Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen
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Taunustor — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Taunustor per E-MailInhalt
Anregung vom 30.06.2015, OA 651 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 14.06.2015
Betreff: Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnen Vorgang: M 238/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im Rahmen des Magistratsvortrages vom 06.12.2013, M 238, vorgestellten und von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellten Um- und Neugestaltungsmaßnahmen in dem im Betreff genannten Bereich sind nunmehr umzusetzen. Der Magistrat wird aufgefordert, eine hierzu erforderliche Bau- und Finanzierun gsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Nicht zuletzt wegen des ungenügenden baulichen und stadtgestalterischen Zustandes der Taunusstraße und dem damit einhergehenden Nutzungsverhalten einzelner Gruppen ergaben sich in den letzten Monaten gehäuft Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten. Die Meldungen aus der Presse sind bekannt. Durch die (geplante) Schaffung zusätzlicher Flächen für Fußgänger, durch Optimierung der Fahrspuren und Neuordnung des Parkens wird die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in diesem Bereich wesentlich gesteigert. Mit der Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes werden Leuchten zum Einsatz gebracht, die auf eine niedrige, fußgängerfreundliche Lichtpunkthöhe gerichtetes Licht erzeugen und gleichzeitig energiesparend sind. Das Lichtniveau berücksichtigt die Sicherheitsaspekte im Bahnhofsviertel. Durch Rhythmisierung der geplanten Standorte der Bäume und Leuchten wird die Attraktivität des Straßenraumes weiter erhöht. Der Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität ist Bestandteil der vorliegenden Planung. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u. a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und die Bushaltestelle in der Taunusstraße werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. Im Bereich des Taunustors sind (lt. M 238) 13 Bäume gefällt worden. Die Nachpflanzung von 54 Bäumen soll auch im Bereich der Taunusstraße erfolgen, angesichts des großen Defizits an Grün in der Taunusstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2013MM 238Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier: Bau-/FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 14. Juni 2015OFOF 632/1Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015Sie sind hierOAOA 651Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnenAnregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 79Umgestaltung und Neugestaltung der Taunusstraße im Bereich Neue Mainzer Straße und der Straße Am Hauptbahnhof beschließen und beginnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)