die Wettbewerbsergebnisse orientieren sich an den Vorgaben der Bank, passen sich jedoch nicht den historischen Römerfassaden in ihrer Gestaltung an. Auch die geplante und bereits per Bauvorbescheid genehmigte Höhe und Kubatur der Neubebauung geht offenbar über die historische Bausubstanz hinaus und tritt in Konkurrenz mit der historischen und denkmalgeschützten Römerbebauung. Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren versäumt, sich das Grundstück zur benötigten Erweiterung des Römerareals rechtzeitig zu sichern oder eine Gestaltungssatzung bzw. einen Ensembleschutz zu erlassen. Nun muss darauf geachtet werden, dass sich der Neubau behutsam und bescheiden in das Umfeld des Römers einpasst und diesen nicht dominiert. Fotos v.l.n.r.: Bethmannbank Bestand, Ansicht Bethmannstraße/Braubachstraße (Foto privat) Wettbewerbsergebnis 2. Platz, BGF Architekten (Architekturforum Frankfurt) Wettbewerbsergebnis 3. Platz, Max Dudler Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6353 2025 Die Vorlage OF 1490/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511
Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 1457/1 vom 12.11.2024 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums; 2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern; 3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen; 4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468
Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“ Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 514 entstanden aus Vorlage: OF 1474/1 vom 01.12.2024 Betreff: Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgabe zugestimmt: Im neuen Dachstuhl des "Langer Franz" soll ein ausreichend großes und dauerhaftes Taubenhaus geplant und umgesetzt werden. Hierzu soll eine Begehung mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. durchgeführt werden, um den optimalen Ort zu identifizieren. Sofern der "Langer Franz" hierfür nicht in Frage kommt, sollen in den Gebäuden des Römers je ein Taubenhaus zum Paulsplatz und eines zum Römerberg hin eingerichtet werden. Begründung: Die Baukosten für den "Langer Franz" betragen geschätzte 3,8 Millionen Euro und die Planungskosten geschätzte 473.000 Euro. Sehr viel Geld für etwas, das keine direkte Funktion und keinen Mehrwert bietet. Mit den Geldern für den Bau hätten viele Probleme in Frankfurt dauerhaft gelindert werden können. Um dem "Langer Franz" einen zusätzlichen Nutzen und den Stadttauben endlich einen Platz rund um den Römer bieten zu können, möchte der Ortsbeirat, dass der neue Dachstuhl des "Langer Franz" so geplant wird, dass ein geeignetes Taubenhaus entsteht. Das ist notwendig, damit die Stadttauben endlich einen Platz finden und eine Populationskontrolle erfolgreich durchgeführt werden kann. Falls das aus fachlicher Sicht nicht möglich sein sollte, müssen in den Gebäuden des Römers geeignete Flächen für Taubenhäuser gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage OA 514 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 162 = Ablehnung) BFF-BIG (M 162 = Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 514 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 162 = Ablehnung, OA 514 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 514 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5547, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509
Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512
Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2024, OF 1474/1 Betreff: Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage M162 aus 2024 unter Berücksichtigung des folgenden Textes zu: Im neuen Dachstuhl des "Langen Franz" soll ein ausreichend großes und dauerhaftes Taubenhaus geplant und umgesetzt werden. Hierzu soll eine Begehung mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. durchgeführt werden, um den optimalen Ort zu identifizieren. Sofern der "Lange Franz" hierfür nicht in Frage kommt, sollen in den Gebäuden des Römer je ein Taubenhaus zum Paulsplatz hin und eines zum Römerberg hin eingerichtet werden. Begründung: Die Baukosten für den Langen Franz betragen geschätzte 3,8 Mio. € und die Planungskosten geschätzte 473.000 €. Sehr viel Geld für etwas, das keine direkte Funktion und keinen Mehrwert bietet. Mit den Geldern für den Bau hätten viele Probleme in Frankfurt dauerhaft gelindert werden können. Um dem langen Franz einen zusätzlichen Nutzen und den Stadttauben endlich einen Platz rund um den Römer bieten zu können, möchte der Ortsbeirat, dass der neue Dachstuhl des "Langen Franz" so geplant wird, dass ein geeignetes Taubenhaus entsteht. Das ist notwendig, damit die Stadttauben endlich einen Platz finden und eine Populationskontrolle erfolgreich durchgeführt werden kann. Falls das aus fachlicher Sicht nicht möglich sein sollte, müssen in den Gebäuden des Römer geeignete Flächen für Taubenhäuser gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 514 2024 1. Der Vorlage M 162 wird unter Hinweis auf die OA 514 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1474/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU , FDP und Linke (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1457/1 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, 1. Den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums. 2. In Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern. 3. Die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen. 4. Die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer gerichtet und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 35 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1457/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6256 2024 Die Vorlage OF 1457/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUntersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 309/16 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6266 2024 Die Vorlage OF 309/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 WBE
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserungen für Sachsenhausen im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1248/5 Betreff: Verbesserungen für Sachsenhausen im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Sperrung des nördlichen Mainkais und bezüglich der B314 Ergebnisbericht temporäre Umnutzung, die folgenden Maßnahmen vorzunehmen. Diese sollen dazu dienen, die Belastung durch Ausweichverkehr bei Sperrung des nördlichen Mainkais auf die Menschen in Sachsenhausen zu verringern: 1. Der südliche Mainkai soll in die Sperrung mit einbezogen werden. 2. Im Norden der Frankfurter Innenstadt sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, damit im Zusammenhang mit der Sperrung des nördlichen Mainufers, der trotzdem noch erforderliche Autoverkehr auf der Nordseite des Flusses bleibt und nicht in einem großen Bogen nach Süden durch die Wohngebiete von Sachsenhausen, insbesondere nicht über die Mörfelder Landstraße, abgeleitet wird. 3. Die Belastungen durch die Mainkaisperrung müssen zusätzlich für die folgenden Wohnstraßen in Sachsenhausen erhoben werden: Schulstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Textorstraße sowie für die schon jetzt stark belastete Mörfelder Landstraße. Anhand der Ergebnisse sind Maßnahmen einzuleiten, um die Menschen in Sachsenhausen vor dem zusätzlichen Durchgangsverkehr zu schützen. 4. Zu ermitteln sind für die genannten Straßen, sowie für in der B 314 betrachteten Schweizer Straße, Schaumainkai und Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße vor allem die Spitzenbelastungen morgens und spätnachmittags, die in hohem Maß Fußgänger und Radfahrer gefährden, die zu diesen Zeiten ebenfalls unterwegs sind. Begründung: Die Verkehrsberuhigung in der Frankfurter Innenstadt ist gut und notwendig, soll aber nicht auf Kosten der in Sachsenhausen lebenden Menschen geschehen. Die jetzigen Umleitungen bei Sperrung des nördlichen Mainkais bringen zusätzlichen Autoverkehr nach Sachsenhausen, damit mehr Unfallrisiken und mehr Schadstoffe. Das gefährdet die Gesundheit der Sachsenhäuser. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6100 2024 1. Die Vorlage B 314 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1248/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5997 entstanden aus Vorlage: OF 1402/1 vom 08.10.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen Der Magistrat wird gebeten , in der Saalgasse in Fahrtrichtung Römerberg einen rot markierten Radschutzstreifen anbringen zu lassen, der im Bereich der Parkhausausfahrt in Richtung Straßenmitte verschwenkt wird. Ziel ist es, die frühzeitige Sichtbarkeit von Rad- und Autoverkehr zu verbessern und den Autoverkehr durch den roten Radschutzstreifen besser auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Zudem soll der Magistrat auf die Eigentümerin des Parkhauses einwirken, damit die zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen zukünftig auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt werden. Dies soll insbesondere Kinder vor der Gefährdung durch die verkehrsbehindernd abgestellten Tonnen schützen und die Sichtbarkeit verbessern. Begründung: Das derzeit auf den Radverkehr hinweisende Emblem reicht nicht aus, da es häufig beschädigt oder verdeckt ist. Ein roter Radschutzstreifen ist deutlich sichtbarer und sorgt durch eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit der Autos für mehr Sicherheit auch für den Fußverkehr. Die regelmäßig über einen langen Zeitraum abgestellten Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz vorhanden, um diese sicher abzustellen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 499 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen Vorgang: OA 205/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bereits im Juni 2022 hat der Ortsbeirat 1 mit der Anregung OA 205 die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche (Pocketpark) umwidmen und begrünen zu lassen. Leider ist bisher nichts geschehen. Der Magistrat wird daher nunmehr aufgefordert, den derzeit als Baustellenfläche genutzten Bereich in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer nach Ende der Bauarbeiten entsiegeln und in eine Grünfläche mit intensiver Bepflanzung, Fußwegen und Bänken umwandeln zu lassen. Die wertvollen, alten Bestandsbäume sind zu erhalten. Die Verkehrsführung in der Limpurgergasse ist anzupassen. Unterflurglassammelbehälter sollen eingerichtet werden. Die Anwohner sollen in die Planung miteinbezogen werden. Begründung: Die derzeitige Baustelle zeigt deutlich, dass die zuvor dort genutzten Pkw-Stellplätze und zahlreichen Müll- und Wertstoffcontainer auch an anderer Stelle unterkommen konnten. Diese wertvolle Grünfläche im Herzen der Stadt wird seit Jahrzehnten missbraucht, um dort Autos, Müll und Gerümpel abzustellen. Die Bäume werden bedrängt durch schwere Papier- und Altglascontainer, und der Parkplatzsuchverkehr tut das Übrige. Die Menschen in der Innen- und Altstadt sehnen sich im Sommer nach kühlen, schattigen Orten, die übrigens auch von den Mitarbeitenden im Römer genutzt werden könnten. Regenwasser kann versickern und die Bäume bekommen eine positive Zukunftsprognose. Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.06.2022, OA 205 Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5566, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 08.10.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1146, unter Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt über das Kopfsteinpflaster auf die Straße Mainkai ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dass die in der Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089, angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann die Anregung OM 5089 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zur Anregung OM 5089: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1499
Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 310/16 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtgebiet oft zu schnell gefahren: Marktstrasse, Neuer Weg, Barbarossastrasse, Viktor-Slotosch-Str. etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen, zwischen Autos, Fahrrädern und Fussgängern. Nach unserer Beobachtung hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstrasse gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Wir gehen davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6267 2024 Die Vorlage OF 310/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Geschwindigkeitsmessanlage" und "installiert" die Worte "falls möglich beweglich" eingefügt werden. Abstimmung: 4 WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 1 WBE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2 Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 502 2024 Die Vorlage OF 295/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Darüber hinaus wird die Begründung noch dem zweiten Absatz wie folgt ergänzt: Eine durch die Topographie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielweise in London/Paris (Linie12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenUntersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1217/5 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Der Ortsbeirat weist die B314 zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wegen erheblicher Mängel zurück. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und Fordert daher in diesem Zusammenhang den Magistrat auf, - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß-und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, einem Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheimen, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte, sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung für den Kfz-Verkehr auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z.B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 7 und 9 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der 2 stündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der KFZ um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten, breiten Geh- und Radwegen, aus großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei....". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6100 2024 1. Die Vorlage B 314 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1248/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenWochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1402/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Saalgasse in Fahrtrichtung Römerberg einen rot markierten Radschutzstreifen anbringen zu lassen, der im Bereich der Parkhausausfahrt in Richtung Straßenmitte verschwenkt wird. Ziel ist es, die frühzeitige Sichtbarkeit von Rad- und Autoverkehr zu verbessern und den Autoverkehr durch den roten Radschutzstreifen besser auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Zudem soll der Magistrat auf die Eigentümerin des Parkhauses einwirken, damit die zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen zukünftig auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt werden. Dies soll insbesondere Kinder vor der Gefährdung durch die verkehrsbehindernd abgestellten Tonnen schützen und die Sichtbarkeit verbessern. Begründung: Das derzeit auf den Radverkehr hinweisende Emblem reicht nicht aus, da es häufig beschädigt oder verdeckt ist. Ein roter Radschutzstreifen ist deutlich sichtbarer und sorgt durch für eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit der Autos und somit für mehr Sicherheit auch für den Fußverkehr. Die regelmäßig über einen langen Zeitraum abgestellten Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz vorhanden, um diese sicher abzustellen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5997 2024 Die Vorlage OF 1402/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in ST 1146 2024 in Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag ja in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt ja über das Kopfsteinpflaster auf die Straße "Mainkai" ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dass die im Antrag OM 5089 2024 angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann OM 5089 2024 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zu OM 5089 2024: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5995 2024 Die Vorlage OF 1400/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocket Park in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Betreff: Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocket Park in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen Vorgang: OA 205/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Bereits im Juni 2022 hat der Ortsbeirat 1 in OA205/22 die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche (Pocket Park) umwidmen und begrünen zu lassen. Leider ist bisher nichts geschehen. Der Magistrat wird daher nunmehr aufgefordert, den derzeit als Baustellenfläche genutzten Bereich in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer nach Ende der Bauarbeiten entsiegeln und in eine Grünfläche mit intensiver Bepflanzung, Fußwegen und Bänken umwandeln zu lassen. Die wertvollen, alten Bestandsbäume sind zu erhalten. Die Verkehrsführung in der Limpurgergasse ist anzupassen. Unterflurglassammelbehälter sollen eingerichtet werden. Begründung: Die derzeitige Baustelle zeigt deutlich, dass die zuvor dort genutzten PKW-Stellplätze und zahlreichen Müll- und Wertstoffcontainer auch an anderer Stelle unterkommen konnten. Diese wertvolle Grünfläche im Herzen der Stadt wird seit Jahrzehnten missbraucht, um dort Autos, Müll und Gerümpel abzustellen. Die Bäume werden bedrängt durch schwere Papier- und Altglascontainer, und der Parkplatz-Suchverkehr tut das Übrige. Die Menschen in der Innen- und Altstadt sehnen sich im Sommer nach kühlen, schattigen Orten, die übrigens auch von den Mitarbeitenden im Römer genutzt werden könnten. Regenwasser kann versickern und die Bäume bekommen eine positive Zukunftsprognose. Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.06.2022, OA 205 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 499 2024 Die Vorlage OF 1392/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Anwohner sollen in die Planungen mit einbezogen werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 206/14 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos für Stadtteile am Stadtrand wie etwa Harheim auszuarbeiten, denn hier gibt es bis jetzt gar keine öffentliche Ladestation. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, so dass Reihenhausbesitzer*innen das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob nicht sämtliche Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften evtl. im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrand-Gebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert können, wie es andere Städte wie etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss auch schaffen. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, so wie es andere Städte wie etwa Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss auch können. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise ist das eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Aber über diese Möglichkeit verfügt nur ein kleiner Teil der E-mobilen Frankfurter*innen. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos sind von öffentlich zugänglichen Ladestationen abhängig. Die existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, aber nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter*innen an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren also ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden die aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen - wenn überhaupt. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit geführt, was sicherlich die Verkehrswende - also der Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos deutlich aufhält. Wie soll das denn bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 PkWs in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5966 2024 Die Vorlage OF 206/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMessung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0
Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Güntherstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5947 entstanden aus Vorlage: OF 1207/5 vom 30.08.2024 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Fahrradständer zu installieren. Die Einrichtung soll durch den Wegfall eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite ermöglicht werden, ähnlich vor dem REWE-Markt in der Bruchfeldstraße. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, vor diesem Supermarkt Fahrräder abzustellen, um Einkäufe zu erledigen. Begründung: Vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad gibt es aktuell keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen. Diese Anregung kommt aus der Bürgerschaft in Niederrad und wird vom Ortsbeirat unterstützt. Fotos aus https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2916. Downloads vom 14.08.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5
Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 07.09.2024 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogenmarkt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. , hat seine bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogenmarktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogenmarkt sowie Veranstaltungen von Vereinen auf dem Gravensteiner-Platz stattfinden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2143 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-1
Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5875 entstanden aus Vorlage: OF 176/13 vom 27.08.2024 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): An dieser Stelle befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur- Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des REWE-Markts gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2094
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2024, OF 892/10 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogen-Markt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband der hessischen Marktbeschicker, hat sein bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogen-Marktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss, unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogen-Markt sowie Vereine auch künftig mit Veranstaltungen auf dem Gravensteiner-Paltz stattfinden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2024 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
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