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Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1
Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 784/1 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich zwischen Düsseldorfer Straße / Am Hauptbahnhof / Baseler Straße, Gutleutstraße, Taunusanlage und Mainzer Landstraße für den gesamten Autoverkehr zu sperren und die Anwohner darüber frühzeitig zu informieren. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Herrn Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Er wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht in die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche betreffen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohner*innen, Touristen und Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4004 2018 Die Vorlage OF 784/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann." Abstimmung: SPD, 2 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenFußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 19.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg (Lichtsignalanlage) an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1710 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 614/1 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert einen Fußgängerüberweg an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2018 Die Vorlage OF 614/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Fußgängerüberweg" das Wort "(Lichtsignalanlage)" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen CDU und U.B. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenLagern von Obdachlosen im Bereich der Liegenschaft Baseler Straße 37
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1711 entstanden aus Vorlage: OF 305/1 vom 08.05.2017 Betreff: Lagern von Obdachlosen im Bereich der Liegenschaft Baseler Straße 37 Der Magistrat wird aufgefordert, sich zu bemühen, die im Bereich der Kolonnaden vor der Liegenschaft Baseler Straße 37 regelmäßig lagernden Obdachlosen durch eine geeignete Ansprache und Angebote von angemessenen alternativen Unterkünften dazu zu bewegen, das Lagern und Nächtigen dort aufzugeben. Begründung: Den Ortsbeirat haben Beschwerden aus der Bevölkerung darüber erreicht, dass in dem vorbezeichneten Bereich obdachlose Personen dauerhaft lagern und dort nächtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1585 Aktenzeichen: 51
Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß Gehende der Baseler Straße in Höhe der Gutleutstraße barrierefrei umzugestalten. Dazu sind die Bordsteine abzusenken . Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1527 Aktenzeichen: 66 2
Lagern von Obdachlosen im Bereich der Liegenschaft Baseler Straße 37
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 305/1 Betreff: Lagern von Obdachlosen im Bereich der Liegenschaft Baseler Straße 37 Der Magistrat wird aufgefordert sich zu bemühen, die im Bereich der Kolonnaden vor der Liegenschaft Baseler Str. 37 regelmäßig lagernden Obdachlosen durch eine geeignete Ansprache dazu zu bewegen, das Lagern und Nächtigen dort aufzugeben. Begründung: Den Ortsbeirat haben Beschwerden aus der Bevölkerung darüber erreicht, dass in dem vorbezeichneten Bereich obdachlose Personen dauerhaft lagern und dort nächtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1711 2017 Die Vorlage OF 305/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ansprache" die Worte "und Angebote von angemessenen alternativen Unterkünften" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenBarrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 314/1 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß gehende der Baseler Straße in Höhe Gutleutstraße barrierefrei umgestalten zu lassen. Dazu sind die Bordsteine abzusenken. Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1718 2017 Die Vorlage OF 314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 27.03.2017 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der DB AG - DB Immobilien - darauf hinzuwirken, dass der überflüssige Zu- und Abgang von und zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof 6/Ecke Münchener Straße geschlossen wird, da diese Fläche zurzeit nur von Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird. Begründung: Die Kontrollen in der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den diversen Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell an einem Zugang der B-Ebene der Fall, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im ersten Abschnitt nach unten führt und nach einer Zwischenebene von vier mal vier Metern im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tages- und Nachtzeiten von Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege, die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; ein Treppenaufgang an der Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße auf der rechten Seite und eine feste Treppe, die in der Höhe des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 endet. Die Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der Treppenanlage dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2017, OF 284/1 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der DB AG - Immobilien-Management - in Verbindung setzen, um den überflüssigen Zu- und Abgang von und zur B-Ebene (an der Straße "Am Hauptbahnhof 6"/Ecke Münchener Straße) zu schließen, da diese Fläche z. Zt. nur von Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird. Begründung: Die Kontrollen der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den div. Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell der Fall an einem Zugang der B-Ebene, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im ersten Abschnitt nach unten führt, nach einer Zwischenebene von 4 x 4 m im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tag- und Nachtzeiten von Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege , die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; Treppenaufgang an die Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße, re. Seite, und eine feste Treppe, die in der Höhe "Am Hauptbahnhof 4" endet. Die Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der Treppenanlage dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1548 2017 Die Vorlage OF 284/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP, PARTEI und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenWettergeschützte Wartehallen an den Straßenbahnhaltestellen in der Münchener Straße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 646/1 Betreff: Wettergeschützte Wartehallen an den Straßenbahnhaltestellen in der Münchener Straße anbringen Der OBR möge beschließen, den Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der VGF zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, dass die Haltestelllen der Straßenbahnlinien 11 und 12 in der Münchener Straße (Weserstraße und Münchener Straße/ Am Hauptbahnhof) wettergeschützte Wartestationen mit Sitzgelegenheiten erhalten, wie sie an den meisten anderen Stationen auf der Innenstadtstrecke schon vorhanden sind, einschließlich überdachter Fahrkartenautomaten. Begründung: Die nicht nur während der Spitzenzeiten stark frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 12 in der Münchener Straße bieten z.Zt. keine überdachten und geschützten Wartezonen mit Sitzgelegenheiten. Dieser an sich selbst verständliche "Komfort" sollte den Nutzern des ÖPNV angeboten werden, damit dieser Personenkreis die Infos und Video-Clips div. Events auf den Fahrkartenautomaten auch bei ungünstiger Witterung betrachten und die Wartezeit in angenehmer Atmosphäre verbringen kann. Die Sitzgelegenheiten sollten mit Schalensitzen ausgestattet sein, um zweckentfremdete Nutzungen zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4457 2015 Die Vorlage OF 646/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenUmgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 651 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 14.06.2015 Betreff: Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Vorgang: M 238/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im Rahmen des Magistratsvortrages vom 06.12.2013, M 238, vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff genannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert, eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierun gsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf eine niedrige, fußgängerfreundliche Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u. a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzung von 54 Bäumen soll auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen, angesichts des großen Defizits an Grün in der Taunusstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 238 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 651 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 651 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6224, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 60 10
Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2015, OF 632/1 Betreff: Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit M 238 vom 06.12.2013 vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff benannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen zu lassen. Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u.a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzungen von 54 Bäumen sollen auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen. Angesichts des großen Defizits an Grün in der Taunusstraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 651 2015 Die Vorlage OF 632/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Sicherheit für Schulkinder und Erwachsene am Baseler Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Erwachsene am Baseler Platz Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; OM 2805/14 OBR 1; ST 538/13; ST 665/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der VGF im Gleisbereich über die Baseler Straße ein Piktogramm analog demjenigen an der Galluswarte (s.u.) aufzubringen und die abgenutzten Haltestreifen auf dem Gehweg in diesem Bereich zu erneuern. Begründung: Der Ortsbeirat hat wiederholt auf die Gefährdung der Kinder hingewiesen, die vom Gutleutviertel kommend auf ihrem Weg zur Karmeliterschule den Baseler Platz überqueren müssen (vgl.OF 230/1, OF 259/1, OF 387/1). Alle Vorschläge wurden bisher vom Magistrat abgelehnt (ST 538, ST 665). Das Ergebnis eines Ortstermins mit dem Schulamt am 04.07.2014 war die Bitte des Schulamts, die o.a. geforderten Maßnahmen durchzuführen (s. anl. Protokoll des Ortstermins). Die weiteren dort angeregten Maßnahmen an der Heidelberger Straße/Gutleutstraße wurden zwischenzeitlich wunschgemäß ausgeführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2014, OF 496/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 538 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2805 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 665 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 496/1 wird durch die Vorlage OF 504/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 504/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 504/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 04.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 504/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 387/1 vom 01.01.2014 Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird und den Kindern, die zwischen Baseler Straße und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37 an der Ecke Heilbronner Straße/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat eine ähnliche Anregung, OM 1856, bereits in seiner Sitzung am 22.01.2013 einstimmig beschlossen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er ausgeführt: "Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern." Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 in seiner Stellungnahme, ST 538, geantwortet: "Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden." Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden. Weiter heißt es in der Begründung der Anregung OM 1856: "Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerte Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. [. .] Gemäß § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet." Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt geantwortet: "Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren." Auf die Ausführungen des Ortsbeirates, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Hessisches Schulgesetz darstellt, ist der Magistrat nicht eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen, mit einem Bus nach wie vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus. Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der unterschiedlichen Schulschlusszeiten sind Montagnachmittag drei und an den restlichen Nachmittagen zwei Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt neun, nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum und an der Ecke Gutleutstraße/Heilbronner Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 665 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2014, OF 387/1 Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Heidelberger Straße, Ecke Gutleutstraße, ein Zebrastreifen angelegt wird, den Kindern, die zwischen Baseler und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen zur Schule fährt, mit zu benutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37 an der Ecke Heilbronner/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat I hat einen ähnlichen Antrag bereits in seiner Sitzung vom 22.01.2012 einstimmig beschlossen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er ausgeführt: Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 kmh ist erst nach ca. 20 m vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 (St 538) geantwortet: Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden. Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch die Karlsruher Straße, mit Ampel, die Baseler Straße (West), mit Ampel die Straßenbahnschienen, mit Ampel die Baseler Straße (Ost) mit Ampel und die Baseler Straße (Ost) mit Zebrastreifen überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrs-inseln möglich. . . . Gemäß § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr fürdie Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. . . Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt geantwortet: Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren. Auf die Ausführungen des Ortsbeirat, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Hess. SchulG darstellt, ist der Magistrat nicht eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen mit einem Bus nach wie vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus. Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der unterschiedlichen Schulschluss-Zeiten sind Montag Nachmittag 3 und an den restlichen Nachmittagen 2 Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt 9, nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schüler und Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am Johanna Kirchner Zentrum und an der Ecke Gutleut/Heilbronner Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 538 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2014 Die Vorlage OF 387/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchaltet die Fußgängerampel an der Karlstraße überhaupt noch auf grün um?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2013, OF 285/1 Betreff: Schaltet die Fußgängerampel an der Karlstraße überhaupt noch auf grün um? Der Magistrat wird gebeten, die Schaltung der Fußgängerampel an der Karlstraße, Ecke Am Hauptbahnhof zu überprüfen und gegebenenfalls dahingehend zu korrigieren, dass sie häufiger auf Grün schaltet. Begründung: Die Grünphasen an der o.g. Ampel sind überaus selten und kurz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 16.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2124 2013 Die Vorlage OF 285/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 17.01.2013 Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße/Ecke Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird; 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür eine Haltestelle an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße eingerichtet wird Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel bedeutet der Schulweg zur Karmeliterschule eine besondere Gefahr. Die Leiterin der Karmeliterschule berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre Kinder in eine Privatschule einschulen lassen. Diese Probleme werden sich verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel aufgewertet wird - u. a. durch die geplante Einrichtung der Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerten Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-, Zander- und Rottweiler Straße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße. Gemäß § 161 Absatz 2 des Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße (ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der Gutleutstraße wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 538 Antrag vom 01.01.2014, OF 387/1 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2013, OF 259/1 Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße, Ecke Gutleutstraße, ein Zebrastreifen angelegt wird, 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße wohnen, gestattet wird , den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen zur Schule fährt, mit zu benutzen und hierfür an der Ecke Heidelberger/Gutleutstraße eine Haltestelle einzurichten Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel bedeutet der Schulweg zur Karmeliter-schule eine besondere Gefahr. Die Leiterin der Karmeliterschule, berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre Kinder in eine Privatschule einschulen. Diese Probleme werden sich verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel aufgewertet wird - u.a. durch die geplante Einrichtung der Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 kmh ist erst nach ca. 20 m vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die Karlsruher Straße, mit Ampel, b) die Baseler Straße (West), mit Ampel c) die Straßenbahnschienen, mit Ampel d) die Baseler Straße (Ost) mit Ampel und e) die Baseler Straße (Ost) mit Zebrastreifen überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-, Zander- und Rottweilerstraße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße. Gemäß § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße (ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der Gutleutstraße wesentlich zu stören. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2012, OF 230/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1856 2013 1. Die Vorlage OF 230/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 259/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAuf der U 4 angemessene und verlässliche Transportqualität bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3056 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 24.02.2009 Betreff: Auf der U 4 angemessene und verlässliche Transportqualität bereitstellen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Fahrplantakt der U-Bahn-Linie U 4 in der Hauptverkehrszeit verdichtet wird. Begründung: Heutige Situation: Es ist erfreulich, dass die U-Bahn-Linie auf allen Abschnitten gut angenommen wird. Gleichzeitig gerät aber die Fahrtzeit vor allem während der morgendlichen Hauptverkehrszeit immer mehr aus den Fugen. Mittlerweile muss der Fahrgast für die Fahrt von Bornheim Mitte bis Hauptbahnhof nicht mehr acht Minuten kalkulieren, wie es der Fahrplan vorsieht, sondern 20. Das ist vergleichbar mit dem Tempo der Straßenbahn in den frühen siebziger Jahren und mit dem heutigen Fahrplan der Linie 12 für dieselbe Verbindung. Eine typische Fahrt: Wie stellt sich das Problem aus Sicht des Fahrgasts dar? Die U-Bahn kommt schon mehrere Minuten hinter dem Plan in Bornheim Mitte an. Der Bahnsteig ist bereits dicht besetzt. Bei Abfahrt stehen die Fahrgäste schon in den Gängen. An der Höhenstraße passen mit Mühe alle rein. Die Türen schließen kaum noch; ggf. tritt schon eine Türstörung auf. Am Merianplatz reicht die Kapazität schon nicht mehr aus. An der Konstablerwache länger dauernder Fahrgastwechsel. Währenddessen zieht eine U 5 vorab in den Tunnel. Wartezeit bis Abfahrt. Im Tunnel bis zum Hauptbahnhof weiteres Anhalten, weil die nächste Station belegt ist. Am Hauptbahnhof -nach 15 Minuten Fahrtzeit- ein prallbesetzter Bahnsteig, so dass sich aus- und einsteigende Fahrgäste gegenseitig behindern. Die Situation tritt so auch bei Vier-Wagen-Zügen auf. Vorgeschichte: A Tunnelkonkurrenz Die Grundproblematik ist seit Jahren bekannt. Seit Ende der neunziger Jahre der Tunnelabschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof zusätzlich mit der U5 belegt wurde, kommt es in der Hauptverkehrszeit bei kleinsten Fahrplanabweichungen zu Stauungen in diesem Tunnelabschnitt. Diese wurden anfangs mit Komplikationen in der Wendeanlage hinter dem Hauptbahnhof erklärt. Verbesserung sei mit Eröffnung des Abschnitts bis zur Bockenheimer Warte zu erwarten. Die Verbesserung ist dann aber nicht eingetreten. Offenkundig - und eigentlich auch logisch - führt das gleichzeitige Eintreffen zweier Züge an der Konstablerwache vor dem gemeinsamen Tunnelabschnitt dazu, dass einer von beiden mindestens zwei Minuten verliert. B Mehr Fahrgäste nach Bockenheim: Die Problematik hat sich durch folgenden Umstand sogar verschärft: Wiederum erfreulicherweise wurde der Abschnitt zur Messe und zur Universität nach und nach immer besser angenommen. Da er aber nur von der U 4 bedient wird, entstehen am Hauptbahnhof für diese längere Fahrgastwechselzeiten, die umso länger werden, je länger kein Zug der U 4 gekommen ist. So führen kleine Störungen zum Aufschaukeln. Am extremsten ist dies im Stoßgeschäft zu Messeterminen. C Neues Terrain Betriebshof und mehr Fahrgäste aus Enkheim und dem Riederwald Nun kam seit dem letzten Sommer ein weiterer Faktor hinzu: Durch die - ebenfalls erfreuliche - Verlängerung nach Enkheim gibt es einerseits mehr Fahrgäste und andererseits offenbar eine höhere Störungsanfälligkeit auf der Strecke durch den Betriebshof und den Riederwald, was den Fahrplan seinerseits durcheinanderbrachte. Ergebnis jetzt jedenfalls: Siehe oben. Konsequenzen: Der Magistrat möge sich bitteschön nicht wieder aufschreiben lassen - wie vor zwei Jahren in einem Brief an die Ortsvorsteherin geschehen -, die Verspätungen betrügen im Durchschnitt nur eine Minute. Jeder weiß, wie Durchschnitte berechnet werden. Es ist zu hoffen, dass die Anfangsprobleme auf dem Abschnitt Richtung Enkheim bald behoben werden. Auf dem Abschnitt zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof ist allen Fahrgästen in der Hauptverkehrszeit mehr gedient, wenn eine Linie, die noch dazu über den Hauptbahnhof hinaus fährt, regelmäßiger und in dichterer Taktfolge verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2009, ST 1015 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 92 10
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