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Meine Nachbarschaft: Metzstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang

02.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2297 entstanden aus Vorlage: OF 268/9 vom 17.05.2022 Betreff: Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang Vorgang: Werksmitteilung Nr. 21/13 vom 19.07.21 Der Magistrat wird gebeten, die Anwohner und den Ortsbeirat umgehend über die im oberen Bereich Schäfers Gärten/Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen umfassend zu informieren. Neben dem zeitlichen Ablauf sind vor allen Dingen Fragen zum Thema Erreichbarkeit der Häuser während der Bauzeit, Erreichbarkeit der Grundstücke mit dem eigenen Pkw, Müllabfuhr, Krankenwagen und Feuerwehr etc. von Interesse. Wie ist die schnelle Erreichbarkeit im Falle eines Notfalleinsatzes gewährleistet? Durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke ist eine schnelle Erreichbarkeit von der Woogstraße oder Niedwiesenstraße nicht gegeben. Der Durchgang vom Spielplatz Am Höhenblick hinunter zum Bolzplatz ist zurzeit nicht für den dauerhaften Autoverkehr ausgelegt. Werden die Anwohner der Straße Am Niddablick ebenfalls an den Kanal angeschlossen, oder müssen diese nach wie vor die vorhandenen Sickergruben benutzen? Einige Grundstücke der Straße Am Niddablick sind mit den höhergelegenen Häusern der Straße Am Weimarfloß verbunden. Bleibt dies so, oder ist auch hier eine Trennung und ein Anschluss an den neuen Kanal vorgesehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2287 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße

25.05.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2022, OF 431/2 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Grempstraße Ecke Konrad-Broßwitz-Straße mittels Fahrradbügeln zusätzliche Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür kann im Bedarfsfalle ein PKW-Stellplatz umgewidmet werden. 2. den Baum vor der Grempstraße 23 durch einen Baumring zu schützen. 3. in der Metzstraße mittels Fahrradbügeln mindestens 10 Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür können im Bedarfsfalle bis zu zwei PKW-Stellplätze umgewidmet werden. Begründung: Anregung von Anwohnenden. An der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim befinden sich zwei Cafés deren Kundschaft bisher zu wenige Parkmöglichkeiten vorfinden. Es gibt an dieser Kreuzung nur zwei im Regelfall stets voll belegte Fahrradständer. Es gibt hier auch einen Baum, der dringend eines Schutzringes bedarf (siehe Bild). Auch in der Metzstraße mangelt es an Parkraum für Fahrräder. Hier gibt es derzeit nicht eine einzige Abstellmöglichkeit außer den Laternen. So können Anwohnende teilweise ihre Fahrräder überhaupt nicht diebstahlsicher parken. Hier ist auch im Hinblick auf verstärkte Fahrraddiebstähle durch schlichtes Wegtragen dringend Abhilfe zu schaffen. Anlage: . (Quelle: Die Erstellerin der Aufnahme ist dem Antragsteller namentlich bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 431/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2740 2022 Die Vorlage OF 431/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 3 CDU; 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang

17.05.2022 · Aktualisiert: 22.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 268/9 Betreff: Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang Vorgang: Werksmitteilung Nr. 21/13 vom 19.07.21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Anwohner und den Ortsbeirat umgehend über die im oberen Bereich geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen umfassend zu informieren. Neben dem zeitlichen Ablauf sind vor allen Dingen Fragen zum Thema Erreichbarkeit der Häuser während der Bauzeit, Erreichbarkeit der Grundstücke durch den eigenen PKW, Müllabfuhr, Krankenwagen, Feuerwehr, etc. von Interesse. Wie ist die schnelle Erreichbarkeit im Falle eines Notfalleinsatzes gewährleistet? Durch die Arbeiten an der "Main-Weser-Bahn Strecke" ist eine schnelle Erreichbarkeit, von der Woogstraße, oder Niedwiesenstraße nicht gegeben. Der Durchgang vom Spielplatz "Am Höhenblick" hinunter zum Bolzplatz ist zurzeit nicht für den dauerhaften Autoverkehr ausgelegt. Werden die Anwohner der Straße "Am Niddablick" ebenfalls an den Kanal angeschlossen, oder müssen diese nach wie vor die vorhandenen "Sickergruben" benutzen? Einige Grundstücke der Straße Am Niddablick" sind mit den höherliegenden Häusern der Straße "Am Weimarfloß" verbunden. Bleibt dieses so, oder ist auch hier eine Trennung und Anschluß an den neuen Kanal vorgesehen? Begründung: Ergibt sich aus der Anfrage Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2297 2022 Die Vorlage OF 268/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, 2 SPD und LINKE.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten

11.04.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 350/2 Betreff: Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Immer häufiger kann in Bockenheim beobachtet werden, dass in Erdgeschosszonen Gastronomie und Ladenlokale zugemauert werden und gewerbliche Nutzungen verschwinden. Angestrebt wird meist die Umnutzung in Wohnungen. Jüngste Beispiele (Fotos) sind die Ecke Florastraße/ Konrad-Broßwitz-Straße (zuletzt italienische Gastronomie) sowie die Ecke Marburger Straße / Hessenplatz (zuletzt Änderungsschneiderei). Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat weitere Umnutzungsanträge von Erdgeschosszonen bekannt? 2. Sind die Umnutzungen überhaupt genehmigungspflichtig? 3. Wenn ja, wie werden die Umnutzungsanträge begründet? 4. Werden die Begründungen seitens der Bauaufsicht überprüft? 5. Wird seitens der Bauaufsicht geprüft, ob gewerbliche Mieter*innen gesucht wurden? 6. Welche langfristige Strategie verfolgt der Magistrat, um die Umnutzung der Erdgeschosszonen im Sinne der Erhaltung von Vielfalt und Nahversorgung im Stadtteil zu verhindern? Begründung: Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass kleine gewerbliche Nutzungen und Gastronomie im Stadtteil aufgeben mussten. Eigentümer scheinen die Chance zu nutzen, hier lukrativere Verwertungen zu suchen und betreiben die Umwandlung in Wohnraum. Im Einzelfall ist dagegen nichts einzuwenden, inzwischen scheinen sich die "Einzelfälle" allerdings zu häufen - zum Nachteil der Nahversorgung im Quartier. Anlage: (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 390 2022 Die Vorlage OF 350/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Unterflurcontainer für Altglas im Ortsbezirk 2

02.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 321/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Unterflurcontainer für Altglas im Ortsbezirk 2 Vorgang: OM 7088/21 OBR 2; ST 821/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, im Haushalt 2022 werden 100.000 € bereitgestellt, um mindestens an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 Unterflursysteme für Altglascontainer einzurichten: 1. Robert-Mayer-Straße 58 (Verkehrsinsel) 2. Leipziger Straße 9 (Ecke Ladengalerie) 3. Kettenhofweg 92 (Ecke Mendelssohnstraße) Sollte die Einrichtung von Unterflurcontainern an einem der genannten Standorte nicht machbar sein, sollen im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Alternativstandorte gefunden werden. Begründung: Unterflurcontainer bieten eine platzsparende und barrierefreie Entsorgungsmöglichkeit. Sie werten das Quartier optisch auf und tragen so zur Aufenthaltsqualität bei. Unterflurcontainer haben ein sehr hohes Aufnahmevermögen. Eine Kammer für z.B. weißes Glas fasst 3 cbm, während die oberirdischen Behälter nur ein Volumen von insgesamt 1,8 cbm für alle drei Glasfraktionen (weiß, braun, grün) zur Verfügung haben. Die Glascontainer an den oben genannten Standorten sind häufig überfüllt, sodass Altglas neben den Behältern abgestellt wird. Die unsachgemäße Entsorgung stellt eine Umweltverschmutzung dar. Gehen Flaschen zu Bruch, kann dies außerdem zu gefährlichen Situationen, u.a. für Kinder im Quartier, führen. Nach Informationen der FES belaufen sich die Kosten der Installation von Unterflurcontainern pro Standort auf ca. 25.000 €. In der ST 821 teilte der Magistrat mit, dass Unterflursysteme (für Altglascontainer) nur im Rahmen des Ausbauprogrammes "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert werden können und dass für Maßnahmen außerhalb des Programmes aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7088 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 821 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 132 2022 Die Vorlage OF 321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2

02.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen

14.02.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1614 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Friesengasse (etwa in Höhe Hausnummer 17), auf der Fläche gegenüber dem Mädchenhort bzw. -treff (siehe Foto 1), einen Bügel für Lastenräder und 2. in der Kaufunger Straße, im Straßenbereich vor der Baracke des Deutschen Roten Kreuzes (siehe Foto 2), drei Lastenfahrradbügel aufzustellen. 3. Sollten in dem unter Ziffer 2. vorgeschlagenen Bereich nur zwei Lastenradbügel aufstellbar sein, so soll in der Diemelstraße an geeigneter Stelle mindestens ein weiterer Bügel für Lastenräder installiert werden. Begründung: Anregung von einer Vielzahl von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Lastenfahrräder klagen. Die dortigen Straßen verfügen bislang über keine Bügel für Lastenräder. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Stellplätze für Lastenräder geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Darüber hinaus würde das verbotswidrige Parken wie auf Foto 2 ersichtlich unterbunden. Foto 1 (privat) Foto 2 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1300 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 278/2 vom 31.01.2022 Betreff: Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher Der Magistrat wird gebeten, auf einem Pkw-Stellplatz vor der Leipziger Straße 17 weitere vier Fahrradbügel zu installieren. Dies sollte idealerweise in Viererpaketen mit Lücken zwischen den neuen Bügeln und Lücken zu den bereits vorhandenen Bügeln geschehen. Der erste Radbügel sollte, genau wie bei der Hofeinfahrt, mit einem Poller mit etwas Abstand abgesichert sein. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Vor dem Alnatura in der Leipziger Straße 19 sind regelmäßig alle vier Radbügel (d. h. Stellplätze für acht Fahrräder) belegt. Meistens sind zwei Stellplätze zudem durch das Leihlastenrad von Alnatura belegt, sodass nur noch sechs Stellplätze bleiben. Weitere Räder werden dann auf dem benachbarten Parkplatz, vor der Hofeinfahrt oder auf dem Gehweg abgestellt. Die angehängten Fotos stammen aus dem kalten Januar - in den warmen Jahreszeiten mag die Stellplatzknappheit entsprechend noch deutlicher ausfallen. Die ohnehin schmalen Gehwege auf der Leipziger Straße sollten nicht durch Fahrräder zugestellt sein, Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Leipziger Straße passieren können. Es liegt auf der Hand, dass viele Kundinnen und Kunden des Biosupermarkts Alnatura mit dem Fahrrad anreisen. Entsprechend sind an dieser Stelle zusätzliche Fahrradstellplätze erforderlich. Die angeregte Aufstellung der Radbügel mit Abständen dient dazu, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße überqueren können und auch Lastenräder Platz finden. Die Absicherung des ersten Radbügels durch einen Poller dient dazu, dass parkende Autos nicht zu nah heranfahren und der Radbügel entsprechend nicht mehr benutzbar ist. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1304 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen

07.02.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 282/2 Betreff: Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Friesengasse (etwa in Höhe Hausnummer 17), auf der Fläche gegenüber dem Mädchenhort, -treff (siehe Foto 1) einen Bügel für Lastenräder, 2. in der Kaufunger Straße, im Straßenbereich vor der Baracke des Deutschen Roten Kreuzes (siehe Foto 2), drei Lastenfahrradbügel aufzustellen. 3. Sollten in dem unter 2. vorgeschlagenen Bereich nur zwei Lastenradbügel aufstellbar sein, so soll in der Diemelstraße an geeigneter Stelle mindestens ein weiterer Bügel für Lastenräder installiert werden. Begründung: Anregung von einer Vielzahl von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Lastenfahrräder klagen. Die dortigen Straßen verfügen bislang über keine Bügel für Lastenräder. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Stellplätze für Lastenräder geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Darüber hinaus würde das verbotswidrige Parken wie auf Foto 2 ersichtlich unterbunden. Foto 1 Foto 2: Fotos: Thomas Gutmann Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 190/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1614 2022 1. Die Vorlage OF 190/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 282/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

31.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für Zufußgehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten") zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, ggfs. wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße / Gräfstraße / Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher solle die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrenden beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten

31.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 276/2 Betreff: Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen, den westlichen Kreuzungsbereich Konrad-Broßwitz-Straße/ Florastraße so zu gestalten, dass keine Abstellflächen für Sperrmüll mehr vorhanden sind? 2. Wird die Möglichkeit gesehen, die abmarkierte und abgepollerte Fläche zu reduzieren, ohne erneut Parkmöglichkeiten zu schaffen? 3. Welche Möglichkeiten bestehen für einen grundsätzlichen Umbau und eine Aufpflasterung als Teil des Gehwegs? 4. Welche Möglichkeiten werden gesehen, auch im westlichen Teil zur Florastraße hin Fahrradbügel zu installieren? 5. Inwieweit besteht die Möglichkeit, die Fläche durch Begrünungsmaßnahmen (ggf. Kübel) zu verkleinern, zu verschönern und zu pflegen? Begründung: Die besagte Fläche gegenüber der Weinstube Schampus wurde vor einigen Jahren großflächig abmarkiert und abgepollert, um die Sichtverhältnisse für Fußgänger*innen zu verbessern und einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Die Fläche ist seitdem leider zu einem ständigen Ablagerplatz von Sperrmüll geworden (siehe Fotos anbei). Eine neue Lösung sollte zwingend gefunden werden, denn die derzeitige Abmarkierung, Schraffierung und Abpollerung wird leider als Müllabladefläche genutzt. Eine Begehung mit dem Vertreter der FES hat bereits stattgefunden. Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 325 2022 Die Vorlage OF 276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher

31.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 278/2 Betreff: Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf einem PKW-Stellplatz vor der Leipziger Straße 17 weitere 8 Fahrradbügel zu installieren. Dies sollte idealerweise in Viererpaketen mit Lücken zwischen den neuen Bügeln und Lücken zu den bereits vorhandenen Bügeln geschehen. Der erste Radbügel sollte, genau wie bei der Hofeinfahrt, mit einem Poller mit etwas Abstand abgesichert sein. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Vor dem Alnatura in der Leipziger Straße 19 sind regelmäßig alle 4 Radbügel (d.h. Stellplätze für 8 Fahrräder) belegt. Meistens sind 2 Stellplätze zudem durch das Leih-Lastenrad von Alnatura belegt, so dass nur noch 6 Stellplätze bleiben. Weitere Räder werden dann auf dem benachbarten Parkplatz, vor der Hofeinfahrt oder auf dem Gehweg abgestellt. Die angehängten Fotos stammen aus dem kalten Januar - in den warmen Jahreszeiten mag die Stellplatzknappheit entsprechend noch deutlicher ausfallen. Die ohnehin schmalen Gehwege auf der Leipziger Straße sollten nicht durch Fahrräder zugestellt sein, Fußgänger*innen müssen die Leipziger Straße passieren können. Es liegt auf der Hand, dass viele Kund*innen des Bio-Supermarkts Alnatura mit dem Fahrrad anreisen. Entsprechend sind an dieser Stelle zusätzliche Fahrradstellplätze erforderlich. Die angeregte Aufstellung der Radbügel mit Abständen dient dazu, dass Fußgänger*innen die Straße überqueren können und auch Lastenräder Platz finden. Die Absicherung des ersten Radbügels durch einen Poller dient dazu, dass parkende Autos nicht zu nah heranfahren und der Radbügel entsprechend nicht mehr benutzbar ist. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Eigene Aufnahme der Antragsstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1625 2022 Die Vorlage OF 278/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vier Fahrradbügel installiert werden sollen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 12.12.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im Ortsbeirat 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o. g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Coronapandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der Ortsbeiratsinitiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der Ortsbeirat versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule

17.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1407 entstanden aus Vorlage: OF 230/2 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z. B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße/Richtung Leipziger Straße befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1000 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

„Runder Tisch“ Leipziger Straße

29.12.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 228/2 Betreff: "Runder Tisch" Leipziger Straße Vorgang: OA 295/18 OBR 2; B 404/18; B 255/19; B 4/20; B 423/20; B 31/21; B 351/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche nächsten Schritte der Organisation eines "Runden Tisches" geplant sind, 2. für welchen Zeitraum die "Runder Tisch"-Gespräche geplant sind, 3. wie die Sitzverteilung am "Runden Tisch" konkret aussieht, 4. wer die "Runder Tisch"-Gespräche moderieren wird, 5. welche Rolle den Vertreter*innen des Ortsbeirats im Prozess zugedacht ist, 6. mit welchen Akteur*innen die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats bislang im Austausch stand und was die bisherigen Ergebnisse dieses Austauschs sind und 7. welche inhaltliche Agenda "Visionsbüro" und "Stadtteilwerkstadt" verfolgen und welche Interessengruppen bislang in die Arbeiten der Institutionen zur Leipziger Straße einbezogen sind. Begründung: Der Magistrat berichtet, dass die Planungen zur Organisation des "Runden Tisches" nun unter Berücksichtigung und Vorbehalt der Entwicklung der pandemischen Lage fortgesetzt werden sollen. Der weitere Prozess, Zeitplan sowie die Rollen und Positionen der verschiedenen Akteur*innen wurden noch nicht konkretisiert. Hierzu besteht allerdings Informationsbedarf, damit der Ortsbeirat seinen Aufgaben im Sinne des Ortsbezirks bestmöglich nachkommen und bspw. relevante Themen rechtzeitig auf die öffentliche Agenda heben sowie dazu in den Austausch mit Bürger*innen und weiteren relevanten Stakeholdergruppen treten kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 295 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 255 Bericht des Magistrats vom 17.01.2020, B 4 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 423 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 31 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 279 2022 Die Vorlage OF 228/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken - neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase

12.12.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 229/2 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken - neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im OBR 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o.g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der OBR 2 hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der OBR2-Initiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können, und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der OBR 2 versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des OBR 2 sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1397 2022 Die Vorlage OF 229/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "- neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

09.12.2021 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Dooring Zone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Dooring Zone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten" ) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze. Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Dooring Zone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen soll hinreichend breit abmarkiert werden. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardtstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch querparkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen

03.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 167/2 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipzigerstraße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offengehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipzigerstraße, bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipzigerstraße und in der Mitte der Leipzigerstraße entsteht. 5. Die Bürger*innen im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Kurfürstenpark bildet eine städtebauliche Achse vom West-bahnhof bis zur Quartiersstraße, Leipzigerstraße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes, sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipzigerstraße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 98 2021 Die Vorlage OF 167/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße

14.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 194/2 Betreff: Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Anlage 1 erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, zudem zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht. Begründung: Informationsbedarf. Anlage 1 (Foto: Tim Hoppe) Foto: Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 222 2021 Die Vorlage OF 194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 819 entstanden aus Vorlage: OF 137/2 vom 30.08.2021 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu zu pflanzende Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2269 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landgrafenstraße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 27.08.2021 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11 bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr, zu ändern und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße von Großer Seestraße bis Leipziger Straße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens circa 08:00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt Alnatura beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten, Landgrafenstraße 22, und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken, während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in unzumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsehbar. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Von Fahrradfahrern könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten Spielraum im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021 Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße

13.09.2021 · Aktualisiert: 29.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 19.08.2021 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße A. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen Pkw-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um - selbstredend - Fahrradfahrern an dieser Stelle eine Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem - eigentlich permanenten - an dieser Stelle falschen Querparken von Pkw entgegenzuwirken. B. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto) die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats; 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen (siehe Foto). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare Hineinragen auf den Gehweg?; 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre Parken von Autos quer zum Gehweg nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges noch denkbar?; 4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des "Bockenheimer Früchtekorbes" direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat dankt zunächst dem Ortsvorsteher, durch dessen richtigen Hinweis, dass auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das Pkw-Parken erlaubt ist, Anregungsteil A. ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedelten Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von Fußgängerinnen und Fußgängern hoch frequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e. V., empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Metern. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mindestens 2,2 Metern für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 229 Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2737 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

30.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße

30.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 137/2 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu gepflanzte Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen, sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße, kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürger*innen im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 819 2021 Die Vorlage OF 137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Landgrafenstraße

27.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 152/2 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr zu versehen und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, entsprechend geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens ca. 08.00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt: "Alnatura" beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten. Landgrafenstraße 22 und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in zumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsichtig. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Für Fahrradfahrer könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten "Spielraum im Stadtteil". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 826 2021 Die Vorlage OF 152/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors nach dem Wort "Landgrafenstraße" die Worte "von Großer Seestraße bis Leipziger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen

27.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Betreff: Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Leipziger Straße soll die Aufstellung von Werbetafeln, Produktaufstellern und die Nutzung für die Aussengastronomie nur dann genehmigt werden, wenn die nutzbare Gehwegbreite mehr als 2 Meter beträgt. Für die Aussengastronomie soll aufgrund der Corona Richtlinien überlegt werden, wie bei einer Gehwegbreite von mindestens 2 Metern, eventuell unter Nutzung von Autoparkflächen, die Möglichkeit geboten wird Aussengatronomie anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Auffordrung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben. Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort:" Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalom-Gehen auf den Fußwegen zuzumuten, den Personen mit Kinderwagen, den FußgängerInnen mit Rollator und den Rollstuhl-FahrerInnen das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von 2 Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 825 2021 Die Vorlage OF 151/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen

25.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße

19.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 124/2 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, A) Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen PKW-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um -selbstredend- Fahrradfahrern an dieser Stelle Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem -eigentlich permanenten- an dieser Stelle falschen Querparken von PKW entgegenzuwirken. B) der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto in der Anlage) die Situation für die FußgängerInnen verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats. 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen. (siehe Foto in der Anlage). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare hineinragen auf den Gehweg? 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre das quer zum Gehweg parken von Autos nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges auf noch denkbar? Begründung: Vielen Dank zunächst an den Ortsvorsteher durch dessen richtigen Hinweis, das auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das PKW-Parken erlaubt ist, Antragsteil A.) ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedeltem Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von FußgängerInnen hochfrequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. , empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Meter. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mind. 2,2 Meter für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2021, OF 80/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2021 1. Die Vorlage OF 80/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 124/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. um die Worte "4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des ‚Bockenheimer Früchtekorbes' direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 81/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird zudem gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürgerinnen bzw. Bürger, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee

05.07.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten

21.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 81/2 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen, oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürger*innen, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 461 2021 Die Vorlage OF 81/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße

19.06.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 80/2 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto in der Anlage) die Situation für die FußgängerInnen verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats. 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen. (siehe Foto in der Anlage). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare hineinragen auf den Gehweg? 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre das quer zum Gehweg parken von Autos nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges auf noch denkbar? 4. ob in diesem Bereich der der Parkraum parallel zum Gehweg ausgewiesen werden könnte anstatt wie derzeit quer zum Gehweg. Für wieviel PKW würde der Parkraum aufgrund einer solchen Maßnahme (parallel zum Gehweg parken). Begründung: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedeltem Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von FußgängerInnen hochfrequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. , empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Meter. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mind. 2,2 Meter für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.08.2021, OF 124/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 80/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2021 1. Die Vorlage OF 80/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 124/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. um die Worte "4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des ‚Bockenheimer Früchtekorbes' direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: SPD

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