Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
Begründung
Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße, Ecke Gutleutstraße, ein Zebrastreifen angelegt wird, 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße wohnen, gestattet wird , den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen zur Schule fährt, mit zu benutzen und hierfür an der Ecke Heidelberger/Gutleutstraße eine Haltestelle einzurichten Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel bedeutet der Schulweg zur Karmeliter-schule eine besondere Gefahr. Die Leiterin der Karmeliterschule, berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre Kinder in eine Privatschule einschulen. Diese Probleme werden sich verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel aufgewertet wird - u.a. durch die geplante Einrichtung der Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 kmh ist erst nach ca. 20 m vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die Karlsruher Straße, mit Ampel, b) die Baseler Straße (West), mit Ampel c) die Straßenbahnschienen, mit Ampel d) die Baseler Straße (Ost) mit Ampel und e) die Baseler Straße (Ost) mit Zebrastreifen überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-, Zander- und Rottweilerstraße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße. Gemäß § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße (ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der Gutleutstraße wesentlich zu stören.