Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
14.08.2016
30.08.2016
25.11.2016
Antrag Ortsbeirat
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Details im PARLIS OF_151-6_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Details im PARLIS OM_448_2016Stellungnahme des Magistrats
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Details im PARLIS ST_1641_201614.08.2016
Antrag Ortsbeirat
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Details im PARLIS OF_151-6_201630.08.2016
Anregung Ortsbeirat
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Details im PARLIS OM_448_201625.11.2016
Stellungnahme des Magistrats
Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Details im PARLIS ST_1641_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 151/6 vom 14.08.2016
Betreff: Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
Der Magistrat wird gebeten, das Haltverbot auf der nördlichen Seite zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern oder anderen Maßnahmen zu begleiten, damit dort tatsächlich keine Fahrzeuge mehr parken und die Durchfahrt dadurch sehr erschweren. Begründung:
Die Kastanienstraße ist unmittelbar nach der Einmündung mit der Waldschulstraße sehr schmal. Daher ist auf der Nordseite ein Haltverbot eingerichtet. Aufgrund des hohen Bedarfs an möglichst wohnortnahen Parkplätzen wird das Haltverbot häufig, insbesondere abends und nachts, missachtet. Dabei wird auch der Gehweg zum Parken in Anspruch genommen. Infolgedessen ist das Befahren der Kastanienstraße für etwas größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) zeitweise stark erschwert. Dass häufigere Kontrollen zu einem überwiegenden Befolgen der Parkregelung führen, ist nicht zu erwarten. Poller sind ein Mittel, welches ein verbotenes Halten auch tatsächlich unterbinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1641 Aktenzeichen: 66 5