Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen
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Taunustor — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Taunustor per E-MailBegründung
Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit M 238 vom 06.12.2013 vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff benannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen zu lassen. Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u.a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzungen von 54 Bäumen sollen auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen. Angesichts des großen Defizits an Grün in der Taunusstraße
Inhalt
Antrag vom 14.06.2015, OF 632/1
Betreff: Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit M 238 vom 06.12.2013 vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff benannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen zu lassen.
Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf niedriger, fußgängerfreundlicher Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u.a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzungen von 54 Bäumen sollen auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen. Angesichts des großen Defizits an Grün in der TaunusstraßeBeratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2013MM 238Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier: Bau-/FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 14. Juni 2015Sie sind hierOFOF 632/1Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015OAOA 651Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnenAnregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 79Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme