Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufheben
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufzuheben, um den Not- und Rettungsweg zu den Häusern Welscher Weg 43 bis 47 wiederherzustellen. Dies ist notwendig, da die Brücke seit dem 5. Oktober 2023 ohne Angabe von Gründen gesperrt ist und die Anwohner dadurch benachteiligt werden.
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Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg, die seit dem 5. Oktober 2023 besteht, zeitnah aufgehoben wird, damit der Not- und Rettungsweg zu den Häusern Welscher Weg 43 bis 47 wieder gewährleistet ist und die FES wieder die Mülltonnen leeren kann.
Begründung
Seit dem 5. Oktober 2023 ist durch Anbringung zweier Gitterelemente die Fußgängerbrücke Welscher Weg ohne Hinweis auf den Grund und die Dauer der Sperrung geschlossen. Da die Deutsche Bahn AG, in deren Zuständigkeitsbereich die Brücke fällt, diese seit Jahren nicht instand gehalten hat, ist sie in einem desolaten Zustand. Es kann nicht sein, dass wegen dieser Schlamperei die Anwohnerinnen und Anwohner das Nachsehen haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2023OFOF 954/5Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufhebenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. November 2023Sie sind hierOMOM 4731Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufhebenDirektanregung
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 401Sperrung der Fußgängerbrücke Welscher Weg aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats