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Meine Nachbarschaft: Wilhelmshavener Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern

18.05.2018 · Aktualisiert: 13.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2018, OF 718/6 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z.B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen, werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend, regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge, sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3226 2018 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen

22.01.2018 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 378/2 vom 30.09.2017 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U 5 bis Rebstockbad Die Linie U 5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße Zum Rebstockbad bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Straßenbahnlinie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahnlinie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße und Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linien 11 und 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine Ringstraßenbahnlinie in beiden Richtungen, z. B. HBF Pforzheimer Straße Þ Messe Þ Rebstock Þ Mainzer Landstraße Þ HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Þ Mainzer Landstraße ÞRebstock Þ Messe Þ HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Google Maps 3. Einrichtung eines S-Bahn-Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg könnte in der Höhe der S-Bahn-Unterquerung eine S-Bahn-Haltestelle eingerichtet werden. Für Fußgänger, Radfahrer sowie gegebenenfalls Messebesucher, die auf dem Rebstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Quelle: Google Maps Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U 5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung einer Ringstraßenbahn würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die neue S-Bahn-Station würde für die Bürgerinnen und Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim eine schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten. Auch in der Gegenrichtung wären viele Ziele direkter und schneller erreichbar, und auch für die neue Schule wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 712 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern

04.12.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Aufgrund der Definition des Denisweges als Rad-Schulwegroute ist eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs dringend geboten. Einer Anregung des 16. Polizeirevieres folgend, ist der Poller möglichst mit Feuerwehrschließung auszuführen, damit Einsatzfahrzeuge diese Abkürzung auch weiterhin nutzen können. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Die Rad-Schulwegroute ist somit nicht sicher, da es zwischen Radfahrer und Kraftfahren zu gefährlichen Situationen kommen wird. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern

12.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen

30.09.2017 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 378/2 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie durch folgende Maßnahmen die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürgern des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U5 bis Rebstockbad Die Linie U5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße "Zum Rebstockbad" bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle, könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Linie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahn Linie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße, Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linie 11 / 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine "Ringstraßen in beiden Richtungen: z.B. HBF Pforzheimer Straße  Messe  Rebstock  Mainzer Landstraße  HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße  Mainzer Landstraße Rebstock  Messe  HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Googlemaps 3. Einrichtung S-Bahn Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg, könnte in der Höhe der S-Bahn Unterquerung eine S-Bahn bedarfshalt eingerichtet werden: Quelle: Googlemaps Für Fußgänger, Rad fahrer sowie ggf. Messebesucher, die auf dem Resbstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse der Prüfung dem Ortsbeirat zu beraten. Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet, muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung der Ringstraßenbahn, würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die Neue S-Bahn-Station, würde für die Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim, eine Schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten, auch in der Gegenrichtung währen viele Ziele direkter und schneller erreichbar. Auch für die neue Schule, wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Vorstellung der Baumaßnahme im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2634 2018 Die Vorlage OF 378/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. das Wort "Bedarfshalt" gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße

29.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 963 entstanden aus Vorlage: OF 256/6 vom 11.11.2016 Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das Parken und Halten von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerampel in der Waldschulstraße (in Höhe Mainzer Landstraße) mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Durch die verschiedenen Haltestellen des ÖPNV und Einzelhandelsunternehmen ist der Kreuzungsbereich hoch frequentiert. Eine ehemalige Bushaltebucht wird als Parkstreifen benutzt. Fahrzeuge, die dort im kreuzungsnahen Bereich stehen, behindern den Übergang der Radfahrer und Fußgänger. Durch die dort ansässigen Geschäfte kommt es häufig zum Kurzparken, welches durch geeignete Maßnahme unterbunden werden sollte. Vor allem bewegungseingeschränkte Menschen und Kinderwagennutzer müssen sich mühsam zwischen den Fahrzeugen durcharbeiten, um die Fahrbahn queren zu können. Die Fußgänger sind vor allem für den von der Mainzer Landstraße kommenden abbiegenden Verkehr erst sehr spät zu sehen. Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße (Quelle: (c)Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 435 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße

