Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 538
Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Zu 1.: Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden.
Zu 2.: Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Oktober 2012OFOF 230/1Schulweg zur Karmeliterschule sicherer machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2013OFOF 259/1Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2013OMOM 1856Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleDirektanregung
- 12. April 2013Sie sind hierSTST 538Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleStellungnahme
- 1. Januar 2014OFOF 387/1Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2014OMOM 2805Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleDirektanregung
- 16. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 665Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur KarmeliterschuleStellungnahme
- 23. August 2014OFOF 504/1Mehr Sicherheit für Schulkinder und Erwachsene am Baseler PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab