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Meine Nachbarschaft: Schwarzsteinkautweg

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275

25.04.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 1131/5 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf dem zwischen Fahrbahn und Fußweg befindlichen Streifen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Anwesen Nr. 265-275 auf der südlichen Seite Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Dieser Streifen kann durch zusätzliche Baumanpflanzungen genutzt werden. Wie auf dem Foto ersichtlich, ist dort bereits ein Baum gepflanzt. Die Reihe sollte komplettiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5611 2024 Die Vorlage OF 1131/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg

10.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1066/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für die Errichtung einer Unterführung unter dem jetzigen Bahnübergang Welscher Weg in Sachsenhausen in den Haushalt 2024/2025 einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang Welscher Weg ist lediglich durch eine Umlaufsperre gesichert, deshalb müssen Eisenbahnzüge vor dem Passieren des Überganges die Passanten durch ein schrilles Pfeifsignal warnen. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner in weitem Umfeld des Bahnüberganges seit nunmehr über 20 Jahren 24 Stunden am Tag zusätzlich zu der seit mehr als 11 Jahre bestehenden unerträglichen Lärmbelastung durch die Einflugschneise der Nord-West-Landebahn eine zusätzliche, erhebliche Belastung dar. Eine Schließung des Bahnüberganges würde den Interessen der Allgemeinheit, was den Erhalt der Wegeverbindung betrifft, nicht entsprechen, da er eine wichtige Verbindung des geplanten, in unmittelbarer Nähe verlaufenden, Radschnellweges Frankfurt-Langen-Darmstadt ist und für Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen direkten Zugang in den Stadtwald ermöglicht. Für den Bau einer Unterführung spräche, im Gegensatz zu einer Überführung, die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora und die gute barrierefreie Nutzbarkeit. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 167 2024 Die Vorlage OF 1066/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels

10.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1082/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 183 2024 Die Vorlage OF 1082/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung

06.04.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1094/5 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauß-Alle und Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgenden Bereichen zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds durch: - Zunehmende Verunreinigung der Siedlung. - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen in den Freiflächen (inkl. der entspr. Verunreinigung). - Verschlechterung der Wohnqualität. - Regelmäßig Alkoholtrinkende Personen. - Unsicherheiten und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit von Kindern auf den Schulwegen. 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten - Wenige familienbildende Angebote auch aufgrund mangelnder Räume - Gruppen von Internationale Kulturgruppen, Muttersprachlern und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten. - Dies führt zu einem Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten in der Siedlung. 3. Vandalismus und Kriminalität - Die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt. - Das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten und Behindertenhilfe e.V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche. - Der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung). Dies gefährdet die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner und führt zu einem hohen Schadenspotenzial. 4. Fehlende kulturelle Angebote - Viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung. - Keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales). - Ein Quartiersmanagement unterstützt dies in Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten - Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können. - Ein Quartiersmanagement könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. 6. Weitere Herausforderungen - Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es: - Als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier). - Die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische n Einrichtungen/ Polizei/ Vereinswesen/Kinder, Jugend+Senioren/...) Das bürgerliche Engagement fördert. - Das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung,. ) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt. - Die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht. - Soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert. - Kulturelle Aktivitäten organisiert. - Die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt. - Zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beitragen. - Die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördern. - Zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beitragen. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Dieser Antrag ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1094/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1094/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5764 2024 Die Vorlage OF 1094/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms ‚Aktive Nachbarschaft' ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße

15.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

13.03.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 1057/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden kann, um zusätzliche Staus zu vermeiden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gem. § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Louisa) oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zonen zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2024 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Martin-Buber-Schule – Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 1059/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen und zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Außerdem erhält die Sporthalle die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rd. 16 qm für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und mindestens zwei Duschanlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung OA 450 2024 1. Der Vorlage M 215 wird unter Hinweis auf OA 450 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1059/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

SEV zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Strağenbahnhaltestelle "€žLokalbahnhof/Textorstrağe"€œ einrichten

29.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 1053/5 Betreff: SEV zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Strağenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstrağe" einrichten Der Ortsbeirat möge beschlieğen, der Magistrat wird aufgefordert mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen SEV während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Strağenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstrağe mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstrağe und Martin-May-Strağe für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft ASE vom 23.Februar 2024 während der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein Schienenersatzverkehr (SEV) der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof und umgekehrt nutzen. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine groğe Herausforderung dar. Zunächst einmal von der Strağenbahnhaltestelle Lokalbahnhof einen längeren Weg zur S-Bahn laufen, wo des Ėfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Strağenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend hier einen SEV einzurichten entweder Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstrağe/Mühlberg/Mörfelder Landstrağe/Schweizer Strağe/Südbahnhof und zurück oder Variante 2: Busverkehr von Haltestelle Lokalbahnhof über Darmstädter Landstrağe/Mörfelder Landstrağe/Schweizer Strağe/Südbahnhof und zurück. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.03.2024, OF 1055/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5338 2024 Anregung an den Magistrat OM 5339 2024 1. Die Vorlage OF 1053/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1055/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße

05.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 1005/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Sicherheit für den Fußverkehr an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn für den Fußverkehr grün angezeigt wird. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz des Fußverkehrs, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5319 2024 Die Vorlage OF 1005/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky

30.01.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 1103/5 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in der Lamboystraße vor dem Hotel Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5468 2024 Die Vorlage OF 1103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362

26.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5053 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 28.12.2023 Betreff: Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 Vorgang: OM 5985/20 OBR 5; ST 1475/20 Der Magistrat als Eigentümerin des 1925 als Waldstadion erbauten Stadions im Stadtwald (Mörfelder Landstraße 362) wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, was aus der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 15.05.2020, OM 5985, das Stadion in "Waldstadion" zu benennen, geworden ist. Wann wurde die Bitte des Ortsbeirates über die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herangetragen? Was wurde seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG hierzu erklärt? 2. mitzuteilen, wie der Name des Stadions derzeit lautet und ob eine erneute Umbenennung ansteht; 3. mitzuteilen, ob und wann entschieden wurde, dass der Ortsbeirat 5 bei einer etwaigen Umbenennung der öffentlichen Einrichtung "Waldstadion" nicht beteiligt werden soll bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Benennung an sich zieht. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner Anregung vom 15.05.2020, OM 5985, den Magistrat dazu aufgefordert, sich für die Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 in "Waldstadion", spätestens zum hundertjährigen Jubiläum 2025, einzusetzen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1475, dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadionmietvertrag u. a. vorsieht, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält; hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH soll die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen. Über die Gespräche wurde dem Ortsbeirat 5 nicht mehr berichtet, sodass eine erneute Nachfrage angezeigt ist. Darüber hinaus besteht Unklarheit darüber, wie der offizielle Name der öffentlichen Einrichtung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 lautet. Von 2005 bis 2020 wurde das traditionelle Waldstadion, welches 1925 anlässlich der in Frankfurt stattfindenden Arbeiter-Olympiade eröffnet wurde, als Commerzbank Arena betitelt. Eine Bezeichnung, die von den Fans der Eintracht und im alltäglichen Sprachgebrauch der Stadt nie angekommen ist. Seit 2020 soll es Deutsche Bank Park genannt werden. Das Waldstadion mit seiner wechselvollen, knapp hundertjährigen Geschichte gehört zum unverzichtbaren kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt. Mit der offiziellen Rückbenennung kann ein Zeichen gesetzt werden für Tradition und gegen die maßlose Kommerzialisierung des Profifußballs. Zumal die Deutsche Bank aufgrund diverser Steuervergehen und Rechtsverstöße wohl kaum als Vorbild für den sportlichen Fair-Play-Gedanken taugt. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat 5 Auskunft darüber erhalten, wie der Magistrat eine Beteiligung des Ortsbeirates 5 bei einer etwaigen Umbenennung des Stadions sicherstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5985 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße

26.01.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs

26.01.2024 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5056 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 10.11.2023 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt der Kirche St. Aposteln und dem Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten 2" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag infrage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße

03.01.2024 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 984/5 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln sind nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6-8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muß eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße installiert werden. Die Umsetzung soll insbesondere Blindenindikatoren und ein Blindenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten. Des weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollten das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5055 2024 Die Vorlage OF 984/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362

28.12.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2023, OF 981/5 Betreff: Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin des 1925 als Waldstadion erbauten Stadions im Stadtwald (Mörfelder Landstraße 362) 1. Auskunft darüber zu erteilen, was aus der Bitte des Ortsbeirates 5 gem. OM 5985 (15.05.2020) das Stadion in "Waldstadion" zu benennen geworden ist. Wann wurde die Bitte des Ortsbeirates über die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herangetragen? Was wurde seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG hierzu erklärt? 2. Mitzuteilen wie der Name des Stadions derzeit lautet und ob eine erneute Umbenennung ansteht? 3. Mitzuteilen, ob und wann entschieden wurde, dass der Ortsbeirat 5 bei einer etwaigen Umbenennung der öffentlichen Einrichtung "Waldstation" nicht beteiligt werden soll bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Benennung an sich zieht? Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner OM 5986 vom 15.05.2020 den Magistrat dazu aufgefordert sich für die Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 in "Waldstadion", spätestens zum 100jährigen Jubiläum 2025, einzusetzen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (St 1475) vom 21.08.2020 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadionmietvertrag u.a. vorsieht, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält, hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH die Anregung des Ortsbeirates aber an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen wird. Über die Gespräche wurde dem Ortsbeirat 5 nicht mehr berichtet, so dass eine erneute Nachfrage angezeigt war. Darüber hinaus besteht Unklarheit darüber, wie der offizielle Name der öffentlichen Einrichtung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 lautet. Von 2005 - 2020 wurde das traditionelle Waldstadion, welches 1925 anlässlich der in Frankfurt stattfindenden Arbeiter-Olympiade eröffnet wurde, als Commerzbankarena betitelt. Eine Bezeichnung, die von den Fans der Eintracht und im alltäglichen Sprachgebrauch der Stadt nie angekommen ist. Seit 2020 soll es Deutsche Bank Park genannt werden. Das Waldstadion mit seiner wechselvollen knapp 100jährigen Geschichte gehört zum unverzichtbaren kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt. Mit der offiziellen Rückbenennung kann ein Zeichen gesetzt werden für Tradition und gegen die maßlose Kommerzialisierung des Profi-Fußballs. Zumal die Deutsche Bank auf Grund diverser Steuervergehen und Rechtsverstöße wohl kaum als Vorbild für den sportlichen Fair-Play-Gedanken taugt. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat 5 Auskunft darüber erhalten, wie der Magistrat eine Beteiligung des Ortsbeirates 5 bei einer etwaigen Umbenennung des Stadions sicherstellt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5053 2024 Die Vorlage OF 981/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger Schneise

24.11.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4724 entstanden aus Vorlage: OF 911/5 vom 02.10.2023 Betreff: Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise Der Magistrat wird gebeten, die neu angebrachten Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise wieder zu entfernen, bis für den gesamten Bereich ein ganzheitliches Verkehrskonzept vorliegt. Alternativ sind die Bordsteinerhöhungen durch solche mit geringerer Höhe auszutauschen, damit Autos dort parken können. Begründung: Die Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" wurden errichtet, ohne den Ortsbeirat zu informieren. Das Areal von der Mörfelder Landstraße in Richtung Isenburger Schneise dient als dringend benötigte Ausweichparkfläche bei Fußballspielen, Konzerten und dem Wäldchestag. Ein Wegfall dieses Areals bedeutet ein Verschieben des Verkehrs Richtung Niederrad. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept ist dringend erforderlich. Bis dahin sind die Bordsteinerhöhungen zurückzubauen. (Bildquelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufheben

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 954/5 vom 25.10.2023 Betreff: Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufheben Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg, die seit dem 5. Oktober 2023 besteht, zeitnah aufgehoben wird, damit der Not- und Rettungsweg zu den Häusern Welscher Weg 43 bis 47 wieder gewährleistet ist und die FES wieder die Mülltonnen leeren kann. Begründung: Seit dem 5. Oktober 2023 ist durch Anbringung zweier Gitterelemente die Fußgängerbrücke Welscher Weg ohne Hinweis auf den Grund und die Dauer der Sperrung geschlossen. Da die Deutsche Bahn AG, in deren Zuständigkeitsbereich die Brücke fällt, diese seit Jahren nicht instand gehalten hat, ist sie in einem desolaten Zustand. Es kann nicht sein, dass wegen dieser Schlamperei die Anwohnerinnen und Anwohner das Nachsehen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 401 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

24.11.2023 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs

10.11.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 986/5 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt St. Apostel Kirche und Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im obigen Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten II" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre hier sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag in Frage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5056 2024 Die Vorlage OF 986/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

30.10.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 961/5 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4736 2023 Die Vorlage OF 961/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufheben

25.10.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2023, OF 954/5 Betreff: Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufheben Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass die Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg, die seit dem 5. Oktober 2023 besteht, zeitnah aufgehoben wird damit der Not- und Rettungsweg zu den Häusern Welscher Weg 43-47 wieder gewährleistet ist und die FES wieder die Mülltonnen leeren kann. Begründung: Seit dem 5. Oktober 2023 ist durch Anbringung zweier Gitterelemente die Fußgängerbrücke Welscher Weg ohne Hinweis auf den Grund und die Dauer der Sperrung geschlossen. Da die DB AG, in deren Zuständigkeitsbereich die Brücke fällt, diese seit Jahren nicht instandgehalten hat, ist sie in einem desolaten Zustand. Es kann nicht sein, dass wegen dieser Schlamperei die Anwohnerinnen und Anwohner das Nachsehen haben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4731 2023 Die Vorlage OF 954/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen

20.10.2023 · Aktualisiert: 22.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 28.08.2023 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen. Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg

15.09.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 897/5 vom 16.08.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen

28.08.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 900/5 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden, Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 900/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4655 2023 Die Vorlage OF 900/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "baldmöglichst" die Worte "gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg

16.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2023, OF 897/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2023 Die Vorlage OF 897/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen

25.07.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 888/5 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizerstraße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4439 2023 Die Vorlage OF 888/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)

05.05.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3963 entstanden aus Vorlage: OF 777/5 vom 03.04.2023 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1 bis 5 in 60598 Frankfurt- Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof "Louisa" zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bedarfsfußgängerampel über die Kennedyallee

17.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 726/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bedarfsfußgängerampel über die Kennedyallee Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 ausreichende Mittel einzustellen, um an der Kennedyallee zwischen Welscher Weg und Rennbahnpark eine Fußgängerbedarfsampel zu installieren. Begründung: Durch die Einrichtung des Rennbahnparks und der dadurch entstandenen Ost-West Wegeverbindung von Niederrad durch den Park in Richtung Stadtwald über den Welscher Weg ist auch der Bedarf einer gesicherten Querung über die Kennedyallee entstanden. Die Notwendigkeit einer Querungsmöglichkeit in dem Bereich der Kennedyallee wurde bereits in den Bürgeranhörungen im Zuge der Planung zum Rennbahnpark (Bürgerpark Süd) von den beteiligten Ämtern erkannt und befürwortet. Auch in der Bürgerschaft war der Wunsch einer Querungsmöglichkeit sehr groß. Leider geriet dies in der Folgezeit in Vergessenheit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 726/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg

10.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 729/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für die Errichtung einer Unterführung unter dem jetzigen Bahnübergang Welscher Weg in Sachsenhausen in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang Welscher Weg ist lediglich durch eine Umlaufsperre gesichert, deshalb müssen Eisenbahnzüge vor dem Passieren des Überganges die Passanten durch ein schrilles Pfeifsignal warnen. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner in weitem Umfeld des Bahnüberganges seit nunmehr über 20 Jahren 24 Stunden am Tag zusätzlich zu der seit mehr als 11 Jahre bestehenden unerträglichen Lärmbelastung durch die Einflugschneise der Nord-West-Landebahn eine zusätzliche, erhebliche Belastung dar. Eine Schließung des Bahnüberganges würde den Interessen der Allgemeinheit, was den Erhalt der Wegeverbindung betrifft, nicht entsprechen, da er eine wichtige Verbindung des geplanten, in unmittelbarer Nähe verlaufenden, Radschnellweges Frankfurt-Langen-Darmstadt ist und für Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen direkten Zugang in den Stadtwald ermöglicht. Für den Bau einer Unterführung spräche, im Gegensatz zu einer Überführung, die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora und die gute barrierefreie Nutzbarkeit. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 146 2023 Die Vorlage OF 729/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels

10.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 759/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 174 2023 Die Vorlage OF 759/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 732/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 149 2023 Die Vorlage OF 732/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)

03.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 777/5 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1-5 in 60598 Frankfurt-Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof Louisa zu gelangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3963 2023 Die Vorlage OF 777/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Projekt „Green it up“ in Sachsenhausen umsetzen

24.03.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 23.03.2023 Betreff: Projekt "Green it up" in Sachsenhausen umsetzen Vorgang: OM 2853/22 OBR 5 1. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu entsiegeln und zu begrünen. 2. Der Magistrat wird gebeten, das Projekt dahin gehend zu unterstützen, dass die für die Umsetzung des Projektes benötigten, sich im städtischen Besitz befindlichen Flächen dem Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes "Green it up" als eines von fünf Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und bittet den Magistrat, dieses Projekt unter Berücksichtigung der Vorlage OM 2853 zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Projekt „Green it up“ in Sachsenhausen umsetzen

23.03.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 713/5 Betreff: Projekt "Green it up" in Sachsenhausen umsetzen Vorgang: OM 2853/22 OBR 5 Der Ortsbeirat 1. befürwortet das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zu entsiegeln und zu begrünen und 2. bittet den Magistrat, das Projekt dahingehend zu unterstützen, dass die für die Umsetzung des Projektes benötigten sich im städtischen Besitz befindlichen Flächen dem Projekt unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit Ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes Green It Up als eines von 5 Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und bittet den Magistrat, dieses Projekt unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3790 2023 Die Vorlage OF 713/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes „Green it up“ in Sachsenhausen

23.03.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 714/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Umsetzung des Projektes "Green it up" in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Projekt der Projektgruppe "Die Grünen im Süden", die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 zu entsiegeln und zu begrünen, zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 / 10.000 Euro Sollte dieses Projekt nicht für die Umsetzung ausgewählt werden, entfällt der Fördergrund. Begründung: Die Projektgruppe "Die Grünen im Süden" hat es mit Ihrer Idee, die Freifläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln und zu begrünen, im Rahmen des Projektes Green It Up als eines von 5 Projekten in die nächste Runde geschafft. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Projekt und möchte dieses unter Berücksichtigung der OM 2853 2022 unterstützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 218 2023 Die Vorlage OF 714/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee

10.03.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 702/5 Betreff: Rettungsweg in der Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, ob durch die Neugestaltung der Mörfelder Landstraße stadtauswärts im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Stresemannallee es zu Beeinträchtigungen der Rettungswege von Feuerwehr und Notarztwagen gekommen ist und wenn ja, wie diese Beeinträchtigungen beseitigt werden können. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Mörfelder Landstraße stadtauswärts einspurig gestaltet. Befindet sich in diesem Abschnitt ein Omnibus des öffentlichen Nahverkehrs, so ist es für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht möglich, diesen zu überholen. Hierbei besteht die Gefahr, dass beim Rettungseinsatz wichtige Zeit verloren geht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 648 2023 Die Vorlage OF 702/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Waldweg gegen Missbrauch als Pkw-Parkplatz sichern

10.02.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 670/5 Betreff: Waldweg gegen Missbrauch als Pkw-Parkplatz sichern Zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrenden möge der Magistrat mit geeigneten baulichen Maßnahmen die Zufahrt des Waldwegs, der zwischen Mörfelder Landstr. und Kennedyallee nahe der Rückseite des Kleinmotoren/Forstgeräte-Servicebetriebs verläuft, so absichern, dass er bei Großveranstaltungen im Waldstadion nicht als kostenlose Parkfläche missbraucht werden kann. Begründung: Fußgänger*innen und Radfahrende, die auf dem Hin- und Heimweg zu den Heimspielen der Eintracht und anderen Großveranstaltungen im Stadion benutzen wollen, werden durch widerrechtlich parkende KfZ auf diesem Wege erheblich gefährdet. Der Weg ist nur etwa 1,20m breit und unbeleuchtet. Leider wird er, obwohl die Einfahrt für KFZ durch Verkehrszeichen 250 gesperrt ist, an Spieltagen als kostenfreier Parkplatz missbraucht. Für Radfahrende Fußgänger*innen dies ausgesprochen gefährlich. Der Antrag soll anregen, die Einfahrt von der Mörfelder Landstraße baulich zu sichern, z.B. mit einem abschließbaren Poller oder Findlingen an den Rändern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2023, OF 711/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 670/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3777 2023 1. Die Vorlage OF 670/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 711/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und LINKE. in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule

27.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 628/5 vom 02.01.2023 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule Der Magistrat wird gebeten, im engen Austausch mit der Schulgemeinde der Riedhofschule dafür zu sorgen, dass der Schulweg für die Kinder zur Riedhofschule sicherer gestaltet wird. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden: 1. Es ist dafür zu sorgen, dass der gesamte Schulweg ausreichend beleuchtet ist. 2. Entlang des Schulwegs soll an geeigneten Verkehrsschildern das Zusatzzeichen "Schulweg" angebracht werden. 3. Der Schulweg soll möglichst nicht über große und unübersichtliche Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen führen. Dort, wo dies unumgänglich ist, ist auf eine ausreichend lange Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger zum Überqueren der Straße zu achten. 4. Der gesamte Schulweg ist auf Schäden und Unebenheiten zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind zu beheben. 5. Der Schulweg, und insbesondere unübersichtliche Abschnitte, müssen frei von rücksichtlos abgestellten Fahrzeugen, E-Scootern, Fahrrädern und anderen Gegenständen gehalten werden. 6. Die Verkehrssicherheit muss durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sichergestellt werden. 7. Es soll ferner geprüft werden, ob im Umfeld der Schule eine sogenannte "Kiss-and-go-Zone" eingerichtet werden kann. 8. Es ist auf der Kennedyallee in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Vogelweidstraße eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. 9. Der Zebrastreifen auf der Mörfelder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Hausnummer 235 ist z. B. durch ein Blinklicht und Sanierung des verbogenen Hinweisschildes über der Straße besser kenntlich zu machen. Begründung: Den Weg zur Schule wollen und sollen Kinder sicher gehen können. Besonders für jüngere Kinder, deren Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht voll entwickelt ist, kann der Straßenverkehr jedoch eine Gefahr darstellen. Die Kinder sind deshalb auf die Rücksichtnahme und einen sicheren Schulweg angewiesen. Der Schulweg muss gut ausgebaut und begehbar, übersichtlich und ausreichend gekennzeichnet sein. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Kinder besonders gefährdet. Bei schlechtem Wetter und Dunkelheit sind sie oft kaum zu sehen. Eine ausreichende Beleuchtung des Schulwegs ist deshalb ebenfalls dringend nötig. Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen deshalb im besonderen Maße Rücksicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße

27.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3459 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 30.12.2022 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre Pkws halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkordnung Ziegelhüttenweg

24.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 651/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 630/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3459 2023 1. Die Vorlage OF 630/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 651/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule

02.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 628/5 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im engen Austausch mit der Schulgemeinde der Riedhofschule dafür zu sorgen, dass der Schulweg für die Kinder zur Riedhofschule sicherer gestaltet wird. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden: 1. Es ist dafür zu sorgen, dass der gesamte Schulweg ausreichend beleuchtet ist. 2. Entlang des Schulwegs soll an geeigneten Verkehrsschildern das Zusatzzeichen "Schulweg" angebracht werden. 3. Der Schulweg soll möglichst nicht über große und unübersichtliche Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen führen. Dort, wo dies unumgänglich ist, ist auf eine ausreichend lange Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger zum Überqueren der Straße zu achten. 4. Der gesamte Schulweg ist auf Schäden und Unebenheiten zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind zu beheben. 5. Der Schulweg und insbesondere unübersichtliche Abschnitte müssen frei von rücksichtlos abgestellten Fahrzeugen, E-Scooter, Fahrrädern und anderen Gegenständen gehalten werden. 6. Die Verkehrssicherheit muss durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sichergestellt werden. 7. Es soll ferne geprüft werden, ob im Umfeld der Schule eine so genannte "Kiss-and-go-Zone" eingerichtet werden kann. 8. Es ist auf der Kennedyallee in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Vogelweidstraße eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. 9. Der Zebrastreifen auf der Mörfelder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Hausnummer 235 ist z.B. durch ein Blinklicht und Sanierung des verbogenen Hinweisschildes über der Straße besser kenntlich zu machen. Begründung: Den Weg zur Schule wollen und sollen Kinder sicher gehen können. Besonders für jüngere Kinder, deren Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht voll entwickelt ist, kann der Straßenverkehr jedoch eine Gefahr darstellen. Die Kinder sind deshalb auf die Rücksichtnahme und einen sicheren Schulweg angewiesen. Der Schulweg muss gut ausgebaut und begehbar, übersichtlich und ausreichend gekennzeichnet sein. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Kinder besonders gefährdet. Bei schlechtem Wetter und Dunkelheit sind sie oft kaum zu sehen. Eine ausreichende Beleuchtung des Schulwegs ist deshalb ebenfalls dringend nötig. Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen deshalb im besonderen Maße Rücksicht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3457 2023 Die Vorlage OF 628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße

30.12.2022 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 630/5 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer und Beuthener Straße, das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichen 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre PKWs halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 651/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3459 2023 1. Die Vorlage OF 630/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 651/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: SPD, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

25.11.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen

18.10.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 570/5 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/ Liegnitzer Straße Nr. 1 / Sperrfläche 2. Beuthener Straße 22 -24/ Ziegelhüttenweg 2 / vor dem Zebrastreifen 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28 - Hinter den Baumscheiben 4. Danneckerstr.11/16/ Kreuzung Laubestr.11/15 5. Oppenheimer Str. 55 Freie Fläche 6. Ossietzkystraße Nr. 5 vor dem Zebrastreifen 7. Ossietzkystraße Nr. 2 vor dem Zebrastreifen 8. Passavantstraße Nr. 30/ Kreuzung Thorwaldstr. Nr. 28 /Sperrfläche 9. Paul Ehrlich Straße Nr.24 / Sperrfläche 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33 / Hinter den Baumscheiben je ein Bügel 11. Tucholskystr Nr. 41/43 Sperrfläche 12. Willemerstraße 17/19 vor dem Zebrastreifen 13. Willemerstraße 27/29; 23/25 / Hinter den Baumscheiben 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74 / Sperrfläche 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 / Nr.2 / Kreuzung Zum Laurenburger Hof /Gehwegnase 16. Zum Brommenhof Nr. 1 / Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 18. Zum Gottschalkhof 2 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 19. Zum Gottschalkhof 4 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/ Gehwegnase Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 570/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3158 2022 Die Vorlage OF 570/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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