11.11.2016 · Aktualisiert: 07.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 256/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken und Halten von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerampel in der Waldschulstraße (Höhe Mainzer Landstraße) mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Durch die verschiedenen ÖPNV Haltestellen und Einzelhandelsunternehmen ist der Kreuzungsbereich hoch frequentiert. Eine ehemalige Bushaltebucht wird als Parkstreifen benutzt. Fahrzeuge, die dort im kreuzungsnahen Bereich stehen, behindern den Übergang der Radfahrer und Fußgänger. Durch die dort ansässigen Geschäfte kommt es häufig zum Kurzparken, welches durch geeignete Maßnahme unterbunden werden sollte. Vor allem bewegungseingeschränke Menschen und Kinderwagennutzer müssen sich mühsam zwischen den Fahrzeugen hindurch arbeiten, um die Fahrbahn queren zu können. Die Fußgänger sind vor allem für den von der Mainzer Landstraße kommenden abbiegenden Verkehr erst sehr spät zu sehen. Anlage zum Antrag: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße (Quelle: (c)Google Maps) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 963 2016 Die Vorlage OF 256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 243/6 vom 27.10.2016 Betreff: Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampel an der Kreuzung Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße möglichst schnell zu installieren bzw. diesbezüglich mitzuteilen, wann die Ampel installiert wird. Begründung: Im letzten Jahr hatte der damalige Verkehrsdezernent Stefan Majer den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Ampel Ende 2015, Anfang 2016 installiert werden würde. Nun gab es erneut einen Unfall an dieser Stelle. Der Ortbeirat hält die kurzfristige Installation der Ampel für dringend notwendig, um weitere Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 113 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße

27.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2016, OF 243/6 Betreff: Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße möglichst schnell zu installieren bzw. mitzuteilen, wann die Lichtsignalanlage installiert werden wird. Begründung: Im letzten Jahr hatte der damalige Verkehrsdezernent Stefan Majer den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Ampel Ende 2015, Anfang 2016 installiert würde. Nun gab es erneut einen Unfall an dieser Stelle. Der Ortbeirat hält die kurzfristige Installation der Ampel für dringend notwendig, um weitere Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 761 2016 Die Vorlage OF 243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten

30.08.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 151/6 vom 14.08.2016 Betreff: Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten Der Magistrat wird gebeten, das Haltverbot auf der nördlichen Seite zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern oder anderen Maßnahmen zu begleiten, damit dort tatsächlich keine Fahrzeuge mehr parken und die Durchfahrt dadurch sehr erschweren. Begründung: Die Kastanienstraße ist unmittelbar nach der Einmündung mit der Waldschulstraße sehr schmal. Daher ist auf der Nordseite ein Haltverbot eingerichtet. Aufgrund des hohen Bedarfs an möglichst wohnortnahen Parkplätzen wird das Haltverbot häufig, insbesondere abends und nachts, missachtet. Dabei wird auch der Gehweg zum Parken in Anspruch genommen. Infolgedessen ist das Befahren der Kastanienstraße für etwas größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) zeitweise stark erschwert. Dass häufigere Kontrollen zu einem überwiegenden Befolgen der Parkregelung führen, ist nicht zu erwarten. Poller sind ein Mittel, welches ein verbotenes Halten auch tatsächlich unterbinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1641 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten

14.08.2016 · Aktualisiert: 07.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 151/6 Betreff: Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Haltverbot auf der nördlichen Seite am Beginn der Kastanienstraße mit Pollern oder anderen Maßnahmen zu begleiten, damit dort keine Fahrzeuge mehr tatsächlich parken und die Durchfahrt sehr erschweren. Begründung: Die Kastanienstraße ist unmittelbar nach der Einmündung in die Waldschulstraße sehr schmal. Daher ist auf der Nordseite ein Haltverbot eingerichtet. Aufgrund des hohen Bedarfs an möglichst wohnortnahen Parkplätzen wird das Haltverbot häufig, insbesondere abends und nachts, missachtet. Dabei wird auch der Gehweg zum Parken in Anspruch genommen. Infolgedessen ist das Befahren der Kastanienstraße für etwas größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) zeitweise sehr erschwert. Dass häufigere Kontrolle zu einem überwiegenden Befolgen der Parkregelung führen würde, ist nicht zu erwarten. Poller sind ein Mittel, welches ein verbotenes Halten auch tatsächlich unterbinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 448 2016 Die Vorlage OF 151/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil

05.06.2016 · Aktualisiert: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt

31.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 104 entstanden aus Vorlage: OF 45/6 vom 05.05.2016 Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, einen Schutzstreifen für Radfahrer auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße einzurichten und den Mittelstreifen zu beseitigen. In regelmäßigen Abständen sollen Fahrradpiktogramme auf den Schutzstreifen hinweisen. Begründung: In der Oeserstraße fehlt ab Nied in Fahrtrichtung Innenstadt der Fahrradweg. Der Wunsch von Bürgern, den Fahrradweg auch aus Richtung Nied durch den Wald führen zu lassen, wurde vom Forstamt abgelehnt. Um diese gute Verbindung in die Innenstadt trotzdem auch für Radfahrer aus Nied besser nutzbar zu machen, fordert der Ortsbeirat die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße. Für die Radfahrer aus der Innenstadt in Richtung Nied gibt es in diesem Abschnitt auf der nördlichen Straßenseite bereits einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Dies hätte auch den Effekt, dass der fließende Verkehr durch den Wegfall des Mittelstreifens und die damit verbundene optische Einengung der Straßenansicht entschleunigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1150 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt

05.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2016, OF 45/6 Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Radschutzstreifen auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discountermarkt Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße anzulegen und den Mittelstreifen zu beseitigen. In Abständen sollen Fahrradpiktogramme auf den Radstreifen hinweisen. Begründung: Auf der Oeserstraße fehlt aus Richtung Nied in die Innenstadt der Fahrradweg. Der Wunsch von Bürgern, den Fahrradweg auch aus Richtung Nied durch den Wald führen zu lassen, wurde von dem Forstamt abgelehnt. Um diese gute Verbindung in die Innenstadt trotzdem auch für Radfahrer aus Nied besser nutzbar zu machen, fordert der Ortsbeirat die Einrichtung eines Radschutzstreifen auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter-Markt Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße. Für die Radfahrer von der Innenstadt Richtung Nied gibt es in diesem Abschnitt auf der nördlichen Straßenseite bereits einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Dies hätte auch den Effekt, dass durch den Wegfall des Mittelstreifens und die damit verbundene optische Einengung der Straßenansicht der fließende Verkehr entschleunigt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 104 2016 Die Vorlage OF 45/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedhof Griesheim - Diverses

06.10.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1482/6 vom 10.09.2015 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Vorgang: OM 1734/12 OBR 6; ST 446/13 Der Magistrat wird gebeten, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen bzw. folgende Fragen zu beantworten: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)? 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke, ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen. 6. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 7. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrige Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sic htbar zu machen. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, erklärt sich der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellanlage entspricht nicht den heutigen Anforderungen an einen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass frei werdende und zusammenhängende Flächen für ein solches Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch eine schmutzige Rumpelkammer. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange dunkel ist bzw. früh dunkel wird, ist dort kaum etwas zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in dieses Gebäude Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit vom Gebäude entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6: Auf dem Friedhof befinden sich neben den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen im Bereich der Gräber, die aufgrund von zeitlichem Ablauf o. Ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 7: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr Hecken entfernt, was dazu führt, dass sich das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche verändert. Der Magistrat wird daher gebeten, von der weiteren Entfernungen von Hecken abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberflächen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 30 Aktenzeichen: 67 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen

14.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 1461/6 Betreff: Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Weg im Niedwald, der parallel zur Oeserstraße an deren Südseite entlang führt und zur Zeit in der Höhe des Ramada Hotels endet, bis zur Waldschulstraße fortzuführen. Das Wegende ist an die Ampel, die ja in Kürze errichtet werden soll (Kreuzung Waldschulstr./Oeserstr.), heranzuführen (die Ampel soll auch eine Fußgängerampel über die Waldschulstraße erhalten), um so den sicheren Anschluss zum Fuß- und Radweg an der Oeserstraße in Richtung Rebstock herzustellen. Begründung: Der genannte ist sehr gut für Radfahrer und Fußgänger geeigntet. Der Weg, der an der Eisenbahnersiedlung beginnt, führt bisher leider nur bis zum Ramada Hotel, obwohl die meisten Fußgänger und Radfahrer, die den Weg nutzen, weiter in Richtung Waldschulstraße wollen bzw. von dort kommen. Durch die genannte Fortführung würde der bereits eingerichtete gute und sichere Waldweg direkt an den Fuß- und Radweg angschließen, der ab der Waldschulstraße weiter an der Oeserstraße zum Rebstock führt. Jetzt muss man am Ramada Hotel (zwischen parkenden Autos hindurch, was unübersichtlich ist) wieder auf die Oeserstraße. Radfahrer in Richtung Rebstock/Innenstadt müssen dann auf der Straße weiter fahren, Fußgänger müssen zum Bürgersteig auf die gegenüberliegende Seite der Oeserstraße, ohne jede Querungshilfe an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Friedhof Griesheim - Diverses

10.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2015, OF 1482/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Schaffung von Flächen für Rasengräber für Urnen. 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Lampen im Bauhof des Friedhofs anbringen 6. Öffnung der Toiletten an allen Tagen, an denen der Friedhof geöffnet ist. 7. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 8. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort wo die Büsche oder Hecken bereits entfernt sind, ist das Erscheinungsbild des Friedhofs wieder so herzustellen, dass die kleinteiligen Reihungen wieder sichtbar wird. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, ist der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu Euro 5.000,00 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellreihe entspricht keinem den heutigen Anforderungen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass freiwerdende zusammenhängende Flächen für ein solchen Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch Rumpelkammer und schmutzig. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange bzw. früh dunkel ist, ist kaum etwas dort zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in diesen Bauhof Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6.: Besucher kommen nicht nur am Dienstag und Donnerstag auf den Friedhof. Nicht jeder Hinterbliebene wohnt in unmittelbarer Nähe des Friedhofs. Oft sind die Angehörigen länger unterwegs, um das Grab zu pflegen. Zu 7: Auf dem Friedhof befinden sich außer den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen, an denen Gräber aufgrund Ablauf o.ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 8: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr der Hecken entfernt und verändern das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche. Der Magistrat wird daher gebeten von weiteren Heckenentfernungen abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberfläche wieder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1482/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2015 1. Die Ziffern 1., 3., 4. und 7. der Vorlage OF 1482/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)?" 3. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen." 4. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1482/6 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrigere Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sichtbar zu machen." 6. Es dient zur Kenntnis, dass im Antragstenor aus den Ziffern 7. und 8. die Ziffern 6. und 7. werden. Darüber hinaus werden in der Begründung die Ausführungen zur abgelehnten Ziffer 6. ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme zu 4.: CDU und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Friedhof Griesheim - Sanierung des Hauptweges von der Waldschulstraße bis zur Heinrich-Hardt-Straße unter Einbeziehung des Weges zur Trauerhalle

10.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2015, OF 1483/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Sanierung des Hauptweges von der Waldschulstraße bis zur Heinrich-Hardt-Straße unter Einbeziehung des Weges zur Trauerhalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich den Hauptweg auf dem Friedhof Griesheim so Instand zu setzen, dass dieser von sämtlichen Nutzern gefahrlos begangen bzw. befahren werden kann und des Weiteren auch für die Nutzung durch LKWs ausgelegt ist, die von den auf dem Friedhof arbeitenden Firmen dort eingesetzt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die kleineren Wege, die zu den Grabfeldern führen, so herzurichten, dass sie auch von Personen mit Gehbeeinträchtigungen oder die im Rollstuhl sitzen, benutzt werden können. Begründung: Der Hauptweg ist in einem sehr schlechten Zustand. Mehrmals muss er mit Kies aufgefüllt werden, um das Schlimmste zu verhindern. Dies reicht aber nicht aus. Der Weg ist bei Regen etc. schwierig zu nutzen. Für Trauergemeinden ein Spießrutenlauf. Für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen eine Zumutung. Durch die LKWs, die eingesetzt werden müssen, um die auf diesem Friedhof durchzuführenden Arbeiten vornehmen zu können, ist dieser Weg extremen Belastungen ausgesetzt, da keine andere Möglichkeit des Heranfahrens möglich ist. Um Unfälle zu verhindern, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Bei dieser Gelegenheit bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, wie die Seitenwege gegebenenfalls ebenfalls so hergerichtet werden können, dass sie für Gehbeeinträchtigte begehbar bzw. mit einem Rollstuhl befahrbar sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1483/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 671 2015 1. Der erste Absatz der Vorlage OF 1483/6 wird abgelehnt. 2. Der zweite Absatz der Vorlage OF 1483/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen

30.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn AG Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufzustellen. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt". Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen und dann die Treppe hoch zum Automaten am Bahnsteig 1 steigen müssen, vor dem oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat stark frequentiert ist. Dann müssen die Reisenden wieder die Treppe hinunter in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch zu laufen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1374 Aktenzeichen: 92 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen

30.06.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 1381/6 vom 12.06.2015 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates 6 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der beiden Richtungen der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße zu erörtern. Denkbar sind z. B. Schutzstreifen für Radfahrer und eine Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Sie verlängern die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1381 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen

12.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1381/6 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen zu erörtern. Denkbar sind z.B. Schutzstreifen für Radfahrer, Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4302 2015 Die Vorlage OF 1381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen

12.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1382/6 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel zu erreichen, dass der Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufgestellt wird. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt." Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen müssen, dann die Treppe hoch zum Automaten auf Bahnsteig 1 (wo oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat oft sehr belegt ist) und dann zurück die Treppe hinunter wieder in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch laufen zu müssen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4303 2015 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

19.05.2015 · Aktualisiert: 16.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8

OF (Antrag Ortsbeirat )

Planerische Studien für den Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

02.05.2015 · Aktualisiert: 27.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2015, OF 1340/6 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Der Ortsbeirate wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 ist der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in ST 190 vom 3.2.2014 vom Magistrat vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgesprächen zur Unterführung einbezogen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 628 2015 Die Vorlage OF 1340/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung

28.02.2015 · Aktualisiert: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

19.09.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim

19.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen

09.09.2014 · Aktualisiert: 13.01.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen

26.07.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

08.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße

08.07.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

15.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2014, OF 1051/6 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit in diesem Bereich der Oeserstraße durchgeführt werden kann und bis zu welcher Geschwindigkeit reduziert werden kann (40 km/h oder auch 30 km/h), 2. die Geschwindigkeit auf der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle an der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft von der Messe her kommend bis nach Nied schnurgerade durch Kleingärten und den Niedwald. Am Beginn des Walds liegt die Siedlung Neufeld an der einen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (Eisenbahnersiedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (S-Bahn bis Nied-Brücke). Auf der am Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, wo ja auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig an der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und auch angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um das Rasen hier zu unterbinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1051/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3273 2014 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1051/6 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1051/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und REP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße

11.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2014, OF 1049/6 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeser-./Waldschulstraße bereit zu stellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Deshalb ist jetzt, wo die Planung fertig abgeschlossen ist, die Ampel auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch die große Mehrzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3272 2014 Die Vorlage OF 1049/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen

02.03.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 961/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der DB AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z.B. Termin Einreichen des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: Auf der Ortsbeiratssitzung vom 18. Februar 2014 hat der Magistrat über Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bei dem vorgesehenen barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge und eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt und zustimmend votiert wurden, umgesetzt würden. Daher ist von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keine weiteren Begründung. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 961/6 wird bis zur Sitzung am 9. September 2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2014 Die Vorlage OF 961/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserungsvorschläge für die Buslinie 59

03.02.2014 · Aktualisiert: 26.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 925/6 Betreff: Verbesserungsvorschläge für die Buslinie 59 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungsvorschläge für die Buslinie 59 zu prüfen: 1. Samstags sollte die Linie 59 zu Marktzeiten (bis 13.00 Uhr) viertelstündlich mindestens bis Nied (Neufeld) durchfahren. 2. Statt der Station Nied-Kirche sollte bereits die Station Tillystraße zur Umsteigestation auf die Busse der Linien 51 und 54 gemacht werden und die Ansagen in den Bussen sollte entsprechend geändert werden. 3. An der Kreuzung Albanusstraße/Dalbergstraße sollte die Ampel mit Vorrangschaltung für die Busse ausgestattet werden Begründung: Zu 1.) Samstags endet bisher jeder zweite Bus der Linie 59 bereits am Bolongaropalast, so dass nur alle halbe Stunde eine Busverbindung vom Markt nach Nied besteht. So mancher Marktbesucher könnte durch eine günstigere Verbindung zum Verzicht auf das Auto bewogen werden. An der Station Neufeld in Nied könnte der Bus gut wenden, dies funktionierte schon vor Jahren. Zu 2.) Die Linie 59 biegt an der Kreuzung Nied-Kirche links ab, ihre Haltestelle befindet sich vor der Apotheke auf der Straße Alt-Nied. Derzeit werden die Fahrgäste per Ansage aufgefordert, hier auszusteigen, wenn sie in die Linien 54 oder 51 Richtung Griesheim oder Schwanheim umsteigen wollen. Das Problem ist, dass diese Fahrgäste dann den komplizierten Weg über die unübersichtliche Kreuzung zur ca. 100m entfernten Haltestelle der Linien 51 und 54 finden müssen. Noch komplizierter wird es dadurch, dass an dieser Stelle sehr wohl eine Haltestelle der Linien 51 und 54 ist, aber in der falschen Richtung, was für Ortsfremde sehr verwirrend sein dürfte. Wer sich auskennt, steigt schon eine Haltestelle früher aus, denn an der Tillystraße halten die Linien 51, 54 und 59 an genau der gleichen Haltestelle. Eine Wartehalle gibt es hier auch. Zu 3.) Derzeit ist diese Kreuzung oft ein Hindernis für die Busse. Außer der Linie 59 könnten hier natürlich auch andere Buslinien profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 947 2014 Die Vorlage OF 925/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. die Worte "Nied (Neufeld)" durch die Worte "Griesheim (Bingelsweg)" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.

21.01.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.11.2013 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle "Gretel-Ciba-Halle" der Turnerschaft Griesheim e. V. in der Eichenstraße 9 wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen auch Teilnehmer und Gäste von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u. a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 e. V. Griesheim. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 520 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218

21.01.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.

29.12.2013 · Aktualisiert: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich

26.11.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft Griesheim e. V.

10.11.2013 · Aktualisiert: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 866/6 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft Griesheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft Griesheim e.V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle, Gretel-Ciba-Halle, der Turnerschaft Griesheim e.V., Eichenstraße 9, wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen Teilnehmer und Gäste auch von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u.a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 Griesheim e.V. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 866/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2774 2014 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Planerische Studien für Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

06.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2013, OF 793/6 Betreff: Planerische Studien für Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 411 2013 Die Vorlage OF 793/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

03.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben

16.05.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

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