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Meine Nachbarschaft: Quellenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anlegen einer Blumeninsel

13.11.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 162/14 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Wir bitten den Magistrat, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße, Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es uns sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2023 Die Vorlage OF 162/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenpflaster in Alt-Harheim

16.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4606 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 29.09.2023 Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim Vorgang: OM 2345/22 OBR 14; ST 2255/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gemäß Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2255, im dritten Quartal 2022 ergriffen wurden, um das Straßenpflaster in der Straße Alt-Harheim instand zu setzen und 2. erneut die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen. Begründung: Nach wie vor stellen zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs die Straße frequentieren, ist dringend eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2255 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenpflaster in Alt-Harheim

29.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 158/14 Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gemäß ST 2255 vom 30.09.2022 im dritten Quartal 2022 ergriffen wurden, um das Straßenpflaster in der Straße Alt-Harheim instand zu setzen und 2. erneut die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen. Begründung: Nach wie vor stellen zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs die Straße frequentieren, ist dringend eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4606 2023 Die Vorlage OF 158/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße

03.09.2023 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 156/14 Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz der Sportanlage Harheim sich nach der bereits beschlossenen Sanierung (M220/2022) für eine Überdachung mit einer PV-Anlage gemäß Beschluss § 2882 vom 02.03.2023 eignet und ob in diesem Fall eine spätere Nachrüstung bei der anstehenden Sanierung noch berücksichtigt werden kann. Begründung: Das Hessische Energiegesetz schreibt in § 12 (1) für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage bei entsprechender Eignung vor. Der durch die Photovoltaikanlage gewonnene Strom kann vor Ort für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den Eigenverbrauch der Sportanlage, sowie für die Beleuchtung der Stellplätze und Fußwege genutzt werden. Zusätzlich werden die Stellplätze im Sommer beschattet und bieten den abgestellten Fahrzeugen Schutz bei Regen und Schnee. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasserspielplatz in der „Spielstraße Harheim“ einrichten

03.07.2023 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 entstanden aus Vorlage: OF 145/14 vom 17.06.2023 Betreff: Wasserspielplatz in der "Spielstraße Harheim" einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung aller Wassersparmaßnahmen am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße ein Wasserspielplatz inklusive Wasserpumpen, -fontänen und Zerstäuberdüsen eingerichtet werden kann. Begründung: Ein Wasserspielplatz stellt die ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für Kinder in der "Spielstraße Harheim" dar und würde deren Attraktivität noch einmal deutlich erhöhen. Darüber hinaus könnte eine derartige Einrichtung, insbesondere in den heißen Sommermonaten, zu einer Entlastung der ohnehin überfüllten Frankfurter Schwimmbäder führen. Schließlich gehören Wasserspielplätze für Familien mit Kindern zu den beliebtesten Anziehungspunkten, um der Hitze im Freien zu trotzen und sich etwas Abkühlung zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen in der „Spielstraße Harheim“

03.07.2023 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 entstanden aus Vorlage: OF 146/14 vom 17.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen in der "Spielstraße Harheim" Der Magistrat wird gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Umweltamtes für zukünftige Trinkbrunnenstandorte aufzunehmen. Begründung: Die "Spielstraße Harheim" hat sich mit ihren Kinder-Freizeitanlagen und dem Senioren-Fitnessparcours zu einem regen Treffpunkt im Frankfurter Norden für Jung und Alt entwickelt. Als wichtiger Bestandteil zur Erfrischung in den Sommermonaten der nächsten Jahre sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist dieser stark frequentierte Ort ideal geeignet. Zumal das im Jahr 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt hat, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wasserspielplatz in der Spielstraße Harheim einrichten

17.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 145/14 Betreff: Wasserspielplatz in der Spielstraße Harheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße ein Wasserspielplatz inklusive Wasserpumpen, -fontänen und Zerstäuberdüsen eingerichtet werden kann. Begründung: Ein Wasserspielplatz stellt die ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für Kinder in der Spielstraße Harheim dar und würde deren Attraktivität noch einmal deutlich erhöhen. Darüber hinaus könnte eine derartige Einrichtung insbesondere in den heißen Sommermonaten zu einer Entlastung der ohnehin überfüllten Frankfurter Schwimmbäder führen. Schließlich gehören Wasserspielplätze für Familien mit Kindern zu den beliebtesten Anziehungspunkten, um der Hitze im Freien zu trotzen und sich etwas Abkühlung zu verschaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4164 2023 Die Vorlage OF 145/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "ob" die Worte " unter Berücksichtigung aller Wassersparmaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

17.06.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 147/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Neubepflanzung und teilweise Wiederaufbereitung von fünf Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20, 22 und 23 zu beauftragen sowie die kontinuierliche Pflege - gegebenenfalls durch Patenschaften - sicherzustellen. Begründung: Die angesprochenen und vereinzelt beschädigten Pflanzkübel (siehe Bild 1 und Bild 2) sind zweckdienlich und verhindern das rechtswidrige Parken in diesem Bereich. Leider werden die darin gepflanzten Gewächse nicht im erforderlichen Maße gepflegt, weswegen sich das Straßenbild durch Wildwachstum beziehungsweise vertrocknete und abgestorbene Pflanzen zunehmend verschlechtert. Da insbesondere in den Sommermonaten mit den Hitze- und Trockenperioden eine regelmäßige Wässerung notwendig ist, muss das Grünflächenamt hier eine kontinuierliche Pflege vornehmen. Möglicherweise kann zudem mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern Kontakt hinsichtlich einer Patenschaft aufgenommen werden, damit diese hier unterstützend tätig werden. Bild 1: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Bild 2: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Trinkbrunnen in der Spielstraße Harheim

17.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 146/14 Betreff: Trinkbrunnen in der Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Umweltamtes für zukünftige Trinkbrunnenstandorte aufzunehmen. Begründung: Die Spielstraße Harheim hat sich mit ihren Kinder-Freizeitanlagen und dem Senioren-Fitnessparcours zu einem regen Treffpunkt im Frankfurter Norden für Jung und Alt entwickelt. Als wichtiger Bestandteil zur Erfrischung in den Sommermonaten der nächsten Jahre sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist dieser stark frequentierte Ort ideal geeignet. Zumal das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt hat, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4165 2023 Die Vorlage OF 146/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße

05.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4018 entstanden aus Vorlage: OF 142/14 vom 20.05.2023 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das Fünf-Meter-Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation, insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer, abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dies wird verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würden in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße

20.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 142/14 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Wir bitten den Magistrat im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße entsprechend Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das 5 Meter Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würde in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4018 2023 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg

19.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 139/14 Betreff: Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat erbittet vom Magistrat Auskunft: - Über wie viele Toiletten verfügt die Trinkhalle? - Wie sind die Toiletten technisch ausgestattet? - Gibt es getrennte Damen- und Herrentoiletten? - Verfügen sie über einen Kanalanschluss? - Wie erfolgt die Entsorgung des Abwassers? - Sind die Toilette(n) öffentlich zugänglich? - Sind sie behindertengerecht ausgestattet? Weiterhin erbittet der Ortsbeirat um Bewertung: - Wie schätzt der Magistrat die Situation der direkt am Eschbach gelegenen Trinkhalle in Bezug auf die Abwasserentsorgung ein? - Wie schätzt der Magistrat die Ausstattung der Toilette in Bezug auf den Komfort für die Nutzer ein und wird diese Ausstattung als zeitgemäß angesehen? Begründung: Der Ortsbeirat befasst sich mit den sich aus dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt ergebenden Konsequenzen für unseren Stadtteil und benötigt für mögliche Verbesserungsvorschläge Antworten auf die o.g. Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 686 2023 Die Vorlage OF 139/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung begrenzte Parkdauer

24.04.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 05.04.2023 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 0 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Begründung: In den o. g. Straßenabschnitten befinden sich eine Apotheke, eine Arzt- und eine Ergotherapiepraxis. Körperlich beeinträchtigte Menschen benötigen dort eine Halte- bzw. Parkmöglichkeit. Dauerparken sollte deshalb zu den genannten Zeiten unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1759

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Erweiterung Spielstraße

05.04.2023 · Aktualisiert: 04.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 132/14 Betreff: Haushalt 2023 Erweiterung Spielstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Haushaltsentwurf 2023 für die Renovierung und Verbesserung des Bereichs der sog. "Spielstraße" im Bereich der Riedhalsstraße einen Betrag von 200.000 Euro vorzusehen. Begründung: Die Spielstraße bildet für Menschen aus dem Stadtteil Harheim und die umliegenden Stadtteile einen einzigartigen Anziehungspunkt für die Freizeitgestaltung. Spielmöglichkeiten für Kinder jeden Alters, Basketballkörbe, eine Skateanlage und der angrenzende Freiluft-Fitnessparcours ziehen die Menschen an. Das soll auch in Zukunft so bleiben und möglichst noch verbessert werden. Die Skateanlage ist deutlich in die Jahre gekommen. Durch die in den letzten Jahren gestiegene Beliebtheit des Skatesports ist eine Aufarbeitung und zeitgemäße Erweiterung der Anlage aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, um eine sinnvolle Ausübung der Sportart zu ermöglichen und die Akzeptanz der Anlage bei den Skatern zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Chancen für eine weitere Aufwertung der Spielstraße (z.B. bauliche Ermöglichung weiterer Sportarten) durch die zur Verfügung gestellten Mittel geschaffen werden. Der Ortsbeirat wird dazu in Abstimmung mit den Fachämtern Vorschläge machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 36 2023 Die Vorlage OF 132/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einführung begrenzte Parkdauer

05.04.2023 · Aktualisiert: 04.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 135/14 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Straßenbereich Korffstraße 5-9 eine begrenzte Parkdauer von max. 2 Std. in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr einzurichten. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich eine Arzt- sowie eine Ergotherapiepraxis. Daher benötigen körperlich beeinträchtigte Menschen dort eine praxisnahe Parkmöglichkeit. Dies wird erschwert, da sich immer häufiger Dauerparker in der Straße befinden, welche ihre Fahrzeuge tagelang nicht fortbewegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3830 2023 Die Vorlage OF 135/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

17.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

16.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

17.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dialog-Display in Alt-Harheim

13.02.2023 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.01.2023 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen Maßbornstraße 2 und Alt-Harheim 29 zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonnen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1211 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dialog-Display in Alt-Harheim

28.01.2023 · Aktualisiert: 17.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 126/14 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen "Maßbornstraße 2" und "Alt-Harheim 29" zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3524 2023 Die Vorlage OF 126/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Energieverbrauch und Lichtsmog verringern - Beleuchtung reduzieren

05.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3237 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 23.10.2022 Betreff: Energieverbrauch und Lichtsmog verringern - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Beleuchtung der Riedhalsstraße von der Sportanlage bis Riedhalsstraße Nr. 23 zwischen 23:00 Uhr und 05:30 Uhr zu dimmen oder mit LED-Technik auszurüsten oder den Energieverbrauch durch Bewegungsmelder zu reduzieren. Begründung: Dieser Bereich - die sogenannte Spielstraße - muss nachts für spielende Kinder nicht beleuchtet sein. Menschen, die nachts unterwegs sein müssen, können auf sicherere Wege ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 734

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einzelhandel in Harheim

05.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 291 entstanden aus Vorlage: OF 118/14 vom 19.11.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und einen Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 291 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2887, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3546, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 61-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

05.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 121/14 vom 05.12.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 384 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2888, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3547, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

05.12.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2022, OF 121/14 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o.g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 m2 besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren. Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevöl kerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dgl. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 292 2022 Die Vorlage OF 121/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einzelhandel in Harheim

19.11.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 118/14 Betreff: Einzelhandel in Harheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2, (2599 qm) und Flurstück 97, Flur 2, (5392 qm), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.400 m2 und einen Drogeriemarkt mit rd. 700 m2 zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels in unserem Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o.g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potential für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 291 2022 Die Vorlage OF 118/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef

04.11.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 19.10.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der für Planen zuständige Stadtrat, Herr Mike Josef, im ersten Quartal 2023 eine Sitzung des Ortsbeirates 15 besucht und sich dort den Fragen der Ortsbeiratsmitglieder sowie der Bürgerinnen und Bürger stellt. Im Falle einer Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg; Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch; Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd; betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren; - Bauweise; - Anzahl der Wohneinheiten; - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser; - Zuschnitt der Grundstücke; - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielplätze etc.; - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder; - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote etc.); - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können; - Lehrschwimmbecken Gymnasium; - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden); - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen; - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen; - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser; Dachneigungswinkel für Fotovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Energieverbrauch und Lichtsmog verringern - Beleuchtung reduzieren

23.10.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 114/14 Betreff: Energieverbrauch und Lichtsmog verringern - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Beleuchtung der Riedhalsstraße von der Sportanlage bis Riedhalsstraße Nr. 23 zwischen 23:00 Uhr und 5:30 Uhr abzuschalten oder weitgehend zu dimmen. Begründung: Dieser Bereich - die sogenannte Spielstraße - muss nachts für spielende Kinder nicht beleuchtet sein. Menschen, die hier nachts unterwegs sein müssen, können auf sicherere Wege ausweichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3237 2022 Die Vorlage OF 114/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach der Uhrzeitangabe folgender Text eingefügt wird: "zu dimmen oder in LED-Technik auszurüsten oder den Energieverbrauch durch Bewegungsmelder zu reduzieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

20.10.2022 · Aktualisiert: 15.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 111/14 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Bushaltestelle Tempelhof b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern Nummer 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen c) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Alt-Harheim a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Abbiegung Harheimer Stadtweg 3. Korffstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 2 und Friedhof Harheim b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 c) Bushaltestelle Spitzenstraße d) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 4. Harheimer Stadtweg a) Blindenleitsystem entlang des Fußgängerweges über Nidda-Brücke und Berkersheimer Bahnstraße bis zum Bahnhof Berkersheim b) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke c) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur "An der Pfarrwiese" 5. In den Schafgärten a) Blindenleitsystem zwischen Maßbornstraße und "Kinderzentrum In den Schafgärten" Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie - insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte - Überqueren von stark befahrenen Straßen wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der S6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es "In den Schafgärten" mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3063 2022 Die Vorlage OF 111/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass die Ziffern 1.a, 2., 3.1., 4.a und 5. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef

19.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 193/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Magistrat zu veranlassen, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in eine Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde im ersten Quartal 2023 einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Lehrschwimmbecken Gymnasium, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden), - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen, - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen, - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser, Dachneigungswinkel für Photovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3043 2022 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einzelhandel in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 105/14 vom 24.09.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf den Flächen "Vor der Wasserlach" im Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es sollen ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und ein Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern realisiert werden. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einkaufs in umliegenden Stadtteilen und Gemeinden. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur, wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen, könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2309 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2908 entstanden aus Vorlage: OF 110/14 vom 26.09.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der Vorlage vom 06.04.2022, NR 343, folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Parkplatz Zur Untermühle - Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen Pkw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 72 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

10.10.2022 · Aktualisiert: 20.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905 entstanden aus Vorlage: OF 106/14 vom 25.09.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 10.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk, durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe, vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

26.09.2022 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 110/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343/2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: Parkplatz Zur Untermühle Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen PKW. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2908 2022 Die Vorlage OF 110/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

25.09.2022 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 106/14 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o.g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 10.000 m2 besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen. Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dgl. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und zur Bewässerung der anliegenden Feldern verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 8 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Menges gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2905 2022 Die Vorlage OF 106/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Maßangabe "ca. 10.000 m2" durch die Maßangabe "rund 10.000 m2" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einzelhandel in Harheim

24.09.2022 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2022, OF 105/14 Betreff: Einzelhandel in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Flächen "Vor der Wasserlach" im Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2, (2599 qm) und Flurstück 97, Flur 2, (5392 qm), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es sollen ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.400 qm und ein Drogeriemarkt mit rd. 700 qm realisiert werden. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einkaufs in umliegenden Stadtteilen und Gemeinden. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels in unserem Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o.g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potential für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 8 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Menges gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2904 2022 Die Vorlage OF 105/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Beschilderung „In den Schafgärten“ zur Einhaltung der Einbahnstraße

20.08.2022 · Aktualisiert: 15.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 103/14 Betreff: Zusätzliche Beschilderung "In den Schafgärten" zur Einhaltung der Einbahnstraße Wir bitten den Magistrat, in der Straße "In den Schafgärten" auf Höhe des Eingangsbereichs zum Bürgerhaus Harheim entsprechend eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) vorzunehmen, um die Einhaltung der neuerlich errichteten Einbahnstraße sicherzustellen. Begründung: Die im Jahre 2019 neu eingerichtete Einbahnstraße von der Maßbornstraße in Fahrtrichtung zu "In den Schafgärten" wird nach Informationen einiger Anlieger leider noch nicht von jedem Verkehrsteilnehmer befolgt. Aus diesem Grund möchten wir die Einbahnstraßensituation und das Verbot der Einfahrt besonders in die Engstelle in Richtung Maßbornstraße nochmal deutlich machen, in dem wir um eine zusätzliche und eindeutige Beschilderung mittels Verkehrszeichen 267 bitten. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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