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Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.06.2014

Antrag Ortsbeirat

Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

Details im PARLIS OF_1051-6_2014
08.07.2014

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

Details im PARLIS OM_3273_2014
14.11.2014

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

Details im PARLIS ST_1433_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014

Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren.

Begründung:

Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1