Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
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Heilbronner Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schluss mit Falschparken am Fußgängerüberweg in der Heilbronner Straße03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 414.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 17.01.2013
Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße/Ecke Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird; 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür eine Haltestelle an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße eingerichtet wird
Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel bedeutet der Schulweg zur Karmeliterschule eine besondere Gefahr. Die Leiterin der Karmeliterschule berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre Kinder in eine Privatschule einschulen lassen. Diese Probleme werden sich verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel aufgewertet wird - u. a. durch die geplante Einrichtung der Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerten Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-, Zander- und Rottweiler Straße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße. Gemäß § 161 Absatz 2 des Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße (ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der Gutleutstraße wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Oktober 2012OFOF 230/1Schulweg zur Karmeliterschule sicherer machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2013OFOF 259/1Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2013Sie sind hierOMOM 1856Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleDirektanregung
- 12. April 2013STST 538Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleStellungnahme
- 1. Januar 2014OFOF 387/1Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2014OMOM 2805Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleDirektanregung
- 16. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 665Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleStellungnahme
- 23. August 2014OFOF 504/1Mehr Sicherheit für Schulkinder und Erwachsene am Baseler PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats