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Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Gutleutviertel zur Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Heidelberger Straße, Ecke Gutleutstraße, ein Zebrastreifen angelegt wird, den Kindern, die zwischen Baseler und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen zur Schule fährt, mit zu benutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37 an der Ecke Heilbronner/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat I hat einen ähnlichen Antrag bereits in seiner Sitzung vom 22.01.2012 einstimmig beschlossen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er ausgeführt: Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 kmh ist erst nach ca. 20 m vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 (St 538) geantwortet: Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden. Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch die Karlsruher Straße, mit Ampel, die Baseler Straße (West), mit Ampel die Straßenbahnschienen, mit Ampel die Baseler Straße (Ost) mit Ampel und die Baseler Straße (Ost) mit Zebrastreifen überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrs-inseln möglich. . . . Gemäß § 161 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr fürdie Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. . . Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt geantwortet: Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren. Auf die Ausführungen des Ortsbeirat, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Hess. SchulG darstellt, ist der Magistrat nicht eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen mit einem Bus nach wie vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus. Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der unterschiedlichen Schulschluss-Zeiten sind Montag Nachmittag 3 und an den restlichen Nachmittagen 2 Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt 9, nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schüler und Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am Johanna Kirchner Zentrum und an der Ecke Gutleut/Heilbronner Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören.