Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
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Bisheriger Verlauf
11.11.2016
29.11.2016
27.02.2017
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Details im PARLIS OF_256-6_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Details im PARLIS OM_963_2016Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Details im PARLIS ST_435_201711.11.2016
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Details im PARLIS OF_256-6_201629.11.2016
Anregung Ortsbeirat
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Details im PARLIS OM_963_201627.02.2017
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Details im PARLIS ST_435_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 963 entstanden aus Vorlage: OF 256/6 vom 11.11.2016
Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, das Parken und Halten von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerampel in der Waldschulstraße (in Höhe Mainzer Landstraße) mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung:
Durch die verschiedenen Haltestellen des ÖPNV und Einzelhandelsunternehmen ist der Kreuzungsbereich hoch frequentiert. Eine ehemalige Bushaltebucht wird als Parkstreifen benutzt. Fahrzeuge, die dort im kreuzungsnahen Bereich stehen, behindern den Übergang der Radfahrer und Fußgänger. Durch die dort ansässigen Geschäfte kommt es häufig zum Kurzparken, welches durch geeignete Maßnahme unterbunden werden sollte. Vor allem bewegungseingeschränkte Menschen und Kinderwagennutzer müssen sich mühsam zwischen den Fahrzeugen durcharbeiten, um die Fahrbahn queren zu können. Die Fußgänger sind vor allem für den von der Mainzer Landstraße kommenden abbiegenden Verkehr erst sehr spät zu sehen. Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße (Quelle: (c)Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 435 Aktenzeichen: 32 1