Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.
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- nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden.
Inhalt
Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6
Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn"
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden.
Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2013MM 218Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“Magistratsvortrag
- 29. Dezember 2013Sie sind hierOFOF 913/6Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2014OAOA 453Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218Anregung
- 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 609Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme